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1280.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Eigentümer damit mehr belastet werden, kann eine solche Reduktion im Vergleich mit anderen Kantonen verantwortet werden. Eine weiter gehende Kürzung wäre nicht angebracht, weil sich dadurch der Anreiz für einen Anliegen der Motion. Mit der Revision des Finanzhaushaltgesetzes soll diese Forderung auch gesetzlich verankert werden, sodass die Staatswirtschaftskommission und bei Bedarf auch die Mitglieder des Kantonsrates die Einführung eines Jahres- arbeitszeitmodells ermöglicht. Dadurch würde den Angestellten mehr Verantwortung überbunden, gleichzeitig aber auch eine grössere Freiheit bei der zeitlichen Ein- teilung ihrer
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1279.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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und soll an der nächsten Sitzung der erweiterten Staatswirtschaftskommission am 30. Mai 2005 verabschiedet werden. 4. Detailberatungen Die erweiterte Stawiko ist in Zweier-Delegationen aufgeteilt, welche
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1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Kanton Zug. Die geltende Wahlkreiseinteilung ist Ausdruck einer seit langer Zeit in der Bevölkerung verankerten Rechtsauffassung, die nicht aufzugeben ist. Sie ent- spricht einer langen historischen, politischen der bundesgerichtlichen Rechtsprechung - historisch ge- wachsen und in der kantonalen Verfassung verankert sind. - Geprüft und verworfen wurde schliesslich - vor allem aus staatsrechtlichen Überle- gungen
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1300.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Begründung, die heutigen Wahlkreise seien „Ausdruck einer seit langer Zeit in der Bevölkerung verankerten Rechtsauffassung“, die nicht aufzu- geben sei. Sie entsprächen „einer langen historischen, politischen besteht kein Zweifel, dass die geltenden Wahlkreise im politischen Bewusstsein der Bevölkerung verankert sind und dass ausserdem der Gemeindeautonomie ein hoher Stellenwert beigemessen wird. Insgesamt Punkten der Wahlkreiseinteilung und des Nationalratsproporzes wünschte und somit die rechtzeitige Verabschiedung der Vorlage für die Wahlen 2006 nicht möglich war. Mit einer Pressemitteilung wurden die Öff
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1300.05 - Anträge der vorberatenden Kommission, Hauptvariante
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wurden; d) den Willen der stimmberechtigten Person nicht eindeutig erkennen lassen; 4 § 15 d) Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem beträgt. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Abschnitt Rechtspflege § 63 Beschwerde 1
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1300.06 - Anträge der vorberatenden Kommission, Eventualvariante
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wurden; d) den Willen der stimmberechtigten Person nicht eindeutig erkennen lassen; 4 § 15 d) Verarbeitung durch das Stimmbüro 1 Die eingegangenen Rücksendekuverts sind vor Urnenschluss ungeöffnet dem strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Abschnitt Rechtspflege § 63 Beschwerde 1
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1300.02 - Antrag des Regierungsrates
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strafbar. 3 Die Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Behörden und Beamten bleiben vor- behalten. 5. Abschnitt Rechtspflege § 63 Beschwerde 1
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1321.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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durch die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zuhanden der Beschluss- fassung in den Kantonen verabschiedeten interkantonalen Vertrag, dessen Zustan- dekommen die Zustimmung von 18 Kantonen bedingt. Dieser schaffen können. In einem neu- en Artikel 48a, den die Bundesversammlung am 3. Oktober 2003 verabschiedet hat, 1321.1 - 11686 5 wird die Allgemeinverbindlicherklärung und die Beteiligungspflicht für solche Ensemble werden entsprechend angepasst. Beim KKL kann belegt werden, dass rund 80 Prozent aller Veranstaltungen die Kriterien erfüllen. Unter Berücksichtigung des eigenen Angebotes im Theater Casino Zug wurde
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1320.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bund vorgeschlagenenen Infrastruk- turfonds angemeldet. Der von der Volkswirtschaftsdirektion veranschlagte Finanzbe- darf wurde antragsgemäss durch den Bundesrat aufgenommen. Falls das Parlament dem Antrag in die Vorlage aufgenommen, welche der Bundesrat am 2. Dezember 2005 zuhanden des Parlaments verabschiedet hat. II. Planungsstand 1. Teilergänzung Stadtbahn Zug Die zusätzlichen Bahnanlagen sind grundsätzlich zwischen Bund und SBB für die Jahre 2007 bis 2010 muss noch dieses Jahr durch das Eidg. Parlament verabschiedet werden. Im ersten Entwurf der Leistungs- vereinbarung 2007 bis 2010, welcher den Kantonen unterbreitet
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1321.2 - Antrag des Regierungsrates
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eigenes Ensemble legen die Regierungen der Vereinbarungskantone die Kriterien fest, nach denen eine Veranstaltung im Stammhaus als überregionale Kulturveranstaltung anerkannt wird. Art. 3 Grundsätze 1 Die za Kosten im Verhältnis des Anteils der überregionalen Kulturveranstal- tungen an der Gesamtzahl der Veranstaltungen im Stammhaus herabgesetzt. Art. 10 Publikumsverteilung 1 Der Standortkanton ist für die Erfassung