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977.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Totalrevision Finanzhaushaltgesetz 5. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Der Regierungsrat hat seine Verantwortung wahrgenommen und mit der Finanzstra- tegie für den Kanton Zug bis 2010 aufgezeigt, wie die Me
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2398.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2398.2 Laufnummer 14839 Motion von Gabriela Ingold, Thomas Lötscher und Leonie Winter betreffend dringliche Änderung der NFA parallel zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) (Vorlage Nr
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2407.1 - Motionstext
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Einführung und den Betrieb von Fachanwendungen ist die Aufteilung der Au fgaben, Kompetenzen und Verantwortung zwischen dem Amt für Informatik und Organisation (AIO) auf der einen Seite und den Direktionen unterstützt werden. Diese Mitwirkungspflicht ist siche rzustellen. Das AIO soll zukünftig die Verantwortung für die Definition und Pflege der gesamten IT-Architektur, insbesondere auch für die amtsüber unter aktiven Einbezug der Direktionen, Ämter und Gemeinden erfolgen und abgenommen werden. Diese Verantwortung soll mit entsprechenden Kompetenzen und Aufgaben verbindlich festgelegt werden. Das AIO soll
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2398.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2398.1 Laufnummer 14680 Motion von Gabriela Ingold, Thomas Lötscher und Leonie Winter betreffend dringliche Änderung der NFA parallel zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) vom 8. Mai
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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daher dem materiellen Gehalt der Mo- tion kritisch gegenüber. Es bestand jahrzehntelang keine Veranlassung für Weisungen des Kantonsrats. Es sind keine Gründe für eine Ausweitung der vielfältigen, bewährten Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Okt. 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31). Seite bezüglich Grundsätze der Haushaltführung). Die Oberauf- sicht bezweckt, die demokratische Verantwortlichkeit der Beaufsichtigten zu stärken, allfällige Mängel und Missstände zu beheben und mehr Transparenz
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2414.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2414.1 Laufnummer 14725 14725_2414_1_Pro_Senectute_KESB.Doc Kleine Anfrage von Andreas Hausheer betreffend Pro Senectute Kanton Zug und KESB Antwort des Regierungsrats vom 8. Juli 2014 Am
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2451.5a - Beilage Synopse
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(ID 851) Hundegesetz: Antrag für die 2. Lesung; Synopse Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 18. November 2014; Vorlage Nr. 2451.2 (Laufnummer 14817) [M13] Ergebnis 1. Lesung KR vom 24
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2451.3a - Beilage Synopse
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3 (Laufnummer 14933) 1 Der Regierungsrat kann Massnahmen anordnen, die einen sicheren und verantwortungsvollen Um- gang mit Hunden fördern. 2. Haltung § 4 Allgemeine Pflichten 1 Hundehalterinnen und H
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2463.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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on unter den Gemeinden im Kanton Zug ist auch ohne KASAK möglich. Zweck «Bedarf» Die primäre Verantwortung für die Sportförderung liegt bei den Gemeinden. Dem Kanton wird eine subsidiäre Rolle zugewiesen
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2468.5a - Anhang 1 zur Referendumsvorlage
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den Mitglieder. Art. 10 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen