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1297.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichtes für die 2. Lesung
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mehrmals straffällig, bestehe immer noch die Möglichkeit, dass die Jugendanwaltschaft die weitere Verantwortung für einen Heimaufenthalt über- nehme. Dies komme zwar immer wieder vor, bilde aber bei den vielen
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1298.1 - Interpellationstext
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reich mit Holz ausgestatteten Kantonsratssaal kein Zuger Holz verwendet wurde. Das für die Möbel verarbeitete Eichenholz wurde importiert und stammt aus mitteleuropäischen, nicht einheimischen Wäldern. N
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1307.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Festlegung der Abgeltung erhebliche Standortvor- teile und -nachteile berücksichtigt werden. Mit der Verankerung des Deckungsbetra- ges in der Fachhochschulvereinbarung wird erreicht, dass ein Erhöhung nur im g ausarbeiten lassen, die sie nach einem breiten Vernehmlas- sungsverfahren am 12. Juni 2003 verabschiedet haben. 3.2. Die neue Interkantonale Fachhochschulvereinbarung von 2003 3.2.1. Die Neuerungen gegenüber Universitäten sieben Fachhochschulen mit rund 60 Teilschulen. Bund und Kan- tone tragen gemeinsam die Verantwortung für das Fachhochschulsystem Schweiz. Beide sind in ihren Zuständigkeitsbereichen rechtsetzend
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1316.16 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom ….. Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10. Dezember 1907
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1316.17 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Dezember 2007
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Gesetz über den Gebührentarif im Grundbuchwesen (Grundbuchgebührentarif) vom 27. September 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 954 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 10
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1316.15 - Ergänzender Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Die vorberatende Kommission folgt teilweise der Argumentation der Stawiko, wonach die im Gesetz verankerten Maximalgebühren dem Äquivalenzprinzip widersprechen. Sie will jedoch nicht, dass der diese Grenze
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1316.11 - Zusatzbericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Maximalgebühren ersatzlos zu streichen. Begründung: Für die Stawiko widersprechen die im Gesetz verankerten Maximalgebühren dem Äquivalenzprinzip, nach welchem die Bedeutung des einzelnen Geschäftes für
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1322.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Recht teilweise erschwert würden. Dies betrifft vor allem Vereine, die im gemeindlichen Umfeld verankert sind. Ihnen ist es ein Anliegen, be- stimmte Jahrgänge für besondere Aktivitäten und Anlässe gewinnen
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1324.2 - Antwort, Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vom Kantonsrat am 24. Februar 2005 beschlossene Sanierung der Gebäudehülle und Dächer sofort zu veranlassen (Wasserschäden im Museum für Urgeschichte, in der Fussgän- gerpassage und im Dachgeschoss des Hochbaus) zu einem Gebiet mit ausschliesslich neuen Wohnbauten wird. Es braucht Zentren, die geschichtlich verankert sind, und in diesem Sinn besteht ein grosses öffentliches Interesse, die historischen Qualitäten
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1325.2 - Antwort des Regierungsrates
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vertragliche Pflicht des Veranstalters zur Bereitstellung von AED ableiten. Da- mit stellt das Fehlen von Defibrillatoren ebenfalls keine rechtswidrige Unterlassung des Veranstalters dar. Ausserdem ist darauf erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten mit sich. 3. Sieht der Regierungsrat keine Haftungsprobleme der Veranstalter und oder der Bewilligungsbehörden, die Anlässe ohne solche Bereitstellung durchführen? Nach S sowohl für die Staatshaftung als auch für die Haftung der Beamteten aus unerlaubter Handlung. Der Veranstalter ist grundsätzlich für den Schutz der Besucher vor Schaden verant- wortlich. Zudem ist jedermann