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935.7 - Schlussabrechnung, Bericht und Antrag des Regierungsrates
was zusätzliche statische Massnahmen im gesamten Gebäude notwendig machte. Zusätzlich mussten die veralteten Elektroinstallationen im ganzen Wilhelmgebäude ersetzt werden. Bei der Ausstattung ging man in
948.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Grundeigentümer, welche nach konstanter Rechtssprechung des Bundesge- richts und verfassungsrechtlich verankerten Eigentumsgarantie einer gesetzlichen Grundlage in einem formellen Gesetz bedürfen. e. Finanzierung der Vermessungsaufsicht bzw. für die Verifikation erforderlich. Auch sei zu bedenken, dass die Verantwortung für die Richtigkeit der Vermessungsdaten der Kanton trage. Käty Hofer Buser wies eindringlich
948.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 22. Februar 2005
Gesetz betreffend die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug Änderung der Bestimmungen über die amtliche Vermessung vom 16. Dezember 2004 Der Kantonsrat des Kantons Zug, g
948.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz betreffend die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug Änderung der Bestimmungen über die amtliche Vermessung vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
948.04 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz betreffend die Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug Änderung der Bestimmungen über die amtliche Vermessung vom ........ Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt a
991.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kantonales Recht 3. Gegenwärtige Umsetzung des geltenden Bundesrechts 4. Seerettung als gesetzlich verankerte gemeindliche Aufgabe 5. Regelung auf Fliessgewässern 6. Nicht machbare Alternativen 7. Zusammenfassung es, allerdings nicht sturmtaugliches Polizeiboot zur Verfü- gung. 4. Seerettung als gesetzlich verankerte gemeindliche Aufgabe a) Der Seerettungsdienst fällt heute gemäss geltendem kantonalen Recht in see). 6. Nicht machbare Alternativen Obschon der seit langem im kantonalen Binnenschifffahrtsrecht verankerte und nun konsequenterweise zu erweiternde Grundsatz, wonach die See-/Gewässerrettung Sache der von
988.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ins Jahr 1996 war die Finanzdirektion vollumfänglich verantwortlich für die Infor- matik. Mit der Informatikstrategie 1996 wurde die Verantwortung für die Planung und die Beschaffung der Informationssysteme Steuerverwaltung, beim Grundbuchamt und dem Handelsregisteramt durch den Einsatz elektronischer Verarbeitungstools der Fall ist. Eine Erhöhung der Informatikkosten ist dann sinnvoll, wenn dadurch die Gesamtkosten Kontakte zur Verwaltung sind ein wichtiger Standortfaktor. Die Investitionen für die elektroni- sche Verarbeitung der Steuererklärungen und das Herunterladen der Steuerer- klärungen zu Hause erleichtern den
2382.2 - Antwort des Regierungsrats
und die Erdwärmenutzungskarte.  Öffentlichkeitsarbeit: Die Baudirektion führt regelmässig Veranstaltungen für die Öffent- lichkeit durch, zum Beispiel: 2010: Klimawoche mit Kinoprogramm und Comic-Ausstellung vielmehr die künftigen Generationen treffen. Es ist jedoch die heutige Generation, welche die Verantwortung dafür trägt, den CO2-Ausstoss zu reduzieren, um das Schadensausmass für die künftigen Generationen
2381.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ars mit dem aktuellen Auszug aus dem ZugMap für das Natur- schutzgebiet Choller (Beilage 2) veranschaulicht das oben ausgeführte Vorgehen. Damit de- cken sich die Abgrenzungen des Bundesperimeters weitgehend
2397.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2397.2 Laufnummer 14838 Interpellation von Gabriela Ingold, Thomas Lötscher und Leonie Winter betreffend Positionierung des Kantons Zug zur Unternehmenssteuerreform (USR III) (Vorlage Nr.

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