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1183.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz betreffend individuelle Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung Änderung vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I
1210.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
vereinbarte Werkverträge schlössen nicht aus, dass Vertreter der Vertragsparteien mündlich Änderungen verabreden könnten und dass diese Bestellungsänderungen mit Kostenfolgen für den Besteller behaftet seien zweiten Rechtsanwalt damit, bis Ende Februar 2005 die Ursache der Mehrkostenforderungen und die Verantwortlichkeiten zu klären. Ende Februar teilte der Rechtsanwalt dem Regierungsrat mit, dass er sein Mandat Regierungsrat hat dem zweiten Anwalt Mitte November 2005 den Auftrag erteilt, die Frage betreffend Verantwortlichkeit zu untersuchen und dem Regierungsrat Be- richt zu erstatten. Die Antwort steht noch aus. Sobald
1212.2 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
wurden gleichzeitig neun Schlussabrechnungen vorgelegt, die uns zu grundsätzlichen Bemerkungen veranlasst haben. Diese finden sich in Vorlage Nr. 207.5 – 11413. 2. Schlussabrechnung Der Kantonsrat hat
1250.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
sche oder gesundheitspolitische Massnahme zu sehen sei. Die Kommission kam zum Schluss, dass die Verankerung sowohl im Schul- als auch im Gesundheitsge- setz möglich wäre, das Resultat aber dasselbe bleibe ganz auf staatliche Beiträge ver- zichtet und die allgemeine Weiterbildung vollumfänglich in die Verantwortung privater Anbieter übergeben werden könnte. Diese Frage soll schon heute diskutiert und ent- schieden iträge gesamtschweizerisch als Teil der Sozialversiche- rung betrachtet. Dass heisst, in der Verantwortung von Bund und Kantonen gesehen. Der praktische Vollzug bei den Gemeinden sei aufgrund der Komplexität
1250.3a - Beilage 1
erbringen. 1 Eine allfällige finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen auf kan- tonaler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf gemeindli- cher Ebene Sache der Gemeinden. 2 Kanton und
1250.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1250.4 (Laufnummer 11630) ZUGER FINANZ- UND AUFGABENREFORM (ZFA) AUFGABENTEILUNG KANTON-GEMEINDEN (1. PAKET) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 4. JANUAR 200
1250.2 - Antrag des Regierungsrates
und Gemeinden 1 Eine allfällige finanzielle Unterstützung für Veranstaltungen auf kanto- naler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf gemeindlicher Ebene Sache der Gemeinden. 2 (neu) Die Direktion
1250.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
e Unterstützung von Weiterbildungsangeboten auf kantonaler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf ge- meindlicher Ebene Sache der Gemeinden. 2 (neu) Die Direktion für Bildung und Kultur kann
1250.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 9. August 2005
e Unterstützung von Weiterbildungsangeboten auf kantonaler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf ge- meindlicher Ebene Sache der Gemeinden. 2 (neu) Die Direktion für Bildung und Kultur kann
1250.6 - Antrag von Anna Lustenberger-Seitz, Monika Barmet und Andrea Erni zur 2. Lesung
soll nun alles den Gemeinden überlassen werden. Wir sind daher auch besorgt um die mangelnde Verantwortung der Regierung im Bezug auf die zahn- medizinische Prävention in unserem Kanton. Im Bericht und

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