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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
ein Amt, welches keinen direkten Kontakt zur Öffentlichkeit pflegen muss, eine so teure Feier veranstalten soll. Dies geht aus dem folgenden Abstimmungsergeb- nis hervor: Es wurden an der Sitzung folgende Rate) des Kantons für den Leistungsein- kauf bei der Zuger Kantonsspital AG noch nicht definitiv verabschiedet sind. Im Budget 2009 eingerechnet sind zwar die steigenden Fallzahlen, doch sind diese nicht steuerbar
1750.1 - Antwort des Regierungsrates
bestehenden Ermessensspielraum – wie bei allen ande- ren Kreisschreiben und Wegleitungen auch – verantwortungsvoll umgehen. Die von den Medien und Verbänden besonders kritisierte Mindestwert-Regel wird frühestens Finanzdirektorenkonferenz (FDK) erfolgt. Seite 4/4 1750.1 - 12916 Die Kantone werden vom Bund vor der Verabschiedung der definitiven Finanzausgleichstransfers all- jährlich zu einer Anhörung eingeladen. Diese wird
1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die neue Verordnung ersetzt hauptsächlich die bisherige Vollziehungsverordnung zum Giftgesetz. Veraltete Gesetzesbestimmung Paragraph 15 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG neuen Vollziehungsverordnung geregelt. Eine Regelung im EG USG ist damit künftig ob- solet. Der veraltete § 15 EG USG wird daher aufgehoben. Mehr Rechtssicherheit Die formale Anpassung des kantonalen Rechts nungssystem ersetzt. Das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen erfolgt neu unter der Verantwortung des Herstellers oder des Importeurs (Prinzip der Selbstkontrolle). Zulassun- gen sind für eine
1747.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
Vorlage Nr. 1747.3 Laufnummer 13050 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen vom 27. Februar 2009 Seh
207.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
wurden gleichzeitig neun Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese betreffen auch die Vorlagen Nrn. 231.5 - 11414, 469.5 - 11415, 750.5 - 11416, 1212
304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ntion Zug und dem Bundesamt für Gesundheit sowie aufgrund ver- schiedener Gespräche mit den Verantwortlichen anderer Strafanstalten mit unter- schiedlichen Gesundheits- und Präventionsprojekten erarbeitet
572.15 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
Aabachstrasse / General-Gusian-Strasse ausgearbeitet. Diese Variante wurde jedoch aufgrund der hohen veranschlagten Kosten von über 2,1 Mio. Franken fallen- gelassen. 572.15 - 11899 9 Die Schlussabrechnung und
581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
werden, bevor finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden könnten. Die beiden vom Regierungsrat veranlassten Gutachten haben die wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Situation gebracht. Dem Bericht
948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
tion zur Vorprüfung unterbreitet. Deren Stellungnahmen sind im Gesetzesentwurf und im Bericht verarbeitet worden. Eine erneute Vorprüfung durch den Bund erübrigt sich. 948.3 - 11428 5 2.7. Vernehmlass es dazu nach der konstanten Rechtspre- chung des Bundesgerichts und der in der Bundesverfassung verankerten Eigen- tumsgarantie einer gesetzlichen Grundlage in einem formellen Gesetz. Diesem ver- fassun
939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden. Im Kanton Wallis hat eine ausserparlamentarische Kommission kürzlich die gesetzliche Verankerung einer Unvereinbarkeit des An- waltsberufes mit der Notariatstätigkeit vorgeschlagen (NZZ vom 20

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