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1250.6a - Beilage
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Kantonaler Fachberater für Schulzahnpflege Dr. med. dent. A. Svoboda Baarerstrasse 53 6300 Zug Präsident der Zuger Zahnärztegesellschaft Dr. med. dent. D. Feldmann Vorstadt 6 6300 Zug Schulzahnpflege
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1263.2 - Antwort des Regierungsrates
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Kantons. Er hält am kan- tonalen Richtplan fest, der erst kürzlich, nämlich am 28. Januar 2004, verabschiedet worden ist. Er wird dem Kantonsrat - bezüglich Stadttunnel - keine Änderung der Prioritäten bei
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1264.1 - Interpellationstext
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bestehen. Teilt der Regierungsrat die Auffassung, dass Entscheide wie die Nichtbewilligung einer Veranstaltung zugunsten einer andern solche Beziehungen erheblich stören können? 8. Ist der Regierungsrat bereit
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1271.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unter anderem die Säuglings- und Mütterberatung, Kin- derhorte, Vorschulkindergärten, Veranstalterinnen und Veranstalter von Fasnachts- anlässen, Gymnastikanlässe, ausserkirchliche Musikvereine, Kulturko ist der Bundesgesetzgebung vorbehalten. 1271.2/1288.2 - 11795 7 15 der neuen Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit2) berufen könnten, weil sie als künstliche Rechtsgebilde gar kein Werte einstehen. Die immer öfter angestrebte Profilierung der Unternehmen in Richtung ethischer Verantwortung und Nachhaltigkeit wird nicht zuletzt von den Landeskirchen nachhaltig gefördert. Selbst wenn
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1272.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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2001" vom Januar 2004 kam zum Ausdruck, dass der so genannte Mitnahmeeffekt noch zu gross war. Das veranlasste den Regierungsrat, mit Beschluss vom 17. Februar 2004 die technischen Vorgaben im Anhang zum Kan-
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1271.1 - Motionstext
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geschuldet, weil sich juristische Personen nicht auf die in Artikel 15 der neuen Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen können, weil sie als künstliche Rechtsgebilde gar kein
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1282.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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jeweiligen Kostenträgern liegen. - Als Fernziel könnten kantonal verankerte Institutionen die Verantwortung für die beruflichen und sozialen Integrationsangebote aller Personen übernehmen, die darauf angewiesen Integ- rationsmassnahmen und die Verantwortlichkeit für die Fallführung. Die formelle Entscheidung muss, solange die institutionelle und finanzielle Verantwortlichkeit getrennt bleibt, bei den jeweiligen der IIZ auszuarbeiten. 1282.2 - 11754 3 Im Mai 2004 hiess die POL das Grobkonzept gut. Umgehend veranlasste sie ein Detailkonzept und eine zeitlich parallel stattfindende Informationsoffensive bei der Ortsgruppe
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1288.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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unter anderem die Säuglings- und Mütterberatung, Kin- derhorte, Vorschulkindergärten, Veranstalterinnen und Veranstalter von Fasnachts- anlässen, Gymnastikanlässe, ausserkirchliche Musikvereine, Kulturko ist der Bundesgesetzgebung vorbehalten. 1271.2/1288.2 - 11795 7 15 der neuen Bundesverfassung verankerte Glaubens- und Gewissensfreiheit2) berufen könnten, weil sie als künstliche Rechtsgebilde gar kein Werte einstehen. Die immer öfter angestrebte Profilierung der Unternehmen in Richtung ethischer Verantwortung und Nachhaltigkeit wird nicht zuletzt von den Landeskirchen nachhaltig gefördert. Selbst wenn
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1289.1 - Postulatstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1289.1 (Laufnummer 11615) POSTULAT DER SP-FRAKTION BETREFFEND VERKAUF DER KANTONSSPITAL-LIEGENSCHAFT UNTER DER BEDINGUNG, DASS EIN DEN BEDÜRFNISSEN DER BEVÖLKERUNG ENTSPRECHENDE
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1297.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Regierungsrates
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des Obergerichtes und des Regierungsrates. 1. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE Die Bundesversammlung verabschiedete am 13. Dezember 2002 die Änderung des Allgemeinen Teils des Schweizerischen Strafgesetzbuches