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2093.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. November 2012
zu den jährlichen Finanzierungsbei- trägen gemäss Art. 28; g) verabschiedet das jährliche Budget zuhanden des Konkordatsrats; h) verabschiedet den Jahresbericht und die Jahresrechnung zuhanden des Konko Trägerkantonen von allen kantonalen und kommunalen Steuern befreit. Art. 35 Vermögensrechtliche Verantwortlichkeit 1 Für die Verbindlichkeiten der Fachhochschule haften die Kantone subsi- diär. Gegenüber Dritten fachlich ausgewiesene Revisionsstelle; k) genehmigt den Jahresbericht und die Jahresrechnung; l) verabschiedet die Berichterstattung zum mehrjährigen Leistungsauftrag zuhanden der Trägerkantone; m) erfüllt
2102.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
davon ausgegangen werden kann, dass solche Überlegungen angestellt und im Ge- spräch unter den Verantwortlichen andiskutiert wurden, ist nie eine verbindliche und aktenkun- dige Abmachung getroffen worden
2112.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Nutzung von Verwaltungssystemen rechtlich verankert wer- den soll. Er sieht vor, dass die Pflicht einer systematischen Aktenführung auf Verordnungsstufe rechtlich verankert wird. Die neue Verordnung über die Organisationsgesetz 2 1.5. Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit 3 1.6. Rechtliche Verankerung zur Nutzung eines elektronischen Geschäftsverwaltungsprogramms 3 2. Ausgangslage 3 2.1. Motion Leistungsaufträgen 5 3.3. Verordnung betreffend Steuerung der Verwaltungstätigkeit 5 3.4. Rechtliche Verankerung der zwingenden Nutzung eines elektronischen Geschäftsverwaltungsprogramms 6 Seite 2/8 2112.1/1681
2111.2 - Antwort des Regierungsrates
und die Rektorate der ge- meindlichen Schulen verschickt. Die Rektorin und die Rektoren sind verantwortlich für die In- formation der Schulleitungsmitglieder und Lehrpersonen. Über die Neuerungen in den die Beobachtungen durchführen und beurteilen, war und bleibt auch künftig in der pädagogischen Verantwortung der Lehrpersonen bzw. in ihrem Ermessensspielraum. Dies galt schon in den bisherigen Zeugnissen Eltern wurden schriftlich informiert. Die Information der Schülerinnen und Schü- ler liegt in der Verantwortung der Lehrpersonen. Den Lehrpersonen und den Schulleitungen wurde im Juni 2011 die Broschüre "Zeugnisse
2110.1 - Motionstext
21) ist zur Zeit in Erarbeitung. Er wird gemäss Planung im Frühjahr 2014 zuhanden der Kantone verabschiedet werden. Danach wird in jedem Kanton das dafür zuständige Gremium entscheiden müssen, ob und wie
2117.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
öffentlichen Verkehr möchte Ihnen in diesem Bericht ihre Argumente darlegen und als Resultat der Verarbeitung der Kommissionsdiskussion einen entsprechenden Antrag unterbreiten. Unseren Bericht gliedern wir
2118.2 - Antrag des Verwaltungsgerichts
Geschäftsordnung des Verwaltungsgerichts Änderung vom 31. Januar 2012 Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug gestützt auf § 56 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes vom 1. April 19761) beschliess
2124.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kommunikation stufen- und organi- sationsgerecht übermittelt sowie sicher und ohne Medienbruch verarbeitet werden kön- nen. ─ Die für die Zusammenarbeit relevanten IKT-Mittel sind zwischen allen beteiligten s- und Kommunikations-Technik-Systeme sind heutzutage ein grundlegender Be- standteil für die Verarbeitung und Aufbewahrung von Daten und Informationen. Für die Bewäl- tigung von Ereignissen sowohl im den laufenden Abklärungen bezüglich der Weiterentwicklung von PO- LYCOM und dem vom Chef VBS verabschiedeten Gesamtkonzept SIKom SVS hat der Kanton Zug bereits gegenüber dem BABS sein Interesse an der
2141.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
2140.2 - Antwort des Regierungsrates
Ämtern kritische Hinweise gegeben und Alternativen aufgezeigt, welche es ihnen ermöglichen, verantwortungsvolle Entscheidungen zu fällen. Seite 8/15 2137.2 / 2140.2 / 2219.2 - 14265 Die Beratung erfolgt Informatikverordnung definierten Regeln im Allgemeinen und ins- besondere betreffend Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen uneingeschränkt be- währt? Wenn nein, wo sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf rojekte erfolgreich abgewickelt. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klar geregelt sind und kon- sequent umgesetzt werden. In den letzten Jahren sind zahlreiche

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