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1275.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1275.2 (Laufnummer 11589) FINANZPLAN 2005 - 2008 BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM 22. NOVEMBER 2004 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte D
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1276.1 - Interpellationstext
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Folge der Auf- gabenentflechtung haben die Kantone die alleinige organisatorische und finanzielle Verantwortung unter anderem für die Bereiche Sonderschulen, Behinderteneinrich- tungen und Spitex-Diensten.
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1292.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bestimmung verabschiedete der Regierungsrat am 23. September 2003 einen Verordnungsentwurf Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr in erster Lesung. 2 1292.1 - 11627 Dieser Entwurf veranlasste die FDP-Fraktion 1292.1 - 11627 Im Verordnungsentwurf betreffend Rahmenbedingungen für den ruhenden Verkehr seien veraltete und falsche Angaben über die Luftqualität aufgeführt. Des Weitern seien keine Abklärungen über die Verordnungsentwurfs betreffend Rahmenbedingungen für den ruhenden Ver- kehr. Der Regierungsrat verabschiedete diese Verordnung am 23. September 2003 1292.1 - 11627 3 in erster Lesung und beauftragte die
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1292.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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gungen für den ruhenden Verkehr in erster Lesung verabschiedet. Dieser Vernehmlassungsentwurf veranlasste die FDP-Fraktion eine Motion einzu- reichen, wonach der Massnahmenplan Luft nach der Beschlussfassung Kantonsrat zu genehmigen ist. Die Kommission ging einen Schritt weiter. Aus Gründen der politischen Verantwortung sowie im Hinblick auf die Verbindlichkeiten für die Verwal- tung soll der Massnahmenplan neu nicht
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1300.11 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Rücksendekuvert nach Urnenschluss bei der Gemeindeverwaltung oder im Stimmbüro eintrifft. 3 § 15 d) Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Abschnitt Rechtspflege § 67 Beschwerde 1
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1300.10 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1300.10 (Laufnummer 12090) GESETZ ÜBER DIE WAHLEN UND ABSTIMMUNGEN (WAHL- UND ABSTIMMUNGSGESETZ, WAG) UND ÄNDERUNG DER KANTONSVERFASSUNG (ÄNDERUNG DER STATISTISCHEN GRUNDLAGEN F
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1300.17 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen, sondern stufen- gerecht in der Kantonsverfassung zu verankern ist. Systematisch ist die entspre- chende Bestimmung im 7. Titel bei den Schluss- und Übergangs
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1302.05 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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bisherigen Konkordats der ISP Baar, der Änderung des Gesetzes über das Gesund- heitswesen und die Verabschiedung des Kantonsratsbeschlusses betreffend Schaf- fung einer Höheren Fachschule Gesundheit sind nötig
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1306.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Um- weltschutzgesetz; USG; SR 814.01) verabschiedete der Regierungsrat am 11. Juni 19901 einen Massnahmeplan. Im Bereich des Verkehrs sprach er sich Wesentlichen unbestritten. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die breite Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des Schwerverkehrsabgabegesetzes11. b. Die ersten Vorarbeiten der Sicherheitsdirektion zur ungefähren
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1316.08 - Bericht und Antrag des Regierungsrates zum Antrag der vorberatenden Kommission des Kantonsrates
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Finanzielle Auswirkungen S. 11 E. Anträge S. 12 A. Das Wichtigste in Kürze Die vom Regierungsrat verabschiedete Gesetzesvorlage baut auf dem gelten- den Gebührensystem im Grundbuchwesen auf. Sie unterscheidet