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2844.24a - Beilage 1 Synopse
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der vorberatenden Kommis- sion vom 30. Mai 2018; Vorlage Nr. 2844.24 (Laufnummer 15799) a) Veranstalterinnen und Veranstaltern, die nicht über die erforderlichen Bewilligungen verfügen oder die vorsätzlich vorgeschla- gen (externe Evaluation). 3 Die Privatschule lässt ihre Qualität periodisch in eigener Verantwortung durch eine fachliche Aussen- sicht prüfen (externe Evaluation). Der Bericht dieser Prüfung ist
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2844.24d - Beilage 4 Antwort 3
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Podium zur Mundartinitiat i- ve, das breite Vortragsangebot oder an die PH Zug als Veranstaltungsort für das «Fo- rum Gute Schulen» (Anlass mit Fokus gemeindliche Schulkommissionen). - Der Kanton Zug ist ein f- fizienzgewinne dank gemeinsamer Strukturen, digitaler Harmonisierung und grösserer Stape l- verarbeitung erreichen. Die Realisierung bedingte eine Änderung des Bundesgesetzes, wofür mit ca. 5–10 Jahre Theorie und Praxis gelingt es der PH Zug, sich abgese- hen von den nationalen und internationalen Veranstaltungen auch als Ort der kantona- len Bildungsdebatte zu etablieren. Erinnert sei etwa an das Podium
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2844.24c - Beilage 3 Antworten 2, 4, 5, 6, 8
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Finanzdirektion Direktionssekretariat Antworten-Zu-Abklarungsauftragen-Nr-2-4-5-6-Und-8.Doc Baarerstrasse 53, 6300 Zug T 041 728 36 03, F 041 728 24 66 www.zg.ch/finanzen T direkt 041 728 35 99 marco.
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2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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verkehrliche und städtebauliche Entwicklungen. Räumliche Gliederung Die im Richtplan von 2004 verankerten sechs Teilräume des Kantons Zug sind aus heutiger Perspektive nicht mehr zielführend. Der Kanton rund 63 % Nein-Stimmen ab. Das klare Ab- stimmungsresultat sowie die nachfolgend durchgeführte Veranstaltung mit der Öffentlichkeit machten deutlich, dass derzeit grosse zusätzliche Infrastrukturbauten kaum Forderungen der Motion aufgenommen und eine stärkere Zusammenarbeit der Gemeinden im Talgebiet verankert (siehe Kapitel 2.10). Obwohl die Mehrheit der Talge- meinden dagegen war, hält der Regierungsrat
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2766.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kosten und Finanzierung 1. Kostenvoranschlag Die Gesamtkosten sind auf 1,9 Millionen Franken veranschlagt worden (inkl. MWST 8 %, Preisbasis: August 2016) und setzen sich wie folgt zusammen: Typ Bezeichnung Leitebene zu transformieren. Mit der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik werden die Verantwortlichen der Zuger Polizei und des Tiefbauamts befähigt, ihre Aufgaben zentralisiert, umfassend und mit Seite 4/14 2766.1 - 15512 Nutzen Mit der übergeordneten Kommunikation und Leittechnik werden die Verantwortlichen der Leit- ebene befähigt, ihre Aufgaben zentralisiert, umfassend und mit optimiertem Aufwand
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2762.11 - Antrag der Kommission (WAG)
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2 Die oder der Stimmberechtigte darf nur eigene Stimm- und Wahlzettel in die Urne legen. § 15 Verarbeitung durch das Stimmbüro § 15 Abs. 3 (geändert), Abs. 4 (aufgehoben) 3 Am Abstimmungssonntag öffnet
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2769.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2769.2 Laufnummer 15659 Motion von Jürg Messmer, Andreas Hostettler und Philipp C. Brunner betreffend Französisch erst auf der Sekundarstufe I (Vorlage Nr. 2769.1 - 15519) Bericht und Antr
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2771.1 - Motionstext
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Die Ergebnisse ermöglichen einen Vergleich der Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler. Verantwortlich für die Durchführung der Leistungstests ist die Direktion für Bildung und Kultur. 2771.1 - 15522 erheben. Der Kanton Zug und die Gemeinden mit den gemeindlichen Schulen tragen gemeinsam die Verantwortung für die Qualitätssicherung und -entwicklung der Bildung. Dazu werden externe und interne Evaluationen
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2770.1 - Interpellationstext
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Kantons Zug ab der fünften Klasse als zweite Fremdsprache nach dem Englisch seit mehreren Jahren verankert und etabliert. Im Kan- ton Zug wurde die politische Debatte betreffend Fremdsprachenunterricht auf
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2795.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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e- chend dem Aufgaben- und Verantwortungsbereich in eine der Gehaltsklassen eingereiht(§ 44 Abs. 3 PG). Analyse und Handlungsbedarf Viele Funktionsbezeichnungen sind veraltet und neuere Funktionen fehlen das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom 12. Dezember 1994 (Personalverordnung; BGS 154.211) verankert worden. Seit der Arbeitsplatzbewertung wurden die relevanten Regelungen und die Praxis betreffend