-
2796.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
der Regierungsrat bei- spielsweise im Frühling 2014 eine für das oberste Kader obligatorische Veranstaltung zum Thema Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt. Des Weiteren werden die rechtlichen das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994 (Personalverordnung; BGS 154.211) verankert worden. Auch die weiteren Anliegen betreffend Sensibilisierung sind bereits erfüllt, indem beis Personalamt. Das Personalamt ist zudem im Sinne einer verwaltungsinternen Koordinationspflicht verantwortlich für die Verwirklichung der tatsächlichen und rechtlichen Gleichstellung von Frau und Mann im
-
2797.2 - Antwort des Regierungsrats
-
hauses sah folgende Aufteilung vor: Erdgeschoss: Gastronomie mit kulturellem Angebot; 1. Stock: Veranstaltungssaal / Verpflegungsmöglichkeit Fachmittelschule (FMS); 2. Stock: Museum Industriegeschichte betrieben Stock: Verwaltungsgericht; 2. Stock: Verwaltungsgericht; Dachgeschoss: Verwaltungsgericht. Der Veranstaltungssaal im 1. Obergeschoss des Theilerhauses könnte durch die Weiterführung der Shedhalle kompensiert
-
2807.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Globalbudget nicht beschlossen Leistungsauftrag genehmigt 1 Globalbudget und Leistungsauftrag sind verabschiedet 2 RR kann, sofern nötig, einen revidierten Leis- tungsauftrag unterbrei- ten 3 RR legt neues Global- Vollzugsaufgabe und verbleibt in der Kompetenz des Regierungsrats. Dieser trägt auch letztlich die Verantwortung für einen sachgerechten und gesetzeskonformen Aufga- benvollzug. Die vorberatende Kommission hat
-
2810.1 - Antwort des Regierungsrats
-
Zusammenarbeit mit Bundes- und Gemeindebehörden wird von der Zuger Polizei als gut beurteilt. Die verantwortlichen Mitarbei- tenden der Zuger Polizei in den Regionen verfolgen schliesslich die Tätigkeiten in
-
2808.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
2792.1 - 15602) zeigte der Regierungsrat auf, dass es ein Konzert pro Jahr gab und dass diese Veranstaltungen für den Kanton Zug mit keinerlei Zusatz- kosten verbunden waren. Mit dem Postulat wollen die nicht die einzige Justizvollzugsanstalt der Schweiz, welche Konzerte oder andere kulturelle Veranstaltungen wie Vorträge oder Theater- und Filmvorfüh- rungen für die Gefangenen anbietet. Lange Zellene nicht, dass in geschlossenen Anstalten – wie es auch die IKS Bostadel ist – solchen kulturellen Veranstaltungen ein hoher Stellenwert zugemessen wird. So finden beispielsweise auch in den Justizvollzugsanstalten
-
2811.1 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
-
Vorlage Nr. 2811.1 Laufnummer 15634 Kantonsratsbeschluss betreffend Kenntnisnahme der von der Konkordatskommission im Jahr 2017 behandelten Geschäfte gemäss § 21 Abs. 4 GO KR Bericht und Antrag der Ko
-
2817.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
Bestimmungen des Verantwor t- lichkeitsgesetzes und des VRG ergänzend zur Anwendung (§ 27 Abs. 2 VG). Es ist darauf hi n- zuweisen, dass die Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes und des VRG als die Verantwortlichkeit der Ge- meinwesen, Behördemitglieder und Beamten vom 1. Februar 1979 (Verantwortlichkeitsgesetz, VG; BGS 154.11) aufzunehmen. Den Bestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes unter- es zu erwähnen, dass bis zum 1. Januar 1995 die disziplinarische Verantwortlichkeit der genannten Personen im Verantwortlichkeitsgesetz ger e- gelt war und sich darin ursprünglich auch eine Bestimmung
-
2815.2 - Antwort des Regierungsrats
-
Lehrplans 21 (LP21) den Aufgabenbeschrieb der schulischen Heilpädagogik anzupassen und die Verantwortlichkeiten der SHP zu konkretisieren? Nein. Die Einführung des Lehrplans 21 hat keinen Einfluss auf das (Kleinklasse) Schulungsform stattfinden. Die besondere Förderung liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Gemeinden. Nebst der be- sonderen Förderung besteht die integrative Sonderschulung. Dabei Vorgaben geprüft und evaluiert. Die Personalführung und die pädagogische Führung liegen in der Verantwortung der Schule bzw. der zuständigen Schulleitung. Die Qualität des Einsatzes der SHP kann mit regelmässi-
-
2817.3 - Antrag des Regierungsrats
-
Amtsenthebungsverfahren Verantwortlichkeitsgesetz Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 16. Januar 2018; Vorlage Nr. 2817.3 (Laufnummer 15657) Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen gestützt auf §§ 19 und 78a der Kantonsverfassung[BGS 111.1], beschliesst: I. Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 1979 1979 1) (Stand 1. Januar 2018) wird wie folgt geändert: Gesetz über die Verantwortlichkeit der Gemeinwesen, Behördemit- glieder und Beamten (Verantwortlichkeitsgesetz) vom 1. Februar 1979 (Stand 1. Januar
-
2815.1 - Interpellationstext
-
Lehrplans 21 (LP21) den Aufgabenbe- schreib der schulischen Heilpädagogik anzupassen und die Verantwortlichkeiten der SHP zu konkretisieren? 7. Wie beurteilt der Kanton die Zufriedenheit der Klassenlehrpersonen Seite 2/2 2815.1 - 15654 gung stellen 4 » oder «Erzieherische Fragen klären 5 ». Die einzige Verantwortung welche SHP gemäss kantonalen Richtlinien übernehmen sollen, ist jene für besondere Fördermassnahmen