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1104.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
te wurden von den Kirchgemeinden in der Ver- gangenheit einstimmig beschlossen, weshalb keine Veranlassung besteht, sich obrigkeitlich in die Angelegenheiten der Kirchgemeinden einzumischen. Mit der F
1104.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1104.1 (Laufnummer 11110) GESETZ ÜBER DEN STEUERAUSGLEICH UNTER DEN KATHOLISCHEN KIRCHGEMEINDEN DES KANTONS ZUG BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 18. MÄRZ 2003 Sehr gee
1119.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
- 11154 2. Kostenvoranschlag Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 1'200'000.- (inkl. Mwst.) veranschlagt (Preis- basis: Sommer 2002) und setzen sich in den Hauptpositionen wie folgt zusammen: - Inst
1117.7 - Antrag von Martin Stuber zur 2. Lesung
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1117.7 (Laufnummer 11281) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UMBAU DES REGIERUNGSGEBÄUDES INSBESONDERE DES KANTONSRATSSAALES ANTRAG VON MARTIN STUBER ZUR 2. LESUNG VOM 15. SEPTEMBE
1127.1 - Interpellationstext
Oberbauleitung, Submission und Fachkontrollen, nicht nur auf den Baustellen sondern auch an Veranstaltungen wie: Fachtagung des Maler- und Gipsergewerbes der Zentralschweiz, Applitech in Luzern, BAU- FORUM
1135.2a - Beilage
Erwerbstätigkeit wird das Kind jedoch selbstständig besteuert. 3 Üben Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, die elterliche Sorge gemein- sam aus, so versteuert derjenige Elternteil das Einkommen des Franken Einkommen 64 802.50 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G Franken Einkommen 71 415.00 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G
1135.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
1136.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1136.1 (Laufnummer 11206) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 24. JUNI 2003 Sehr ge
1136.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1136.3 (Laufnummer 11258) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ (VORLAGE NR. 1136. 2 - 11207) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTS
1144.3b - Beilage 2 (PDF 2.75MB)
unbebauten Bauzonen auf die minimalen Abstände von Hochspannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Verlegungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit unbebauten Bauzonen auf die minima- len Abstände von Hochspannungsleitungen und Unterwerken und veranlassen Auszonungen, raumplanerische Optimierung oder Ver- legungen der Leitungen in enger Zusammenarbeit

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