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1104.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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te wurden von den Kirchgemeinden in der Ver- gangenheit einstimmig beschlossen, weshalb keine Veranlassung besteht, sich obrigkeitlich in die Angelegenheiten der Kirchgemeinden einzumischen. Mit der F
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1104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1104.1 (Laufnummer 11110) GESETZ ÜBER DEN STEUERAUSGLEICH UNTER DEN KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDEN DES KANTONS ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 18. MÄRZ 2003 Sehr gee
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1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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- 11154 2. Kostenvoranschlag Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 1'200'000.- (inkl. Mwst.) veranschlagt (Preis- basis: Sommer 2002) und setzen sich in den Hauptpositionen wie folgt zusammen: - Inst
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1117.7 - Antrag von Martin Stuber zur 2. Lesung
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1117.7 (Laufnummer 11281) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UMBAU DES REGIERUNGSGEBÄUDES INSBESONDERE DES KANTONSRATSSAALES ANTRAG VON MARTIN STUBER ZUR 2. LESUNG VOM 15. SEPTEMBE
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1127.1 - Interpellationstext
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Oberbauleitung, Submission und Fachkontrollen, nicht nur auf den Baustellen sondern auch an Veranstaltungen wie: Fachtagung des Maler- und Gipsergewerbes der Zentralschweiz, Applitech in Luzern, BAU- FORUM
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1135.2a - Beilage
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Erwerbstätigkeit wird das Kind jedoch selbstständig besteuert. 3 Üben Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, die elterliche Sorge gemein- sam aus, so versteuert derjenige Elternteil das Einkommen des Franken Einkommen 64 802.50 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G Franken Einkommen 71 415.00 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G
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1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
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1136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1136.1 (Laufnummer 11206) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 24. JUNI 2003 Sehr ge
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1136.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1136.3 (Laufnummer 11258) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ (VORLAGE NR. 1136. 2 - 11207) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTS
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1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
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unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hochspannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit unbebauten Bauzonen auf die minima- len Abstände von Hochspannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Ver- legungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit