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2870.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2870.2 KantOn ZU Q LaufnummerlSSSZ Motion der CVP-Fraktion betreffend Beseitigung des strukturellen Defizits des Kantons Zug durch eine Anpas- sung des NFA-Beteiligungsmodells der Gemeinde
2871.1a - Beilage zu Zwischenbericht
der FDP-Fraktion betreffend Erhaltung der Zuger Gedenkschiessen 29.03.2018 Es wurden mit den Veranstaltern der Gedenk- und der historischen Schiessen intensive Gespräche geführt und umfangreiche Abklärungen
2874.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Entscheide der kantonalen Schätzungskommission. Mit dieser Meldung leitet die Schätzungskommission das Veranl a- gungsverfahren ein. Sie teilt dem Abgabeschuldner, also der Eigentümerschaft des Grund- stücks chen Bereich der Mehrwertabschöpfung einzeln beurteilen und einzeln in der Schlussabstimmung verabschieden können. Ein Blick in die Materialien zur Debatte über die Geschäftsordnung des Kantonsrats (Vorlage die Erschliessung mit Strassen, Strom und Wasser vermieden werden. Die Umse t- zung der Revision verantworten die Kantone mit der Anpassung ihrer Richtpläne sowie ihres kantonalen Planungs- und Baurechts
2874.2 - Antrag des Regierungsrats
geschätzten Geldwert dieser Sachleistung ge- deckt. Der Restbetrag wird in Geld bezahlt. § 52a1 Veranlagung 1 Die kantonale Schätzungskommission ist zuständig für die Ermittlung des Mehr- werts sowie die Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommission, worauf diese die Veranlagung einleitet. 3 Das Verfahren und die Kostenauferlegung richten sich nach den Bestimmungen des Ve Verwaltungsrechtspflegegesetzes[BGS 162.1] sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission Ein- sprache gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz[§ 34 ff. VRG] erhoben
2874.3a - Beilage Synopse
geschätzten Geldwert dieser Sachleistung gedeckt. Der Restbetrag wird in Geld bezahlt. § 52a1 (neu) Veranlagung - 4 - Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 15. Mai 2018; Vorlage Nr. 2874.2 (Laufnummer Bestimmungen des Verwaltungs- rechtspflegegesetzes[BGS 162.1] sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission Einsprache gemäss Verwal- tungsrechtspflegegesetz[§
2874.6 - Ergebnis 2. Lesung
geschätzten Geldwert dieser Sachleis­ tung gedeckt. Der Restbetrag wird in Geld bezahlt. § 52a1 (neu) Veranlagung 1 Die kantonale Schätzungskommission ist zuständig für die Ermittlung des Mehrwerts sowie die Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi­ on, worauf diese die Veranlagung einleitet. 3 [Geschäftsnummer] 3 Das Verfahren und die Kostenauferlegung richten sich nach den den Bestim­ mungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes1) sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission Einsprache gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz2) erhoben
2874.4 - Ergebnis 1. Lesung
geschätzten Geldwert dieser Sachleis­ tung gedeckt. Der Restbetrag wird in Geld bezahlt. § 52a1 (neu) Veranlagung 1 Die kantonale Schätzungskommission ist zuständig für die Ermittlung des Mehrwerts sowie die Umzonungen, Aufzonungen und Bebauungsplänen der kantonalen Schätzungskommissi­ on, worauf diese die Veranlagung einleitet. 3 [Geschäftsnummer] 3 Das Verfahren und die Kostenauferlegung richten sich nach den den Bestim­ mungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes1) sowie nach § 61 ff. PBG. 4 Gegen die Veranlagung kann bei der kantonalen Schätzungskommission Einsprache gemäss Verwaltungsrechtspflegegesetz2) erhoben
2874.5 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrats zur 2. Lesung
Anträgen des Regierungsrats sowie der vorberatenden Kommission für Raum- planung und Umwelt zu verabschieden und b) den Abklärungsauftrag als erledigt abzuschreiben. Zug, 2. Oktober 2018 Mit vorzüglicher
2878.1 - Antwort des Regierungsrats
bzw. pädagogische Frage ist, wird Rechnung getragen, indem jede Schule ihr BYOD-Konzept selber verantwortet und schulindividuelle Lösungen erarbeitet. Vom Kanton als alleinigem Nutzniesser zu sprechen, Sparziel gemäss EP 2015–18 nachhaltig erreicht und eine IT- Strategie inkl. Governance (Gremien, Verantwortung und Aufgaben) vorgelegt. Damit trägt NI- KAS massgeblich dazu bei, dass auch das AIO seine Sparziele
2880.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Oktober für das Budget und den Finanzplan. Die Stawiko-Mitglieder erhalten jeweils sofort nach Verabschiedung von Budget und Geschäftsbericht durch den Regierungsrat einen Ordner mit dem Vorabdruck sämtlicher

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