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1331.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1331.2 (Laufnummer 11836) INTERPELLATION VON DANIEL BURCH UND THOMAS LÖTSCHER BETREFFEND TEMPOREDUKTION BEI HOHEN OZONBELASTUNGEN ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM 4. OKTOBER 2005
2191.0 - gedruckter Bericht
400 400 Gleich Kommentar Einfluss-/Plangrössen Bei Veranlagungen sind immer definitive Veranlagungen gemeint. Die zusätzlichen provisorischen Veranlagungen werden nicht separat erwähnt. 4 Laufende Rechnung Veranla- gungen zuneh- mend 3 Sondersteuern: Veranlagung NP inkl. Vorbescheide und Bescheinigungen Steuerpflichtige Veranlagung i.d.R. innert Wochenfrist Veranlagung i.d.R. innert Wochenfrist Steigend 4 Abrechnung Rektorate vor Kursbeginn, externe Evaluation E & R «Fällt weg» B Beurteilen und Fördern: Die Verankerungselemente zur Umsetzung von Beurteilen und Fördern (B&F) an den gemeindlichen Schulen sind erarbeitet
2223.2 - Antwort des Regierungsrates
nanzierung der Sonderschulung zurückgezogen. Die Sonderschulung ist vollumfänglich in den Verantwortungsbereich der Kantone übergegangen; sie folgt nicht mehr den Grundsätzen einer Versicherung, sondern Sonderschulung (verstärkte Massnahmen) unter- schieden. Die Besondere Förderung (gelb) steht in der Verantwortung der Gemeinden. Die kos- tenintensiveren Angebote der Sonderschulung (blau) werden von der Direktion sondern ist Teil des Bildungsangebots. Der Kanton Zug hat im KOSO aufgezeigt, wie er mit dieser Verantwortung umgehen will (Regierungsratsbeschluss vom 13. Mai 2008). Im Bereich der Sonderschulung bieten sp
2223.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2223.1 Laufnummer 14255 Interpellation von Jürg Messmer und Philip C. Brunner betreffend "Integrative Förderung" vom 14. Februar 2013 Die Kantonsräte Jürg Messmer, Zug, und Philip C. Brunn
2221.1 - Postulatstext
Vorlage Nr. 2221.1 Laufnummer 14251 Postulat von Philip C. Brunner, Martin Stuber und Zari Dzaferi betreffend Ausbau Gleis 1 Süd im Bahnhof Zug vom 2. Februar 2013 Die Kantonsräte Philip C. Brunner, M
2093.1a - Beilage
kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit Die abschliessende vermögensrechtliche Verantwortlichkeit liegt bei den Trägerkantonen. Die Regelung entspricht Art. 19 des Konkordatsrats und des Fachhochschulrats, die Regelungen zum Eigen- kapital sowie die Verantwortlichkeiten für die Liegenschaftsplanung und –bewirtschaftung. Die Vereinbarung wurde unter Berücksichtigung Fusion der Institutionen einheitliche Träger- schafts- und Führungsstrukturen mit geklärten Verantwortlichkeiten und Kompetenzen für eine bessere Führbarkeit und eine Reduktion der Komplexität. - Es sollen
2112.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Regierungsrat und der Verwaltung attestiert, dass sie die Verantwortung auch wahrnehmen. Verschiedentlich wurde für die Eigenverantwortung der verantwortlichen Führungspersonen plädiert. Ein Kommissionsmitglied - 12750) und die Motion der erwei- terten Justizprüfungskommission vom 29. Mai 2009 betreffend Verankerung Informationspflicht Generalsekretär, Generalsekretärin (Vorlage Nr. 1923.1 - 13371) als erledigt
2112.3a - Beilage
Beilage Finanzdirektion FD FDS 4.1 / 6 / 54348 Abklärungen Änderungsanträge gemäss Mail Kantonsrätin Karin Andenmatten vom 12. November 2012: 1. Zweiter Änderungsantrag Organisationsgesetz (BGS 153.1)
2137.2 - Antwort des Regierungsrates
Ämtern kritische Hinweise gegeben und Alternativen aufgezeigt, welche es ihnen ermöglichen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu fällen. Seite 8/15 2137.2 / 2140.2 / 2219.2 - 14265 Die Beratung erfolgt Informatikverordnung definierten Regeln im Allgemeinen und ins- besondere betreffend Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen uneingeschränkt be- währt? Wenn nein, wo sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf rojekte erfolgreich abgewickelt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und kon- sequent umgesetzt werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche
2139.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2139.1 Laufnummer 14051 Interpellation von Anna Lustenberger-Seitz betreffend genügend, qualitativ guten Fruchtfolgeflächen im Kanton Zug vom 19. April 2012 Kantonsrätin Anna Lustenberger-

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