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2379.1b - Beilage 2
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Nun geht es an die Umsetzung folgender Massnahmen: ▶ Schaffung klarer Strukturen, definierter Verantwortungen und Aufstockung der entsprechenden Ressourcen im Kundendienst ▶ Ausbau und Professionalisie das weitere Vorgehen festgelegt. Die im Rahmen des zweiten SPDS User Fo rums im April 2013 verabschiedeten neuen Funktionen und Systemerweiterungen für das SPDS werden im Verlauf von Q1/2014 als Soft s der dritten Generation – sind von dieser Ankündigung nicht betrof fen. Die für die Netze verantwortlichen Organisationen wurden am 2. Dezember 2013 über diesen Umstand schriftlich informiert. S-PRO®
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2379.2 - Antwort des Regierungsrates
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Franken bereits überwiesen wurden. Alle Ausgaben für POLYCOM ZG sind im Rahmen des vom Kantonsrat verabschiedeten Kred i- tes abgewickelt worden. Die Entwicklung der Ausgaben verläuft gemäss Planung und Budget
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2379.1a - Beilage 1
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Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 272/2014 Schwyz, 11. März 2014 / bz Sicherheitsnetz Polycom – Sind die Erwartungen erfüllt? (Polyvalente Communication) Beantwortung der Interpellation I
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2389.1 - Motionstext
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lediglich eine vom Anwaltsverein zur Verfügung gestellte Lis te „Anwalt der ersten Stun- de“. Die Verantwortung für die Wahl des amtlichen Verteidigers liegt beim zuständigen Staatsanwalt. 3. Der zuständige
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2379.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2379.1 Laufnummer 14659 Interpellation von Martin Stuber, Philip C. Brunner und Florian Weber betreffend Status Realisierung POLYCOM im Kanton Zug vom 10. April 2014 Martin Stuber, Zug, Ph
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2418.08 - Arbeitsprogramm Kantonsrat 1. und 2. Quartal 2018
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Teilrevision der Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV) und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) betreffend Einführung
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2424.2 - Antrag des Regierungsrats
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Mitwirkungspflichten 1 Die steuerpflichtige Person muss alles tun, um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen. 2 Sie muss auf Verlangen der Veranlagungsbehörde insbesondere mündlich oder schriftlich die einfachen Gesellschaften und Personengesellschaften über alle Verhältnis- se, die für die Veranlagung der Teilhabenden von Bedeutung sind, insbesonde- re über ihren Anteil an Einkommen und Vermögen Arbeitgebenden, die ihren Arbeitnehmenden Mitarbeiterbeteiligungen ein- räumen, über alle für deren Veranlagung notwendigen Angaben; die vom Bun- desrat gestützt auf Art. 129 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes
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2424.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Arbeitgebenden, die ihren Arbeitnehmenden Mitarbeiterbe- teiligungen einräumen, über alle für deren Veranlagung notwendigen Angaben; die vom Bundesrat gestützt auf Art. 129 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes über der Höhe von 5 Prozent der einzelnen Gewinne aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung (§ 22 Bst. e), jedoch höchstens 5000 Franken; n) (neu) die Kosten der berufsorientierten Aus-
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2424.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 01.09.2015
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Arbeitgebenden, die ihren Arbeitnehmenden Mitarbeiterbe- teiligungen einräumen, über alle für deren Veranlagung notwendigen Angaben; die vom Bundesrat gestützt auf Art. 129 Abs. 1 lit. d des Bundesgesetzes über der Höhe von 5 Prozent der einzelnen Gewinne aus einer Lotterie oder einer lotterieähnlichen Veranstaltung (§ 22 Bst. e), jedoch höchstens 5000 Franken; n) (neu) die Kosten der berufsorientierten Aus-
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2424.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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verschiedene Änderungsanträge, die sie in der Schlussabstim- mung mit 13 Ja- zu 1 Neinstimme verabschiedet hat. Der Kantonsrat hat die letzten vier Steuergesetzrevisionen in den Jahren 2007, 2009, 2010