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2584.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2584.1 Laufnummer 15087 Interpellation von Barbara Gysel, Karin Andenmatten-Helbling, Anna Bieri, Nicole Imfeld, Gabriela Ingold, Hanni Schriber-Neiger und Karen Umbach betreffend gleiche
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2587.1 - Motionstext
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des Zahlungsverkehrs Banknoten aus. Sie b e- stimmt deren Nennwerte und Gestaltung. 2. Mit der Verankerung der bestehenden Nennwerte der Banknoten und der Einführung einer 5‘000-er Note im Währungsgesetz folgende Stückelung der von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten im Gesetz selbst verankert wird: CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1‘000, 5‘000. Diesem Anliegen entgegenstehende Staatsverträge oder
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2591.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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der entschlossenen und zielgerichteten Bewältigung von kleineren Vor- kommnissen bis hin zur verantwortungsvollen Mitwirkung bei Grossereignissen. Seite 4/5 2591.2 - 15266 Soziale Kompetenzen - Aufbau eines
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2588.2a - Beilage Projekte und Massnahmen
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familienfreundlicher Ar- beitsbedingungen in den Betrieben ist Bestandteil der vom Zuger Regierungsrat verabschied e- ten familienpolitischen Massnahmen. Sie soll mithelfen, den Kanton Zug als attraktiven Lebens-
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2592.1 - Motionstext
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Laufnummer 15107 Motion von Philip C. Brunner und Manuel Brandenberg betreffend Standesinitiative zur Verankerung der bestehenden Bargeldnotennennwerte (CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1000) im Bundesgesetz über die Nennwerte und Gestaltung. Zuständig ist das dreiköpfige Direktorium der Nationalbank. 2. Mit der Verankerung der bestehenden Nennwerte der Banknoten im Währungsgesetz selber und die Übertragung der Kompetenz Stückelung der von der Schweizerischen Nationa l- bank ausgegebenen Banknoten im Gesetz selbst verankert wird: CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1‘000. Begründung 1. Nach Art. 7 Abs. 1 des Bundesgesetzes über
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2593.2 - Antwort des Regierungsrats
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organisiert werden (evtl. mit Container). Es ist grundsätzlich wichtig, dass die vor Ort in der Verantwortung für die Zutrittskontrolle stehenden Personen wissen, was sie zu tun haben und ihre Aufgaben auch
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2592.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Philip C. Brunner und Manuel Brandenberg vom 25. Februar 2016 betreffend Standesinitiative zur Verankerung der bestehenden Bargeldnotennennwerte (CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1000) im Bundesgesetz über die Philip C. Brunner und Manuel Brandenberg vom 25. Februar 2016 betref- fend Standesinitiative zur Verankerung der bestehenden Bargeldnotennennwerte (CHF 10, 20, 50, 100, 200, 1000) im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) vom 22. Dezember 1999 (SR 941.10) die Stückelung der Banknoten verankert wird, wobei die Nennwerte sich auf 10, 20, 50, 100, 200 und 1000 Franken belaufen sollen. Alle
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2592.01 - Schreiben an die Bundesversammlung
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folgende Stückelung der von der Schweizerischen National- bank ausgegebenen Banknoten im Gesetz selbst verankert wird: CHF 10,20, 50,100, 200,1000. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat in seinem Bericht und Antrag
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2596.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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weiterhin zu gewährleisten. D. Erläuterungen des Regierungsrats Ein durch den Regierungsrat verabschiedetes Legislaturziel fordert, dass primär die Qualität der Lebensräume und nicht die Quantität verbessert Leistungsvereinbarungen sind keine betroffen. 3. Stadttunnel Zug (V 3.3) A. Ausgangslage Der Kantonsrat verankerte den Stadttunnel im Jahr 2004 im kantonalen Richtplan. Seither sind im Rahmen von Planungsstudien
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2596.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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2017-2020 und Erläuterungen dazu. a) Finanzielle Auswirkungen gemäss Antrag des RR Im Zeitpunkt der Verabschiedung der Vorlage durch den Regierungsrat am 8. März 2016 waren die finanziellen Auswirkungen der Massnahme