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2207.7 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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sicherheitspolizeilicher und strafprozessualer Überwa- chungen angeordnet werden; c) an öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen; d) die vom Obergerichtspräsidium oder der Verfahrensleitung gemäss Gericht
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2207.9 - Ablauf der Referendumsfrist 2. September 2014
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sicherheitspolizeilicher und strafprozessualer Überwa- chungen angeordnet werden; c) an öffentlichen Veranstaltungen und Kundgebungen; d) die vom Obergerichtspräsidium oder der Verfahrensleitung gemäss Gericht
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2212.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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auch tatsächlich ausgeführt werden müssten und nicht mehr in Frage gestellt werden dürften. Der veranschlagte Kredit von 8.5 Mio. Franken sei sehr hoch für ein Projekt, dass zwar «nice to have», aber nicht
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2233.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zusammen: - Baustelleninstallationen Fr. 190'000.00 - Spundwände, Spundwandpfähle Fr. 725'000.00 - Verankerungen Fr. 465'000.00 - Ortbetonbau, Belagsarbeiten Fr. 1'125'000.00 - Projektierung, Bauleitung, Ma getroffen. VII. Kosten und Finanzierung Kostenvoranschlag Die Kosten sind auf 3,15 Mio. Franken veranschlagt (inkl. 8 % MwSt., Preisbasis: Schweizeri- scher Baupreisindex April 2012) und setzen sich wie
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2232.1 - Antrag
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Rückvergütung getätigter Zahlungen prüfen, 3. die Tauglichkeit der bestehenden Projektorganisation, Verantwortungen und Kompete n- zen für die erfolgreiche Fertigstellung des Projekts prüfen und allenfalls Em Schönfärberei, wenn sie behauptet, das Projekt sei nicht «gescheitert», obwohl nach Verdoppelung der veranschlagten Projektdauer und mehr als 150%iger Kostenüberschreitung noch immer keine brauchbare Applikation das Projekt ISOV-Einwohnerkontrolle untersuchen. Namentlich soll sie: 1. die Ursachen und Verantwortlichkeiten für die massiven Kosten- und Terminüberschrei- tungen sowie das Verfehlen der gesetzten Ziele
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2242.1 - Motionstext
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: zu Punkt a) Die Veranlagungspraxis der gemeindlichen Grundstückgewinnsteuerämter ist teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aus fachlicher und veranlagungstechnischer Betrac h- tung nimmt verlangen kann. Sofern danach eine unveränderte Handänderung erfolgt und eine Grundstückgewinnsteuer veranlagt wird, sollen die e r- hobenen Gebühren des Vorentscheides an die Steuer angerechnet werden. b) Es
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2261.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2261.2 Laufnummer 14422 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Vollzug der «Lex Koller» im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2261.1 - 14368) Antwort des Regierungsrates vom 20. August 2013 Sehr g
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2259.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kenntnis dieses Berichtes erfolgen. Da der B e- richt jedoch erst Ende März 2013 vom Chef VBS verabschiedet wurde, verzögert sich der B e- richt und Antrag des Regierungsrates um ca. 3 Monate auf Ende Mai werden, da die Rahmenbedingungen für die Filmkommission von der KKJPD erst per 1. Januar 2013 verabschiedet wurden. Seite 6/6 2259.1 - 14360 Die Motion vom Kantonsrat ist folglich gesamthaft als erledigt
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2262.2 - Antwort des Regierungsrates
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im Rahmen von Vollzugslockerungen z.B. anstelle eines Arbeits- und Wohnexternates) gesetzlich verankert wird. 2 1 Vgl. Bundesratsbeschluss vom 4. Dezember 2009 über die Verlängerung der Bewilligungen
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2281.2 - Antwort des Obergerichts
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2011 durchgeführten Kampagne des Kantons Zug zur Steig e- rung der Zivilcourage und des Verantwortungsbewusstseins für das Gemeinwohl ("Gemeinsam gegen Gewalt") konnte eine Zunahme der Gewalt unter Jugendlichen beschränkt sich aber auf den sog. äusseren Geschäftsgang. Das in Art. 191c der Bundesverfassung verankerte Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit bildet die Grenze der parlamentarischen Oberaufsicht. en Fällen statt um eine einheitliche Handhabung zu erreichen? Wem obliegt die diesbezügliche Verantwortung für Führung und Controlling der Staatsanwaltschaft? Bei der Festsetzung des Strafmasses hat die