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2447.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Interesse berücksichtigt wird. Die Trägerkantone – auch als Standortkantone – können nicht die Verantwortung für die Festlegung der Örtlichkeiten einzelne r Institute über- nehmen. Dies obliegt der Hoch
2447.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2447.1 Laufnummer 14807 Postulat der Stadtzuger Kantonsrätinnen und Kantonsräte betreffend Verlegung des bisherigen Schulstandortes des Institutes für Finanzdienstleistungen (IFZ) von Zug
2559.1 - gedruckter Bericht
innen oder Fischereiaufseher/ innen veranstalten 60 Füh- rungen, Exkursionen und/oder Vorträge Förster/innen, Wildhüter/ innen oder Fischereiaufseher/ innen veranstalten 50 Füh- rungen, Exkursionen und/oder 2015: 60 % Gleich 3 Effiziente Veranlagung der Sondersteuern NP inkl. Vorbescheide und Beschei nigungen Steuerpflichtige Veranlagung i. d. R. innert Wochenfrist Veranlagung i. d. R. innert Wochenfrist Gleich Laserstrahlen Publikum bei Veranstaltungen 1 % der Veranstaltungen kontrolliert; bei 90 % der nicht konformen Veranstaltungen bis Ende Jahr Massnahmen eingeleitet 1 % der Veranstaltungen kontrolliert; bei 90
2569.3b - Beilagen 2 bis 7
haltsführung und der mittelfristige Rechnungsausgleich ist im Kanton Zug auch ein ge- setzlich verankertes Ziel (§ 2 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden vom 31. August 2006 wird die Kompetenz der Kantone zur Regelung der politischen Rechte durch die in Art. 34 Abs. 2 BV verankerte Garantie der freien Willens- bildung und unverfälschten Stimmabgabe eingeschränkt. Der aus Art 6.1 .20 16 § 13 Mittelverwendung 1 Die Verwendung der Mittel liegt in der Zuständigkeit der Verantwortlichen gemäss der Verordnung über die Zeichnungs- und Anweisungsberechti- gung1). 4. Leistungen des
2569.4a - Synopse
16. Juli 2011) wird aufgehoben. 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012 5) (Stand
2569.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
allem die alleinerziehenden Mütter und somit die Schwächsten in der Gesellschaft, was nicht zu verantworten sei. Dem wurde entgegengehalten, dass der Bund seit 2005 für die Ausrichtung der Mutterschaft Stawiko-Sitzung hat die Sicherheitsdirektion folgende Informationen geliefert: «Nach Angaben der verantwortlichen Stelle der Staatsanwaltschaft und des Stras- senverkehrsamtes werden schätzungsweise 10 bis 2018» die Aufgabentei- lung zwischen Kanton und Gemeinden neu definiert. Ziel der Reform ist es, Verantwortung und Finanzierung einer Aufgabe beim gleichen Gemeinwesen zu vereinen. Damit sollen Kosten ge-
2569.3a - Synopse
16. Juli 2011) wird aufgehoben. 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 2012�) (Stand
2569.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
BGS 740.16 24 [Geschäftsnummer] 2. Kantonsratsbeschluss betreffend Beiträge des Kantons an die Veranstalter von Grossanlässen für die Kosten von Extrabussen und Extrazügen vom 29. November 20123) (Stand
1676.1 - Gedruckter Bericht
ellschaft besteuert. 3.2.1 Veranlagung natürliche Personen Der Veranlagungsstand per 31. Dezember präsentiert sich wie folgt: Steuerperiode Steuersubjekte Veranlagungsstand Anzahl definitiv noch nicht 442 Finanzdirektion 3.2.2 Veranlagung juristische Personen Der Veranlagungsstand per 31. Dezember präsentiert sich wie folgt: Steuerperiode Steuersubjekte Veranlagungsstand Anzahl definitiv noch nicht sowie Dienstleistungen im Bildungsbereich. In diesem Sinne ist die bisher im Kanton verankerte und von ihm verantwortete Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer in die Päda- gogische Hochschule Zentralschweiz
2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Benutzung der Toilette, etc.) werden abstimmungstech- nisch nicht separat ausgewiesen. Das Büro verabschiedete das Reglement in der definitiven Schlussabstimmung vom 20. N o- vember 2015 einstimmig. Das Büro mit der Inbetriebnahme der elektronischen Abstimmungsanlage der Fall sein. Wir legen Ihnen das verabschiedete Reglement vom 20. November 2015 wiederum als Beilage zur Kenntnisnahme bei. Inhaltlich stimmt Gemäss vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand effektiver Ertrag 6. Zeitplan - 20. November 2015: Verabschiedung der Vorlage durch das Büro des Kantonsrats - 27. November 2015: Versand an den Kantonsrat - 10

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