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2572.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
diesem Grund können sich die nachfolge n- den Jahreszahlen noch verändern. 20. November 2015: Verabschiedung der Vorlage durch das Büro des Kantonsrats - 27. November 2015: Versand an den Kantonsrat - 10
2572.1a - Beilage (Reglement)
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1109) [M07] Ergebnis der Schlussabstimmung im Büro des Kantonsrats vom 20. November 2015 Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Vom 20
2572.5a - Reglement
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1109) Ergebnis der Schlussabstimmung im Büro des Kantonsrats vom 9. August 2016 (Zirkularbeschluss) Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsrats
2574.2 - Antwort des Regierungsrats
dafür gesorgt werden, dass das Angebot der S1 und der S2 in den langfristigen Plänen des Bundes verankert wird. Mit der Revision der Güterverkehrsgesetzg e- bung wurde vom Bundesparlament ein Instrument
2575.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2575.2 Laufnummer 15090 Interpellation von Pirmin Frei, Daniel Abt und Walter Birrer betreffend Folgen einer Ablehnung des Gotthard-Sanierungstunnels und Auswirkungen auf den Kanton Zug (V
2576.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2576.2 Laufnummer 15205 Interpellation von Silvan Renggli, Daniel Thomas Burch und Jean-Luc Mösch betreffend Vorgehen des Kantons Zug bzw. der Zentralschweiz bei der Anbindung an den Innov
2577.2 - Antwort des Regierungsrats
dem Smart City-Ansatz zu stehen. Das Potenzial der IKT ist auch im Gesundheitsbereich gross. Die Verarbeitung grosser Datenmengen, aber vor allem auch die Vernetzung der Akteure ist für die Gesundheitsversorgung
2580.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
am unteren (bis untersten) Ende. Die Schenkungssteuer wird durch die kantonale Steuerverwaltung veranlagt und bezogen. Der Ertrag fällt aber seit 2001 vollumfänglich den jeweiligen Einwohnergemeinden zu
2578.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
Vorlage Nr. 2578.1 Laufnummer 15069 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2015 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
2584.2 - Antwort des Regierungsrats
diesem Sinne hat der Regierungsrat am 10. Mai 2016 gestützt auf das zuhanden des Parla- ments verabschiedeten kantonalen Gesetzes zur Gleichstellung von Frau und Mann einen Massnahmenplan 2016-2018 in 1 Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994 ( Perso- nalverordnung; BGS 154.211) verankert worden. Das im Jahre 2007 im Kanton Zug eingeführte Persuisse-Lohnvergleichssystem der «Perinno-

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