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2467.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
2008 5. Anträge 1. Ausgangslage 1.1. Kantonales Recht Der vom Regierungsrat am 9. Dezember 2014 verabschiedete Antrag auf Teilrevision des kan- tonalen Bürgerrechtsgesetzes ist eine Folge der Motion von Thomas interessierten Kreisen frühestens im Ver- laufe des Monats August 2015 eröffnet werden kann. Nach der Verabschiedung des Entwurfs durch den Bundesrat soll den Kantonen genügend Zeit für die Umsetzungsarbeiten
2468.1b - Beilage 2
Wahl der Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten der Schweizerischen Hochschulkonferenz, für die Verabschiedung des Budgets und für die Genehmigung der Jahresreohnung der Schweizerischen Hochschulkonferenz; l, 61 Absatz l, 66 Ab- satz 3 und 69 Absatz 2 HFKG, 2. im Weiteren die Zuständigkeit: für die Verabschiedung der Budgets und für die Genehmigung der Jahresrechnungen der Rektoreakonferenz der schweizerischen
449.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 449.9 (Laufnummer 12427) STRASSENBAUPROGRAMM 1998 - 2003 SCHLUSSBERICHT UND SCHLUSSABRECHNUNG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 3. JULI 2007 Sehr geehrter Herr Präsiden
448.8 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stiftung Zugerische Alterssiedlun- gen an den Altersheimteil ein Kantonsbeitrag von 25 Prozent der veranschlagten an- rechenbaren Kosten, jedoch maximal Fr. 3'330'000.-- (Zürcher Baukostenindex, Ok- tober 1996) gewährte der Kantonsrat an den Pflegeheimteil Fr. 14'281'400.-- einen Beitrag von 60 Prozent der veranschlagten anrechenbaren Kosten, jedoch höchstens Fr. 8'570'000.-- (Zürcher Baukostenindex Oktober 1996)
666.6 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
inner- halb des Gehaltssystems und berücksichtigt die Grundaufgaben und die damit ver- bundenen Verantwortungen und Kompetenzen einer Funktion. Das Grundgehalt ent- spricht dem Minimum der jeweiligen Gehaltsklasse Besitzstandsfunktionen oder gar Gehaltskürzungen zu produzieren, wäre personalpolitisch nicht zu verantworten und würde erhebliche Demotivationen auslösen. Überdies würde der Kanton Zug – sobald die Wirtschaft bedingt eine stärkere Strukturierung der Schulleitungen, klare Zuordnung bzw. Delegation von Verantwortung und Kompetenzen und insbesondere genügend qualitative und quantitative Personalkapazität. Diese
754.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
tonsrat warfen verschiedene Kantonsratsmitglieder zusätzliche werkvertragsrechtli- che und Verantwortlichkeitsfragen auf. Die GU wandte sich an alle Ratsmitglieder und erhob Vorwürfe. Der Regierungsrat hat rechtlichen Aspekte und am 23. Mai 2006 Rechtsanwalt Hagmann seinen Bericht über Kompetenz- und Verantwortlichkeitsfragen ab (vgl. Anhänge 1 und 2). C. SCHLUSSABRECHNUNG C.1 Objektkredit Ausgangspunkt sind die wurde erkannt, dass die Ausstattungen im heutigen 22 581.10/754.9/1210.3 - 12076 Bau grossteils veraltet sind. Zusätzliches Mobiliar wurde im Kostenvoranschlag nicht eingerechnet. Dieses soll dannzumal
754.07 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
vereinbarte Werkverträge schlössen nicht aus, dass Vertreter der Vertragsparteien mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien zweiten Rechtsanwalt damit, bis Ende Februar 2005 die Ursache der Mehrkostenforderungen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Ende Februar teilte der Rechtsanwalt dem Regierungsrat mit, dass er sein Mandat Regierungsrat hat dem zweiten Anwalt Mitte November 2005 den Auftrag erteilt, die Frage betreffend Verantwortlichkeit zu untersuchen und dem Regierungsrat Be- richt zu erstatten. Die Antwort steht noch aus. Sobald
750.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
wurden gleichzeitig neun Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Der Kantonsrat hat
972.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Total beläuft sich heute der Aufwand auf ca. Fr. 260'000.00. Neu sind rund Fr. 300'000.00 zu veranschlagen (Personalaufwand, Sachaufwand, Büromiete und Telefonie), also ein Mehrbedarf von rund Fr. 50'000 und Mandatsträger“ entstand im März 2003 ein erster Kontakt zu Behördemitgliedern. An zwei Veranstaltungen skizzierte er erstmals seine Vorstellungen der neuen Vermittlertätigkeit. In der Folge erhielt neutraler Vermittler auftreten kann. Wahlorgan wäre entsprechend der Kantonsrat. Ihn würde die Verantwortung treffen, bei der Auswahl der Person des Vermittlers resp. 972.2/974.2 - 12005 21 Ombudsperson
974.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Total beläuft sich heute der Aufwand auf ca. Fr. 260'000.00. Neu sind rund Fr. 300'000.00 zu veranschlagen (Personalaufwand, Sachaufwand, Büromiete und Telefonie), also ein Mehrbedarf von rund Fr. 50'000 und Mandatsträger“ entstand im März 2003 ein erster Kontakt zu Behördemitgliedern. An zwei Veranstaltungen skizzierte er erstmals seine Vorstellungen der neuen Vermittlertätigkeit. In der Folge erhielt neutraler Vermittler auftreten kann. Wahlorgan wäre entsprechend der Kantonsrat. Ihn würde die Verantwortung treffen, bei der Auswahl der Person des Vermittlers resp. 972.2/974.2 - 12005 21 Ombudsperson

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