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1277.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
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Submissionsgesetz (SubG) vom 2. Juni 2005 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung
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1277.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Submissionsgesetz (SubG) vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über da
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1277.2 - Antrag des Regierungsrates
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Submissionsgesetz (SubG) vom ………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung1), beschliesst: § 1 Beitritt zur revidierten Interkantonalen Vereinbarung über da
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1277.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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verlangen in ihrem Vorstoss eine Ergänzung von § 4 des neuen Sub- missionsgesetzes, damit die dort verankerten Sanktionen auch gegen Firmen ver- hängt werden können, welche Angestellte im Lohndumping beschäftigen
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1293.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Verbreiterung der lokalen, kantonalen und regionalen Netzwerke gehört. Wenn ein im Kanton gut verankerter Verband wie GastroZug für präventive und gesundheitsförderliche Anliegen gewonnen werden kann, Menschen in der Gesellschaft aus. Mit seinen Aktivi- täten verfolgt der Kanton das "Ziel, das Verantwortungsbewusstsein der Einzelper- sonen und der Allgemeinheit zu fördern." (§ 29 Abs. 3). An der Nationalen
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1293.2 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Verkehrsmitteln, in Lokalen während Veranstaltungen (Casino, Lorzensaal etc.), in Kinos etc. Die Kommission fordert hier die Besitzer und Eigentümer auf, sich der Verantwortung noch vermehrt bewusst zu werden
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1293.3 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1293.3 (Laufnummer 11681) GESETZESINITIATIVE "STOPP DEM ZWANG ZUM PASSIVRAUCHEN" BERICHT UND ANTRAG DER KOMMISSIONSMINDERHEIT VOM 18. FEBRUAR 2005 Sehr geehrte Frau Präsidentin
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1300.24 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Dezember 2006
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Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. 3 § 15 d) Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Abschnitt Rechtspflege § 67 Beschwerde 1
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1300.21 - Antrag der Alternativen Fraktion zur 2. Lesung
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h beschrieben, welche die Gesetzesrevision noch zusätzlich belasten würde. Dieser Sachverhalt veranlasste unsere Vertreterin in der Kommission eine Motion mit obigem Inhalt zu beantragen. Das Anliegen
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1302.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Spitexdienste mit ca. 350 Lehrstellen. Sie ist die verantwortliche "Organisation der Arbeitswelt", die gemäss Berufsbildungsge- setz die Verantwortung für die praktische Bildung übernimmt. Darum wurde der Übertragung der Verantwortung von den Gesundheitsdirektionen und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) zum Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT und den für die Berufsbildung verantwortlichen Direktionen im Berufungsverfahren als künfti- ge Leiterin der HF Gesundheit Zug wählen. 18 Die ZIGG als verantwortliche Organisation der Arbeitswelt ist bemüht, ihre Mitgliedsbetriebe zu motivieren, genügend Lehrstellen