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2392.2 - Antwort des Regierungsrates
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Sicherheit im Alter - das heisst die finanzielle Absicherung - und ist in der Bundesverfassung verankert (Art. 111 bis 113). Sie beruht auf drei Säulen: Der eidgenössischen Alters-, Hinter- lassenen- und
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2401.2 - Antwort des Regierungsrates
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innen und -nehmern bekannt und wird in deren Planung berücksichtigt. Den Gemeinden sowie den Veranstaltern steht es frei, ob sie Leistungen des Assistenzdien s- tes, der privaten Sicherheitsdienste oder (z.B. Abwarte, Feuerwe h- ren usw.) nutzen wollen. Entsprechend beziehen manche Gemeinden oder Veranstalter Leis- tungen von privaten Si-cherheitsdiensten anstelle oder zur Ergänzung des Assistenzdienstes
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2438.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Januar 1894 (Kantonsverfassung, KV; BGS 111.1). 2 Hinweis: Die Kantonsverfassung verwendet hier eine veraltete Terminologie. Vom Stimmrecht ausgeschlossen sind seit Einführung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts Amtsdauer statuiert wird, zumal dies nur schwer überprüfbar wäre. Es ist davon auszugehen, dass die Verankerung der Wohnsitzpflicht einer Änderung der Kan- tonsverfassung mit obligatorischer Volksabstimmung
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2432.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Projekt Sek I plus Der Bildungsrat hat am 11. Juni 2014 das Projekt Sek I plus / 9. Schuljahr verabschiedet und den Gemeinden zur Umsetzung freigegeben. Am 24. Juni 2014 hat auch der Regierungsrat den eventuell
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2434.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2434.1 Laufnummer 14770 Kantonsratsbeschluss betreffend Anpassung des kantonalen Richtplans (S 5.3 Natur im Siedlungsgebiet; S 7.3 Archäologische Fundstätten; L 8.1 Fliessgewäs- ser; L 11.
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2434.3a - Beilage (Synopse)
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neu Antrag der Kommission für Raumplanung und Umwelt (Änderungen gelb markiert) Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusam- menarbeit 66-kV-SBB- Leitung Steinen– Immensee–Rotkreuz auf 132 kV Vororien- tierung O 5 - P 5 werken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Opti- mierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammen- arbeit das Seewasser als Quelle für Wämepumpen besser zu nutzen. Hinweis: Die Staatskanzlei wird nach Verabschiedung des geänderten Richtplans den Text des dazugehörigen Kantonsratsbeschlusses mit der Baudirektion
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2434.1a - Synopse
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unbebauten Bauzonen auf die mini- malen Abstände von Hoch spannungsleitungen und Unterwer- ken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimie- rung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hoch spannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusam- menarbeit
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2434.00 - Genehmigung durch den Bund
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dass Optimierungen oder Verlegungen von bestehenden Leitungen durch den Leitungsbetreiber selbst verantasst werden. Den Gemeinden ist es aber möglich, mittels Antrag beim Leitungsbetreiber die genannten
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231.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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wurden gleichzeitig neun Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Der Kantonsrat hat
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469.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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gleichzeitig insgesamt neun Schlussab- rechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Der Kantonsrat hat