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1225.1 - Motionstext
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Maschinenantrieb eines Bootes sein, der sowohl für die Verschmutzung des Seewassers als auch der Luft verantwortlich ist. Nach der Vorstellung des Regierungsrates soll sich der Geltungsbereich des neuen Gesetzes
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1224.1 - Interpellationstext
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für die Kinder. Das Auto ermöglichte auch neue Einkaufs- und Versorgungsstrukturen, die mit einer Verarmung vieler Stadtquartiere verbunden sind. Neben dem Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur sowie
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1243.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1243.1 (Laufnummer 11502) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND ERRICHTUNG EINER FACHSTELLE BERUFSINTEGRATION UND BETREFFEND SOZIALLÖ
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1240.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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des "Geschäftsagenten" seit je unklar war, was darunter zu verstehen ist. Tatsächlich hat dieser veraltete Begriff auch schon verschiedentlich zu Diskussionen geführt, wie seitens des Verwaltungsgerichts
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1242.1 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1242.1 (Laufnummer 11501) KLEINE ANFRAGE DER CVP-FRAKTION BETREFFEND ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES (EIGENBETREUUNGSABZUG) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 22. JUNI 2004 A. ANFRAGE
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1252.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1252.1 (Laufnummer 11522 ) ÄNDERUNG DER KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND – ÜBERNAHME DER BURGLIEGENSCHAFT ZUG SOWIE DIE ERRICHTUNG EINER STIFTUNG FÜR DEN BETRIEB EINES MUSEUMS I
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1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.1 (Laufnummer 11520 ) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM
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1251.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.4 (Laufnummer 11597) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
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1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Die Führung und der Betrieb der familienergänzenden Kin- derbetreuungsangebote liegen im Verantwortungsbereich der Standortgemeinde. Die Direktion des Innern ist zuständig für die Evaluation des Bedarfs Die Führung und der Betrieb der familienergänzenden Kinderbetreuungsange- bote liegen im Verantwortungsbereich der Standortgemeinde. Das Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für freiwillige Förderun legen für den organisatorischen und personellen Be- reich Rahmenbedingungen fest, die eine verantwortliche und förderliche familien- ergänzende Betreuung der Kinder gewährleisten. Die Richtlinien umfassen
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1266.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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bezeugten BetreuerInnen ist angesichts der niederschwelligen Eintrittsmög- lichkeiten ins verantwortungsvolle Politiker- oder Elterndasein ebenso bizarr anmu- tend. Es ist im Interesse der Gesamtbevölkerung Unternehmungen. Der Kommissionspräsident hat an verschiedenen Informations- und Diskussions- veranstaltungen aber auch festgestellt, dass vor allem Eltern, die auf beide Einkom- men angewiesen sind, sich