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2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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diesem Grund können sich die nachfolge n- den Jahreszahlen noch verändern. 20. November 2015: Verabschiedung der Vorlage durch das Büro des Kantonsrats - 27. November 2015: Versand an den Kantonsrat - 10
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2572.1a - Beilage (Reglement)
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1109) [M07] Ergebnis der Schlussabstimmung im Büro des Kantonsrats vom 20. November 2015 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Vom 20
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2572.5a - Reglement
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1109) Ergebnis der Schlussabstimmung im Büro des Kantonsrats vom 9. August 2016 (Zirkularbeschluss) Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsrats
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2574.2 - Antwort des Regierungsrats
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dafür gesorgt werden, dass das Angebot der S1 und der S2 in den langfristigen Plänen des Bundes verankert wird. Mit der Revision der Güterverkehrsgesetzg e- bung wurde vom Bundesparlament ein Instrument
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2575.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2575.2 Laufnummer 15090 Interpellation von Pirmin Frei, Daniel Abt und Walter Birrer betreffend Folgen einer Ablehnung des Gotthard-Sanierungstunnels und Auswirkungen auf den Kanton Zug (V
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2576.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2576.2 Laufnummer 15205 Interpellation von Silvan Renggli, Daniel Thomas Burch und Jean-Luc Mösch betreffend Vorgehen des Kantons Zug bzw. der Zentralschweiz bei der Anbindung an den Innov
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2577.2 - Antwort des Regierungsrats
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dem Smart City-Ansatz zu stehen. Das Potenzial der IKT ist auch im Gesundheitsbereich gross. Die Verarbeitung grosser Datenmengen, aber vor allem auch die Vernetzung der Akteure ist für die Gesundheitsversorgung
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2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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am unteren (bis untersten) Ende. Die Schenkungssteuer wird durch die kantonale Steuerverwaltung veranlagt und bezogen. Der Ertrag fällt aber seit 2001 vollumfänglich den jeweiligen Einwohnergemeinden zu
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2578.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Vorlage Nr. 2578.1 Laufnummer 15069 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2015 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
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2584.2 - Antwort des Regierungsrats
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diesem Sinne hat der Regierungsrat am 10. Mai 2016 gestützt auf das zuhanden des Parla- ments verabschiedeten kantonalen Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann einen Massnahmenplan 2016-2018 in 1 Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994 ( Perso- nalverordnung; BGS 154.211) verankert worden. Das im Jahre 2007 im Kanton Zug eingeführte Persuisse-Lohnvergleichssystem der «Perinno-