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2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
Beilage 5 Regierungsrat Auszug aus dem Protokoll Sitzung vom 12. Juli 2016 hs , . Versandt am ^j^, ^g Hochbau Strategische Büroraumplanung für die kantonale Verwaltung Zug (ohne Verwaltungszentrum 3 V
2844.52 - Anträge der SVP-Fraktion zur 2. Lesung (EG ZGB, Polizeidienststellen, juristische Personen, Steuerfuss)
persönlichen und sensiblen Sphären, von KESB-Mitgliedern, die vom Regierungsrat als politisch verantwortlicher Behörde ge- wählt worden sind, getroffen werden, wird beantragt, die gemäss 1. Lesung vorgesehene
2844.55 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (Sonderschulen)
übernehmen; § 75 Abs. 3 (geändert) 3 Die Privatschule lässt ihre Qualität periodisch in eigener Verantwortung durch eine fachliche Aussensicht prüfen (externe Evaluation). Der Bericht dieser Prüfung ist der
2844.57 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2019 (polizeiliche Leistungen)
öffentlichen Sicherheit und Ordnung verlangt von 1) BGS 111.1 2) BGS 512.2 1 [Geschäftsnummer] a) Veranstalterinnen und Veranstaltern, die nicht über die erforderlichen Bewilligungen verfügen oder die vorsätzlich
2845.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
durch eine Revisionsstelle best ehend aus einer Person ersetzt. § 16 Verantwortlichkeit Die Bestimmung über die Verantwortlichkeit ist gekürzt, erfährt aber materiell keine Ände rung. Es gelten die Be Privaten ist ein wesentlicher Grund, dass die Zuger Kanto- nalbank in der Wirtschaftsregion Zug so gut verankert ist. Der Regierungsrat ist deshalb überzeugt, dass es im Kanton Zug weiterhin eine Kantonalbank trag im Gesetz setzt die Zuger Kantonalbank am besten in die Lage, ihre volkswirtschaftliche Verantwortung wahrzunehmen. 2845.1 - 15730 Seite 15/19 § 3 Staatsgarantie Die Staatsgarantie und deren Abgeltung
2845.3 - Bericht und Antrag der Kommission
Die Kommission stimmt § 15 Abs. 1 und 2 einstimmig zu. 4.18. § 16 Verantwortlichkeit Die bisherige Bestimmung über die Verantwortlichkeit in § 38 des heutigen Kantonalbankge- setzes wird gekürzt. Materiell Ausgangslage stellt ein Kommissionsmitglied einen Rückkommensa n- trag, damit über den im Grundsatz verabschiedeten § 6a nochmals detailliert beraten werden kann.  Die Kommission stimmt diesem Rückkommensantrag Revisionsstelle .................................................................. 12 4.18. § 16 Verantwortlichkeit ....................................................................................... 12
2845.1a - Beilage Entwurf Statuten ZKB
ung unabhängige Revisionsstelle, die dem Bankrat unmit- telbar unterstellt und ihm gegenüber verantwortlich ist. 2 Der Bankrat regelt im Übrigen die Zusammensetzung, Aufgaben, Befugnisse und Organisation
2845.2 - Antrag des Regierungsrats
lichen Revisionsstelle regeln die Statuten. 3.6. Gemeinsame Bestimmung § 16 Verantwortlichkeit 1 Für die Verantwortlichkeit der Organe und des Personals der Zuger Kanto­ nalbank gelten die Bestimmungen
2845.3a - Beilage 1 Synopse
(ID 1468) Synopse Gesetz über die Zuger Kantonalbank: Totalrevision [M09] Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018; Vorlage Nr. 2845.2 (Laufnummer 15731) [M10K1] Antrag der vorberatenden Kommission
2858.2 - Antwort des Regierungsrats
Bestreben der amerikanischen Botschaft amerikanische Firmen zu schützen. In kürzester Zeit wurden die Verantwortl ichen der Firmen kontaktiert, eine Risikoanalyse vorgenommen und situativ Massnahmen eingeleitet Regierungsrat und die involvierten Direktionen mit ihren Ämtern und Abteilungen ne h- men sich verantwortungsbewusst den Themen zur Bewältigung von bevölkerungsschutzrele- vanten Lagen an. Mittels regelmässigen zuhanden des Bundesparlaments verabschiedet. Nach dem politischen Prozess zur Differenzberein igung verabschiedeten am 18. März 2016 der National- und Ständerat die Rechtsgrundlagen zur Wei- terentwicklung der

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