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2195.7a - Beilage: Revisionsbericht 55-2020
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sind kompetenzgerechte Schlussvisen für die Gesamtsummen sicherzu- stellen. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen beim HBA wurden die Mitarbeitenden zwischenzeitlich entsprechend geschult, so dass bei neuen sind kompetenzgerechte Schlussvisen für die Gesamt- summen sicherzustellen. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen beim HBA wurden die Mitarbeitenden zwischenzeitlich entsprechend geschult, so dass bei neue bauliche Massnah- men Chamau (HB3060.0150.002) abgeschlossen werden mussten. Gemäss Auskunft der Verantwortlichen beim HBA ist dies auf den Umstand zurückzuführen, dass es sich um einen Umbau mit viel nicht
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2195.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2195.4 Laufnummer 14283 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den Kauf des ETH-Versuchsbetriebes Chamau/Schachen in der Gemeinde Hünenberg und für bauliche Massnahmen in der Cha
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2198.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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anzuordnen. 3 Für lokale Veranstaltungen, lokale Feiertage und schulinterne Weiterbildungs- veranstaltungen können pro Schuljahr maximal acht schul- oder unterrichtsfreie Halbtage festgelegt werden. § Unterstützung von Weiterbildungsangeboten auf kanto- naler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf gemeindlicher Ebe- ne Sache der Gemeinden. 2 Die Direktion für Bildung und Kultur kann im Vorlage Nr. 2198.4 (Laufnum- mer 14285) 3 Die Schulen prüfen und beurteilen periodisch in eigener Verantwortung auf der Basis von Standards ihre Qualität und legen Rechenschaft über ihre Zielerrei- chung ab
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2198.3c - Beilage 3
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Unterstützung von Weiter- bildungsangeboten auf kantonaler Ebene ist Sache des Kantons, für Veranstaltungen auf gemeindlicher Ebene Sache der Gemeinden. 2 Die Direktion für Bildung und Kultur kann im Rah- dungsangebote mit. 4 Der Rektor steht der Schulleitung vor. Er ist für die operative Führung verantwortlich und hat insbeson- dere folgende Aufgaben: Er a) ist für die Erfüllung der vom Gemeinderat übertra- schlossenes Qualitätsentwicklungskonzept. 3 Die Schulen prüfen und beurteilen periodisch in eigener Verantwortung auf der Basis von Standards ihre Qualität und legen Rechenschaft über ihre Ziel- erreichung ab
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2198.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013; Vorlage Nr. 2198.5 (Laufnummer 14366) Schulgesetz Änderung vom 23. Mai 2013 Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern)
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2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine kantonale Übertretung im Ordnungsbussenverfahren gebunden. Stellt sich im Nachhinein auf Veranlassung der gebüssten Person oder von der Übertretung betroffe- nen Person, Behörde oder Dienststelle n, ob sie die Busse im Ordnungsbussenverfahren bezahlen oder ob sie das ordentliche Verfahren veranlassen möchte. Eine ratenweise Bezahlung einer Ord- nungsbusse ist ausgeschlossen. Ratenzahlungen wid bestraft. § 11 Meldepflichtige Anlässe Gemäss § 20 des Polizei-Organisationsgesetzes haben die Veranstaltenden Anlässe auf öf- fentlichem oder privatem Grund spätestens zwei Monate vor der Durchführung zu
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2129.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
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Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
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2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 Laufnummer 14535 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011 Motion von Philippe Camenisch, Cornelia Stocker, Alice Landtwing, A
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2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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SP-Fraktion hat am 9. Juni 2015 folgende Motion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden eingereicht: «Der R eine Vorlage zu unterbreiten, mit welcher eine Entflechtung von Aufg a- ben, Kompetenzen und Verantwortung sowie deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnergemeinden umgesetzt wird.» Diese Das Anliegen der Motion der SP-Fraktion betreffend Entflechtung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung und deren Finanzierung zwischen dem Kanton Zug und den Einwohnerge- meinden vom 9. Juni 2015 (Vorlage
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2165.08a - Synopse
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zogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1) , beschliesst: Informations- pflicht vorliegt. 3 Der betroffenen Person sind mindestens mitzutei- len: a) das verantwortliche Organ der entsprechenden Datensammlung, b) der Zweck des Bearbeitens, c) das Daten empfangende