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857.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Durchforstungsprojekt die personellen und finanziellen Ressourcen des Kantons in einem kaum mehr verantwortbaren Masse beansprucht würden. Das gilt vor allem dann, wenn die in Kombination mit der NFA- Impl Finanzdirektion unterstellt sein. Der Personalplafonierungsbeschluss ist entsprechend zu ändern. Zu veranschlagen sind jährliche Personalkosten von Fr. 300'000.--. Bei Bedarf sollen - im Sinne einer Objektivierung Verfassungsrates diskutierten darauf die eingegangen Stellungnahmen, und die Redaktionskommission verarbeitete anschliessend die Verhandlungsergebnisse aus den Kommissionen. Die 24 822.2/857.2/1317.2 - 11703
871.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 871.2 (Laufnummer 10955) MOTION VON ANNE ITHEN UND JOSEF MARTY BETREFFEND SANIERUNG DES BOSTADELWEIHERS (VORLAGE NR. 871.1 – 10442) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 27
869.09 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ige Zwecke') finanziert hatten, fanden zwischen August und November 2002 in allen Gemeinden Veranstaltungen statt mit dem Ziel, das Buch bzw. die Schauplätze einer breiteren Öffentlichkeit näher zu bringen
896.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nalkosten (Fr. 800'092.20), Raumkosten (Fr. 56'154.70) und Organisation von 3 896.7 - 12239 Veranstaltungen (Fr. 110'814.65). Da die hohen Ziele des Pilotprojekts teilweise nicht erreicht werden konnten reduzierter Form bzw. mit reduziertem Einzugsgebiet durchgeführt, weshalb die Aufwendungen für Veranstaltungen weniger hoch als budgetiert ausfielen. Abrechnung 01.08.-31.12.02 Abrechnung 01.01.-31.12.03
961.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 961.2 (Laufnummer 11018) MOTION DER SVP-FRAKTION BETREFFEND EINBÜRGERUNG (VORLAGE NR. 961.1 – 10707) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 19. NOVEMBER 2002 Sehr geehrter H
2377.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2377.4 Laufnummer 14848 Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes über die kantonalen Schulen Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission vom 12. Januar
2377.4a - Synopse
für die ope- rative Führung verantwortlich und hat insbesondere fol- gende Aufgaben: Er 4 Der Rektor steht der Schulleitung vor. Er ist für die ope- rative Führung verantwortlich und hat insbesondere fol-
2377.3c - Beilage 3
§ 63 Schulleitung 4 Der Rektor steht der Schulleitung vor. Er ist für die operative Führung verantwortlich und hat insbeson- dere folgende Aufgaben: Er h) entscheidet über den früheren oder späteren Bestimmungen11. § 63 Abs. 4 4 Der Rektor steht der Schulleitung vor. Er ist für die operative Führung verantwortlich und hat insbeson- dere folgende Aufgaben: Er h) (geändert) entscheidet über die Promotion auf
2377.3b - Beilage 2
Kanton Zug Direktion für Bildung und Kultur Amt für gemeindliche Schulen Schulaufsicht Chronologischer Ablauf von massgebenden Veränderungen auf der Primarstufe - Unterlage für die BIKO Mail von KR Si
2377.7 - Antrag Silvia Thalmann zur 2. Lesung
Vorlage Nr. 2377.7 Laufnummer 14895 Änderung des Schulgesetzes, des Lehrpersonalgesetzes und des Gesetzes über die kan- tonalen Schulen Antrag von Silvia Thalmann zur 2. Lesung vom 9. März 2015 Sehr g

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