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2877.2 - Antwort des Regierungsrats
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auch seine Lehren daraus ziehen wird. Ist er immer noch der Meinung, dass Kryptowährungen ein verantwortbares Risiko sind? (Fra- ge 5 der Interpellation 2877.1) Im einleitenden Text der Interpellation wird
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2876.2 - Antwort des Regierungsrats
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auch seine Lehren daraus ziehen wird. Ist er immer noch der Meinung, dass Kryptowährungen ein verantwortbares Risiko sind? (Fra- ge 5 der Interpellation 2877.1) Im einleitenden Text der Interpellation wird
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2875.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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Vorabkontrollen zur Vermeidung von Fehlinvestitionen und kostspieligen Nachkorrekturen) von den verantwortlichen Organen aus ihrer Sicht (noch) zu wenig beachtet werden. Aus Sicht der DSB gibt es dafür zwei ein hohes Risiko für die Grundrechte der betroffenen Personen verbu n- den ist, werden die verantwortlichen Organe nun ausdrücklich verpflichtet, Datenbearbeitung s- vorhaben (insbesondere IT- und Di
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2877.1 - Interpellationstext
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Regierungsrat aus dem Envion-Ende? 5. Ist er immer noch der Meinung, dass Kryptowährungen ein verantwortbares Risiko sind? 6. Hält er auch nach dem Envion-Ende am Entscheid des Handelsregisteramtes, Krypto-
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2876.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 2876.1 Laufnummer 15783 Interpellation von Andreas Lustenberger betreffend Paradise Paper: Zug bleibt im Fokus vom 17. Mai 2018 Kantonsrat Andreas Lustenberger, Baar, hat am 17. Mai 2018 f
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2886.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Vorlage Nr. 2886.2 Laufnummer 15962 Petition von A.M. für bezahlbaren Wohnraum für alle – für ein Vorkaufsrecht zu Gunsten der öffentlichen Hand Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission vom 14.
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2886.1 - Petitionstext
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freie Preisbildung ein und der Verkäufer erleidet in der Regel keine finanziellen Einbussen. 4. Verankerung des Vorkaufsrechts in der zugerischen Gesetzgebung analog zur Regelung im Kanton Genf Die Kantone
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2891.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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um ein Chaos zu verhindern und die Verantwortlichkeiten im Nachgang der Erei g- nisse klar zuordnen zu können. Der Regierungsrat ist laut § 18 BevSG verantwortlich für die Bewältigung von Katastrophen gemacht werden können, ist der Beginn des Verwirkungsfristenlaufs in Abweichung von § 11 des Verantwortlichkeitsgesetzes zu r e- geln. Damit Rechtssuchenden aus dem Unterbruch der Möglichkeit zur Geltendmachung geht die Haftung in diesen Fällen von Gesetzes wegen auf den Staat im Sinn von § 2 des Verantwortlichkeitsgesetzes über, und damit auf die Gemeinden oder den Kanton (Abs. 1). Im Gegenzug dazu gehen allfällige
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2891.3a - Beilage Synopse
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einzureichen. Sämtliche Ansprüche verwirken innert der absoluten Frist gemäss § 11 Abs. 1 des Verantwortlichkeitsgesetzes ab der offiziellen Aufhebung des Notstands. § 43 Haftung für private Mittel 1 Für die Dauer den Einsatz der Partnerorganisationen. § 18 Katastrophen und Notlagen 1 Der Regierungsrat ist verantwortlich für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und trifft die strategischen Entscheide. Er Kommunikations-Technik Not- organisation (IKT-NO); d) bereitet die Arbeiten des KFS vor; e) ist verantwortlich für die Ausbildung der Führungsorgane und der Gesamtein- satzleiterinnen bzw. Gesamteinsatzleiter
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2891.5 - Ergebnis 1. Lesung
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die Mitglieder der Führungsorgane die Verantwortung für den Einsatz der Partnerorganisationen. § 18 Katastrophen und Notlagen 1 Der Regierungsrat ist verantwortlich für die Bewältigung von Katastro- phen Kommunikations-Tech- nik Notorganisation (IKT-NO); d) bereitet die Arbeiten des KFS vor; e) ist verantwortlich für die Ausbildung der Führungsorgane und der Ge- samteinsatzleiterinnen bzw. Gesamteinsatzleiter