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1222.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1222.2 (Laufnummer 11451) INTERPELLATION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND AUSGLEICH DER KALTEN PROGRESSION UND STEUER- PAKET - AUSWIRKUNGEN AUF DIE FINANZEN VON KANTON UND G
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1250.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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noch Einzelfälle betreffe und die finanziellen Auswirkungen in der Vernehmlassungsvorlage zu hoch veranschlagt seien. Die Überprüfung der einzelnen Buchungen des betreffenden Kontos hat gezeigt, dass beis in seiner Stellungnahme zur Überzeugung gelangt, eine Neuordnung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sei nötig. In seinem Bericht hat der Regierungsrat die Ausgangslage analysiert, die Zielsetzungen keine Grundsätze und die Situation hätte sich betreffend Gemeindeautonomie und Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kompetenzen noch verschlimmert. Die beiden Aufträge der Motion gemäss Ziffer 1 und Ziffer
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1248.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1248.5 (Laufnummer 11603) ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG DES KANTONSRATES BETREFFEND ZUSAMMENSETZUNG DER KOMMISSIONEN (KLEINE PARLAMENTSREFORM) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTS
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1275.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auf. Die hohen Investitionsausgaben sind einerseits für die Zunahme des Verwaltungsvermögens verantwortlich und verursachen auf der anderen Seite eine Zunahme von Fremd- kapital. 4.4.1. Finanzvermögen
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1274.2 - Antrag des Regierungsrates
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für Ange- stellte des Standortkantons an. Art. 15 Haftung und Verantwortlichkeit 1 Die Haftung der Anstalt sowie die Verantwortlichkeit ihrer Organe und des Personals für die gesamte hoheitliche Tätigkeit ges. Er vertritt die ZBSA nach aussen. Art. 9 Aufgaben 1 Der Geschäftsleiter a) überwacht und verantwortet die Einhaltung des Leistungsauftrages mit Globalkredit und des jährlichen Budgets; b) ist für
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1274.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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für Ange- stellte des Standortkantons an. Art. 15 Haftung und Verantwortlichkeit 1 Die Haftung der Anstalt sowie die Verantwortlichkeit ihrer Organe und des Personals für die gesamte hoheitliche Tätigkeit ges. Er vertritt die ZBSA nach aussen. Art. 9 Aufgaben 1 Der Geschäftsleiter a) überwacht und verantwortet die Einhaltung des Leistungsauftrages mit Globalkredit und des jährlichen Budgets; b) ist für
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1274.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. September 2005
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für Ange- stellte des Standortkantons an. Art. 15 Haftung und Verantwortlichkeit 1 Die Haftung der Anstalt sowie die Verantwortlichkeit ihrer Organe und des Personals für die gesamte hoheitliche Tätigkeit ges. Er vertritt die ZBSA nach aussen. Art. 9 Aufgaben 1 Der Geschäftsleiter a) überwacht und verantwortet die Einhaltung des Leistungsauftrages mit Globalkredit und des jährlichen Budgets; b) ist für
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1274.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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vorerwähnten Konkordat befasst, bevor der Regierungsrat die Vorlage Nrn. 1274.1/.2 - 11580/81 verabschiedet hat. Nachfolgend fliessen somit auch Überlegungen in den Bericht ein, mit denen sich die Kommission
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1275.1a - Beilage, Laufende Rechnung
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Finanzplan nach Artengliederung Laufende Rechnung Tabelle 1 Kto. Sachart Schätzung 2002 % 2003 % 2004 % 2004 2005 % 2006 % 2007 % 2008 % 30 Personalaufwand 212.3 8.5 220.5 3.9 228.4 3.6 228.4 234.7 2.
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1283.2 - Antwort des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. Nr. 1283.2 (Laufnummer 11680) INTERPELLATION VON KARL RUST BETREFFEND FREIZÜGIGKEIT IM PERSONENVERKEHR AB 1.6.2004: MISSBRAUCHSVERHINDERUNG MIT ERFASSEN DER KRITISCHEN BEITRAGSP