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1749.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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ein Amt, welches keinen direkten Kontakt zur Öffentlichkeit pflegen muss, eine so teure Feier veranstalten soll. Dies geht aus dem folgenden Abstimmungsergeb- nis hervor: Es wurden an der Sitzung folgende Rate) des Kantons für den Leistungsein- kauf bei der Zuger Kantonsspital AG noch nicht definitiv verabschiedet sind. Im Budget 2009 eingerechnet sind zwar die steigenden Fallzahlen, doch sind diese nicht steuerbar
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1750.1 - Antwort des Regierungsrates
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bestehenden Ermessensspielraum – wie bei allen ande- ren Kreisschreiben und Wegleitungen auch – verantwortungsvoll umgehen. Die von den Medien und Verbänden besonders kritisierte Mindestwert-Regel wird frühestens Finanzdirektorenkonferenz (FDK) erfolgt. Seite 4/4 1750.1 - 12916 Die Kantone werden vom Bund vor der Verabschiedung der definitiven Finanzausgleichstransfers all- jährlich zu einer Anhörung eingeladen. Diese wird
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1747.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die neue Verordnung ersetzt hauptsächlich die bisherige Vollziehungsverordnung zum Giftgesetz. Veraltete Gesetzesbestimmung Paragraph 15 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG neuen Vollziehungsverordnung geregelt. Eine Regelung im EG USG ist damit künftig ob- solet. Der veraltete § 15 EG USG wird daher aufgehoben. Mehr Rechtssicherheit Die formale Anpassung des kantonalen Rechts nungssystem ersetzt. Das Inverkehrbringen von Stoffen und Zubereitungen erfolgt neu unter der Verantwortung des Herstellers oder des Importeurs (Prinzip der Selbstkontrolle). Zulassun- gen sind für eine
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1747.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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Vorlage Nr. 1747.3 Laufnummer 13050 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen vom 27. Februar 2009 Seh
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207.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wurden gleichzeitig neun Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese betreffen auch die Vorlagen Nrn. 231.5 - 11414, 469.5 - 11415, 750.5 - 11416, 1212
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304.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ntion Zug und dem Bundesamt für Gesundheit sowie aufgrund ver- schiedener Gespräche mit den Verantwortlichen anderer Strafanstalten mit unter- schiedlichen Gesundheits- und Präventionsprojekten erarbeitet
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572.15 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aabachstrasse / General-Gusian-Strasse ausgearbeitet. Diese Variante wurde jedoch aufgrund der hohen veranschlagten Kosten von über 2,1 Mio. Franken fallen- gelassen. 572.15 - 11899 9 Die Schlussabrechnung und
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581.11 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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werden, bevor finanziellen Verpflichtungen eingegangen werden könnten. Die beiden vom Regierungsrat veranlassten Gutachten haben die wesentlichen Informationen zur Beurteilung der Situation gebracht. Dem Bericht
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948.03 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tion zur Vorprüfung unterbreitet. Deren Stellungnahmen sind im Gesetzesentwurf und im Bericht verarbeitet worden. Eine erneute Vorprüfung durch den Bund erübrigt sich. 948.3 - 11428 5 2.7. Vernehmlass es dazu nach der konstanten Rechtspre- chung des Bundesgerichts und der in der Bundesverfassung verankerten Eigen- tumsgarantie einer gesetzlichen Grundlage in einem formellen Gesetz. Diesem ver- fassun
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939.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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werden. Im Kanton Wallis hat eine ausserparlamentarische Kommission kürzlich die gesetzliche Verankerung einer Unvereinbarkeit des An- waltsberufes mit der Notariatstätigkeit vorgeschlagen (NZZ vom 20