Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6383 Inhalte gefunden
2139.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2139.2 Laufnummer 14070 Interpellation von Anna Lustenberger-Seitz betreffend genügende, qualitativ gute Fruchtfolgeflächen im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2139.1 - 14051) Antwort des Regierung
2141.2b - Zusatzbericht zu "Variante 20" vom 3. August 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Zusatzbericht zu „Variante 20“ 3. August 2012 2 1. Berechnung einer zusätzlichen „Variante 20“ Das vorliegende Dokument bildet eine Ergänzung zum Wirksa
2140.1 - Interpellationstext
Informatikverordnung definierten Regeln im allgemeinen und insbesonde- re betreffend Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen uneingeschränkt bewährt? Wenn nein, wo sieht der Regierungsrat Handlungsbedarf Amt für Informatik und Organisation (AIO) bei Fachanwendungen und Infrastrukturvorhaben die verantwortlichen Direktionen und Ämter be- züglich Organisation und Verfahren der Projektdurchführung. In welcher
2170.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
eidgenössischen Räte sein soll Seite 4/11 2170.5 - 14224 und in welchen Erlass eine Übergangsfrist zu verankern ist. Es wurden verschiedene Übe r- gangsfristen (1 Jahr, 6 Monate, 2 Monate) diskutiert und auch Wahrscheinlichkeit dafür ist jedoch sehr klein. Die Politikerinnen und Politiker tragen e ine erhöhte Verantwortung zur Tragung der bundesstaatlichen Ordnung. Der Kanton Zug hat zur Seite 6/11 2170.5 - 14224 b
2170.05b - Beilage 2
Seite 1 Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) vom 28. September 2006 (BGS 131.1) Revisionsentwurf, Synopse Wahl- und Abstimmungsgesetz, Geltende Bestimmungen Antra
2170.09 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderungen vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das
2170.04 - Antrag des Regierungsrates
Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Änderungen vom ………………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das
2186.1b - Beilage 1
personeller oder anderer Mittel durch den Veranstalter Die Behörden können den Veranstaltern die Auflage machen, dass die Stadionordnung von ih- nen vor der Veranstaltung zu genehmigen ist. In der Stadionordnung ZSC Lions. Das Zuger Kantonsparlament verabschiedete zudem Ende September 12 2011 einen Erlass, der vorsieht, dass der EV Zug wie auch andere private Veranstalter 60 Pro- zent der Polizeikosten zu tragen Bewilligung gar keine Gültigkeit erlangt. Die Behörden haben die Veranstalter in der Verfügung auf diese Tatsache hinzuweisen. Wird die Veranstaltung trotz- dem durchgeführt, kann sie polizeilich abgebrochen
2186.4 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
um den privaten Veranstaltern von Sportanlässen Auflagen machen zu können und dadurch auf Bereiche Einfluss nehmen zu können, die im Zuständigkeitsbereich der priva- ten Veranstalter liegen. Darunter müssen sicherheitsrelevante Veran- staltungen bei der Polizei angemeldet werden, die dann mit den Veranstaltenden eine Verei n- barung über die zu treffenden polizeilichen Massnahmen trifft. Erst bei Uneinigkeit weiterung ändert die Rechtslage zugunsten der Behörden, welche stärk e- re Mittel gegenüber Veranstaltenden erhalten, den heute hohen Sicherheitsstandard auch in Zukunft zu erhalten und durchzusetzen.
2186.1c - Beilage 2
Beizug von medizinischem Personal. 2 Die Behörden können private Sicherheitsunternehmen, die vom Veranstalter mit den Zutrittskontrollen zu den Sportstätten und zu den Fantransporten beauftragt sind, ermächtigen Personen gleichen Geschlechts am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen abzutasten. 3 Der Veranstalter informiert die Besucherinnen und Besucher seiner Sportveranstaltung über die Möglichkeit von ten liegen namentlich vor, wenn eine Person im Vorfeld einer Sportveranstaltung, während der Veranstaltung oder im Nachgang dazu folgende Straftaten begangen oder dazu angestiftet hat: a. Strafbare Handlungen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch