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2123.2a - Anhang Bussenkatalog
100.- 7.2 Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten der Melde- und Bewilligungs- pflicht für Veranstaltungen im Wald (§ 11 in Verbindung mit § 33 EG Wald- gesetz) 200.- 7.3 Vorsätzliches oder fahrlässiges
2152.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. Mai 2013
t ist das strategische Führungsorgan der Pädagogischen Hochschule Zug. 2 Der Hochschulrat a) verabschiedet den Leistungsauftrag, das Globalbudget sowie die Jahresrechnung und die Berichterstattung zuhanden
2154.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
ein Hilfsmittel sein in dem Sinne, dass alle wissen, dass man die für die Einhaltung des Kodex verantwortlichen Personen bei einem Konflikt beiziehen kann. Die Idee dazu ist, dass die Einführung des Kodex
2154.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
ortliche aus dem Kreis der Mitglieder des Kantonsgerichts zu bestimmen: Durch den gemeinsam verabschiedeten Verhaltenskodex wird allen Mitglieder des Kan- tonsgerichts stärker bewusst, wie die Zusammenarbeit Zusammenarbeit innerhalb des Gremiums konstruk- tiv zu gestalten ist. Der Kodex gibt den Verantwortlichen die Handhabe, eine allfällige Meinungsverschiedenheit in einem frühen Stadium anzugehen. Der Verhaltenskodex
2165.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
kommen noch straf- und personal- rechtliche Verantwortlichkeiten in Frage). Art. 21 Vertraulichkeit der Verarbeitung § 24 DSG12 Art. 22 Sicherheit der Verarbeitung §§ 6 (bei ausgela- gerter Datenbear- beitung) le vorher kon- sultiert wird, wenn besonders schützenswerte Daten verarbeitet werden oder wenn die Art der beabsichtigten Verarbeitung spezifische Risiken für die Rechte der betroffenen Person birgt. Obschon justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (ABl. Nr. L 350, S. 60) 2165.1 - 14116 Seite 5/76 Der von der EU am 27. November 2008 verabschiedete Rahmenbeschluss – auch er ist eine Weite
2164.2 - Antwort des Regierungsrates
des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug vom 17. August 1911 (EG ZGB; BGS 211.1) verankerten "Bergwerkregals" auf. Dieses andernorts "Bergregal" genannte ausschliessliche Recht des Kantons
2163.5a - Beilage Revisionsbericht
rgaben und Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während
2198.3 - Bericht und Antrag der Bildungskommission
später wieder an die öffentlichen Schulen zurückkommen, und die Gemeinden für das Controlling verantwortlich sind. Es sollen auch künftig wichtige Gründe vorliegen, damit der Kanton in Absprache mit den politisch zusammengesetztes Gremium bleiben. Die Trennung zwischen operat i- ver und strategischer Verantwortung sowie Aufsicht und Beaufsichtigten muss sich auch im Bildungsrat niederschlagen. Aktuell ist eine
2198.2 - Antrag des Regierungsrates
[Geschäftsnummer] Antrag des Regierungsrates vom 20. November 2012; Vorlage Nr. 2198.2 (Laufnummer 14195); Schulgesetz Änderung vom 6. Mai 2010 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 4 un
2198.3a - Beilage 1
durch die entsprechende Kürzung anderer Ferien möglich wäre und - je nach dem - der im Schulgesetz verankerte Schuljahresbeginn (Montag nach dem 15. August) geändert werden müsste, was - wie bereits dargelegt Dienstag fällt).  Die Herbstferien beginnen sieben Wochen nach Schuljahresbeginn. Für lokale Veranstaltungen oder Feiertage können die Schulkommissionen bzw. die Direktion für Bildung und Kultur für die oder auf die 16. und 17. Ka- lenderwoche ist auch wegen den im Sommersemester stattfindenden Veranstaltungen (Schulreisen, Sporttage, Feiertage) richtig situiert. Die im Sommersemester stattfindenden M

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