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2607.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2607.5 Laufnummer 15287 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat der Kantone Uri, Schwyz und Zug betreffend die psychiatrische Versorgung (Psychiatriekonkordat) vom 17. März 20
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2607.2a - Konkordatstext
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Abs. 1 Bst. a bis c abschliessend. Art. 6 Aufgaben des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat: a) verabschiedet die psychiatrische Versorgungsplanung abschliessend; b) erteilt ausschliesslich die Leistungsaufträge Rahmen des gemein- sam definierten Bedarfs; c) erlässt die Geschäftsordnung des Konkordatsrats; d) verabschiedet Bericht und Antrag an die Regierungen zur Gewährung von Garantien und zu weiteren Geschäften;
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2507.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats (gedruckter Bericht)
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htung verbleibt in der Verantwortung des Kantons. Betrag: 1,6 Millionen Franken. – 5065/5068 Kantons- und Bundessteuern Es besteht jederzeit das Risiko, dass bereits veranlagte und bezahlte Steuern zu und Instruktion der Gewässer- aufsicht-Verantwortlichen Alle Verantwortlichen geschult und Pflichtenheft erstellt bis 31. März Verantwortliche am 8. April geschult; Pflichtenheft termingerecht erstellt 89 Forum- Wild Veranstaltung im Bereich Wild Veranstaltung durchgeführt bis 31. Oktober Verzicht aufgrund fehlender Ressourcen K Tag des offenen Klassenzimmers im Jagdlehrgang Veranstaltung durchgeführt
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2607.8a - Beilage Revisionsbericht
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eldung Nr. 220/2017 Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während
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2607.6a - Anhang Konkordatstext
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Abs. 1 Bst. a bis c abschliessend. Art. 6 Aufgaben des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat: a) verabschiedet die psychiatrische Versorgungsplanung abschliessend; b) erteilt ausschliesslich die Leistungsaufträge Rahmen des gemein sam definierten Bedarfs; c) erlässt die Geschäftsordnung des Konkordatsrats; d) verabschiedet Bericht und Antrag an die Regierungen zur Gewährung von Garantien und zu weiteren Geschäften;
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2607.7a - Anhang Konkordatstext
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Abs. 1 Bst. a bis c abschliessend. Art. 6 Aufgaben des Konkordatsrats 1 Der Konkordatsrat: a) verabschiedet die psychiatrische Versorgungsplanung abschliessend; b) erteilt ausschliesslich die Leistungsaufträge Rahmen des gemein sam definierten Bedarfs; c) erlässt die Geschäftsordnung des Konkordatsrats; d) verabschiedet Bericht und Antrag an die Regierungen zur Gewährung von Garantien und zu weiteren Geschäften;
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581.10 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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tonsrat warfen verschiedene Kantonsratsmitglieder zusätzliche werkvertragsrechtli- che und Verantwortlichkeitsfragen auf. Die GU wandte sich an alle Ratsmitglieder und erhob Vorwürfe. Der Regierungsrat hat rechtlichen Aspekte und am 23. Mai 2006 Rechtsanwalt Hagmann seinen Bericht über Kompetenz- und Verantwortlichkeitsfragen ab (vgl. Anhänge 1 und 2). C. SCHLUSSABRECHNUNG C.1 Objektkredit Ausgangspunkt sind die wurde erkannt, dass die Ausstattungen im heutigen 22 581.10/754.9/1210.3 - 12076 Bau grossteils veraltet sind. Zusätzliches Mobiliar wurde im Kostenvoranschlag nicht eingerechnet. Dieses soll dannzumal
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581.08 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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vereinbarte Werkverträge schlössen nicht aus, dass Vertreter der Vertragsparteien mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien zweiten Rechtsanwalt damit, bis Ende Februar 2005 die Ursache der Mehrkostenforderungen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Ende Februar teilte der Rechtsanwalt dem Regierungsrat mit, dass er sein Mandat Regierungsrat hat dem zweiten Anwalt Mitte November 2005 den Auftrag erteilt, die Frage betreffend Verantwortlichkeit zu untersuchen und dem Regierungsrat Be- richt zu erstatten. Die Antwort steht noch aus. Sobald
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713.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 713.7 (Laufnummer 11334) GENEHMIGUNG DER SCHLUSSABRECHNUNG BETREFFEND BAUBEITRAG AN DEN VEREIN ZUGERISCHE WERKSTÄTTE FÜR BEHINDERTE (ZUWEBE) FÜR DIE WERKSTÄTTE BÖSCH IN DER GEME
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916.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Berechnung der Ausgleichsleis- tungen auf Gesetzesebene, statt wie bisher nur auf Verordnungsebene verankert werden. Ziel der Vorlage war es, den auch heute noch geltenden Beitragssatz von 18 % auf mindestens Bezugsberechtigung sowie die Kriterien für die Be- rechnung der Ausgleichsleistungen direkt im Gesetz verankert werden. Die vorberatende Kommission beantragte dem Kantonsrat damals mit 11 zu 4 Stim- men nicht