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2858.1 - Interpellationstext
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Wie ist der Informationsfluss zwischen Sicherheits- und Volkswirtschaftsdirektion zu den BCP- Verantwortlichen der Unternehmungen ausgestaltet und sind die BCP-Verantwortlichen sowohl mit diesem Prozess Übungsfall, sondern auch in der Realität vorzubereiten haben? 2. Steht die Zuger Regierung zu ihrer Verantwortung gegenüber der Zuger Bevölkerung, die öffentliche Sicherheit und das reibungslose Funktionieren
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2857.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2857.2 Laufnummer 15870 Interpellation von Rita Hofer und Anastas Odermatt betreffend BYOD-Strategie durchdenken (Vorlage Nr. 2857.1 – 15751) Antwort des Regierungsrats vom 18. September 2
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2856.2 - Antwort des Regierungsrats
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Obhutspflicht fort. Von Aktivit ä- ten, welche durch die professionell handelnde Lehrperson nicht verantwortet werden können, ist abzusehen. Frage 5: Werden trotz des Auftrags, Schülerinnen und Schüler ga tieferen Zeitpauschale für die Vor- und Nachbereitung Stellung nehmen. Mit dem genannten Beschluss verabschiedete der Regierungsrat den Rah- menbeschluss für Verordnungsänderungen, in dem er die Pensen um zwei
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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das für die Einkommensbesteuerung bisher fest verankerte Periodizitätsprinzip. Die s führt da- zu, dass die vortragbaren Kosten im Veranlagungsverfahren bestimmt, abgegrenzt und nac h- geführt werden Zuzug ab. Die Steuervereinigung sowie der Advokatenve r- ein erwarten, dass in der künftigen Veranlagungspraxis bei Wegzügen ins Ausland keine ex- tensive Auslegung des Gesetzes, namentlich des Funktionsbegriffs noch bevor die eidgenössischen Räte die STAF in der Herbstsession 2018 abschliessend beraten und verabschieden konnten. Den in steuerrechtlicher Hinsicht geringfügigen Abwei- chungen der eidgenössischen Räte
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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Steuerfüssen der Gemeinden und des Kantons. Auch dies veranschaulicht deutlich, dass kein Handlungsbedarf besteht. Anhang: Grafiken zur Veranschaulichung Seit 2015 haben ausser Walchwil und Steinhausen alle Textfeld Seite 2/2 Mehraufwand für die Steuerverwaltung. Der Mehrbedarf an Arbeitsstellen in der Veranlagung lässt sich noch nicht genau beziffern, doch ist von einem Mehrbedarf von dauerhaft rund 3 Voll
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2904.2 - Antrag des Regierungsrats
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wurden. 1. der Steuerperiode, für welche die steuerpflichtige Person nicht oder unvoll- ständig veranlagt wurde oder der Steuerabzug an der Quelle nicht gesetzmäs- sig erfolgte (§ 204 Abs. 1 Bst. a und
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2904.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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tisch besser abgebildet wer- den können, ohne dass der Handlungsspielraum für die künftige Veranlagungspraxis einge- schränkt werde. Es gehe bei allen Anpassungen um sehr komplexe fachtechnische Detailfra-
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2904.3b - Beilage Synopse
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dem Ablauf der Steuerperiode, für welche die steuerpflichtige Person nicht oder unvollstän- dig veranlagt wurde oder der Steuerabzug an der Quelle nicht gesetzmässig erfolgte, oder zehn Jahre nach Ablauf 16015) 1. (neu) der Steuerperiode, für welche die steu- erpflichtige Person nicht oder unvollständig veranlagt wurde oder der Steuerabzug an der Quelle nicht gesetzmässig erfolgte (§ 204 Abs. 1 Bst. a und b);
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2904.5 - Ergebnis der 1. Lesung
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r] 1. (neu) der Steuerperiode, für welche die steuerpflichtige Person nicht oder unvollständig veranlagt wurde oder der Steuerabzug an der Quelle nicht gesetzmässig erfolgte (§ 204 Abs. 1 Bst. a und b);
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2904.1a - Beilagen 1 - 9
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Beilage 1 Übersicht über die heutige Zusammensetzung der Steuererträge des Kantons und der Gemeinden Aus Sicht des Kantons: Total Kantonssteuern und Kantonsanteil direkte Bundessteuern (total 851,5 Mi