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2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gemeinden gemäss § 32a PBG für die zeitgerechte Erschliessung von Bauzonen und Baugrundstücken verantwortlich sind. Die Gemeinden können die Erschlies- sungspflicht nicht auf private Grundeigentümerinnen
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2183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Regierungsrats festlegen soll. Dies dient auch dem Schutz des Kollegiums, welches vom Parlament verabschiedete Rahmenbedingungen erhält. Seite 6/7 2183.3 - 14315 Eine Minderheit könnte sich auch vorstellen
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2192.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Teuerungsbeitrag, wo sie auch Sinn machen. – Es müsste eine Sicherheitsmarge eingebaut werden, um eine Veralterung des Bestands aufzufangen. – Es besteht die Gefahr der Antiselektion, nämlich dass Bestände mit Anschlussverträge enthalten aber eine Regelung, wonach die Anschlüsse pr i- mär selber finanziell verantwortlich sind und bei einem Austritt aus der Zuger PK für eine Un- terdeckung selbst haften. Wenn aber bei den Sparbeiträgen, Kosten einer Vollkapitalisierung. Die Kommission war sich ihrer grossen Verantwortung bewusst und war bestrebt, eine breit getragene Lösung zu erarbeiten. Von allen Betroffenen (R
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2192.5a - Synopse
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Zu- ger Pensionskasse. 1 Der Vorstand ist das oberste Organ der Zuger Pen- sionskasse. Er ist verantwortlich für die Gesamtlei- tung und sorgt für die Erfüllung der Aufgaben auf- grund der gesetzlichen
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2192.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 27. Juni 2013; inkl. der Bereinigung durch die Redaktionskommission vom 6. August 2013; Vorlage Nr. 2192.6 (Laufnummer 14331) Gese
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2192.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] Ablauf der Referendumsfrist: 5. November 2013; Vorlage Nr. 2192.7 (Laufnummer 14429) Gesetz über die Zuger Pensionskasse (Pensionskassengesetz, PKG) Vom 29. August 2013 Vo
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2192.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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beantragt, in der Bestimmung explizit festzuhalten, dass der Vorstand der Zuger Pe n- sionskasse verantwortlich ist für die Gesamtleitung der Pensionskasse. Dieser Begriff ist kla- rer und eindeutiger als
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2192.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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die Arbeitgebenden zu entlasten. Es sind nicht die Arbeitnehmenden, welche die Unterdeckung zu verantworten haben. Die Arbeitnehmenden haben über Jahre das Stopfen der mit dem Primatwechsel im Jahre 1995
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2214.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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Gebiete mit hohen Häusern ein Wett- bewerbsverfahren verlangen. Die Gemeinden sollen hier die Verantwortung übernehmen und entsprechende Vorgaben machen. Seite 6/10 2214.3 - 14364 Die Anpassung in S 3.1
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2098.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Vorgaben. Dem Regierungsrat müsse das nötige Vertrauen entgegengebracht werden. Es bestehe keine Veranlassung zu vermuten, dass diese Gelder mit voller Kelle ausgegeben werden. In einer konsultativen Abstimmung ng 4. Schlussabstimmung 5. Antrag 1. Ausgangslage Die vom Regierungsrat am 29. November 2011 verabschiedete Teilrevision des Sozialhilfege- setzes soll die gesetzliche Grundlage bilden, damit der Kanton in Frage gestellt, ob der Kanton aktiv werden müsse oder ob nicht einfach die Gemeinden in die Verantwortung genommen werden müssen. Dass es vorausschauende gemeindliche Alterspoli- tiken gibt, sehe man