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1225.1 - Motionstext
Maschinenantrieb eines Bootes sein, der sowohl für die Verschmutzung des Seewassers als auch der Luft verantwortlich ist. Nach der Vorstellung des Regierungsrates soll sich der Geltungsbereich des neuen Gesetzes
1224.1 - Interpellationstext
für die Kinder. Das Auto ermöglichte auch neue Einkaufs- und Versorgungsstrukturen, die mit einer Verarmung vieler Stadtquartiere verbunden sind. Neben dem Bau und Unterhalt der Verkehrsinfrastruktur sowie
1243.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1243.1 (Laufnummer 11502) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND VERLÄNGERUNG DER KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND ERRICHTUNG EINER FACHSTELLE BERUFSINTEGRATION UND BETREFFEND SOZIALLÖ
1240.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
des "Geschäftsagenten" seit je unklar war, was darunter zu verstehen ist. Tatsächlich hat dieser veraltete Begriff auch schon verschiedentlich zu Diskussionen geführt, wie seitens des Verwaltungsgerichts
1242.1 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1242.1 (Laufnummer 11501) KLEINE ANFRAGE DER CVP-FRAKTION BETREFFEND ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES (EIGENBETREUUNGSABZUG) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 22. JUNI 2004 A. ANFRAGE
1252.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1252.1 (Laufnummer 11522 ) ÄNDERUNG DER KANTONSRATSBESCHLÜSSE BETREFFEND – ÜBERNAHME DER BURGLIEGENSCHAFT ZUG SOWIE DIE ERRICHTUNG EINER STIFTUNG FÜR DEN BETRIEB EINES MUSEUMS I
1251.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.1 (Laufnummer 11520 ) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM
1251.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1251.4 (Laufnummer 11597) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND SANIERUNG DER GEBÄUDEHÜLLE UND DÄCHER DER LIEGENSCHAFT HOFSTRASSE 15 IN ZUG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOM
1266.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Die Führung und der Betrieb der familienergänzenden Kin- derbetreuungsangebote liegen im Verantwortungsbereich der Standortgemeinde. Die Direktion des Innern ist zuständig für die Evaluation des Bedarfs Die Führung und der Betrieb der familienergänzenden Kinderbetreuungsange- bote liegen im Verantwortungsbereich der Standortgemeinde. Das Gesetz stellt die rechtliche Grundlage für freiwillige Förderun legen für den organisatorischen und personellen Be- reich Rahmenbedingungen fest, die eine verantwortliche und förderliche familien- ergänzende Betreuung der Kinder gewährleisten. Die Richtlinien umfassen
1266.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
bezeugten BetreuerInnen ist angesichts der niederschwelligen Eintrittsmög- lichkeiten ins verantwortungsvolle Politiker- oder Elterndasein ebenso bizarr anmu- tend. Es ist im Interesse der Gesamtbevölkerung Unternehmungen. Der Kommissionspräsident hat an verschiedenen Informations- und Diskussions- veranstaltungen aber auch festgestellt, dass vor allem Eltern, die auf beide Einkom- men angewiesen sind, sich

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