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2424.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorlage Nr. 2424.3 Laufnummer 14853 Änderung des Steuergesetzes – fünftes Revisionspaket Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission vom 5. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte
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2424.3b - Synopse (Steuergesetz)
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Arbeitgebenden, die ihren Arbeitneh- menden Mitarbeiterbeteiligungen einräumen, über alle für deren Veranlagung notwendigen An- gaben; die vom Bundesrat gestützt auf Art. 129 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes der Höhe von 5 Pro- zent der einzelnen Gewinne aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung (§ 22 Bst. e), jedoch höchstens 5000 Franken; n) (neu) die Kosten der berufsorientierten Aus-
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2425.1 - Antwort des Regierungsrates
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unglückliche Verknü p- fungen von persönlichen Verhaltensweisen, unklare Rollenverständnisse und Verantwortung zwischen Mitarbeitenden und politischen Vorgesetzten sowie fehlende Organisationsstrukturen. Ebenfalls
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2468.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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onen unterzeichnet werden, sobald das Bundesgesetz und das Konkordat in Kraft sind. Nach der Verabschiedung des HFKG durch die Eidgenössischen Räte eröffnete die Plenarver- sammlung der EDK am 21. Juni Bund Mitglied, die Konferenz der Vereinbarungskantone besteht nur aus den Kantonen). Sie ist verantwortlich für den Vollzug des Konkordats, unter anderem für den Abschluss der Zusam- menarbeitsvereinbarung
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2468.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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übernehmen die Kant o- ne bis zu 50 % der Kosten der Rektorenkonferenz für Aufgaben, die im HFKG verankert sind, und des Akkreditierungsrats, soweit diese nicht durch Gebühren gedeckt sind. Es gibt nur noch
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2468.4a - Anhang 1 Hochschulkonkordat
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den Mitglieder. Art. 10 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen
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2468.2a - Anhang 1
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den Mitglieder. Art. 10 Aufgaben und Kompetenzen 1 Die Konferenz der Vereinbarungskantone ist verantwortlich für den Vollzug der Vereinbarung. Insbesondere ist sie zuständig für den Abschluss von Vereinbarungen
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2472.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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akzeptiert. Die methodische Fal l- führung mit Klientinnen- und Klientenberatung soll – dem gesetzlich verankerten Professionali- sierungsgedanken entsprechend – deshalb in der Regel durch entsprechend fachlich für diese Aufgabe ausge- bildetes Personal» gestrichen werden. Die vorgenannten Gründe für eine Verankerung der Professionalisierung der Sozialen Arbeit im Sozialhilfegesetz des Kantons Zug besitzen heute September 1997 (Sozialhil- fegesetz; Urner Rechtsbuch 20.3421): «Sie [die Sozialhilfebehörde] ist verantwortlich dafür, dass Hilfe suchenden Personen öffentli- che Sozialhilfe nach diesem Gesetz gewährt wird
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2465.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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4.2. Gemäss Art. 128 Abs. 4 der Bundesverfassung wird die Direkte Bundessteuer von den Kantonen veranlagt und eingezogen. Vom Rohertrag der Steuer fallen den Kantonen mi ndes- tens 17 Prozent zu. Der Anteil muss sie somit mehrere institutionelle Hürden überwinden. Kommt es dennoch zur Ausarbeitung und Verabschiedung e ines Erlassentwurfes durch die Bundesversammlung, geht dem ein lange dauerndes Verfahren voraus
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754.09a - Beilage 1
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Weiteren gibt es einzelne Dokumente, die darauf hindeuten, dass der Kanton Bestellungsänderungen veranlasst haben könnte (betreffend Bestellungsänderung Nr. 34: z.B. Schreiben Scherler AG an die GU vom 7