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1144.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1144.3 (Laufnummer 11348) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEN KANTONALEN RICHTPLAN BERICHT UND ANTRAG DER RAUMPLANUNGSKOMMISSION VOM 29. OKTOBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsiden
1145.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
die in ein Postulat umgewandelt wurde, weil man die notwendigen Gesetzgebungsarbeiten erst nach Verabschiedung des neuen Bundesgesetzes auf- nehmen will. In Basel-Stadt wurden zwei parlamentarische Vorstösse
1146.1 - Interpellationstext
die nicht über Versicherungen zu bezahlen sind. Wuhrpflichtige Eigentümer haben jahrelang verantwortungsvoll den Unterhalt der Gewässer und des Landes übernommen, wenn sie jetzt aber die - ausserordentlichen
1171.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Kanton Zug verschiedene Aufträge des Teilrichtplans Verkehr, den der Kan- tonsrat am 3. Juli 2002 verabschiedet hat. So wird bei den Grundsätzen der kantonalen Verkehrspolitik verlangt, dass der öffentliche
1169.2 - Antwort des Regierungsrates
Fr. 1'300.-- und Fr. 2'100.-- pro Kopf der Bevölkerung. Unser Kantonsspital zeigt sich heute als veraltetes und über weite Teile hinweg wenig funktionales Gebäude mit langen Wegen und un- günstigen Raum
1170.1 - Motionstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1170.1 (Laufnummer 11284) MOTION DER ALTERNATIVEN FRAKTION BETREFFEND SOZIAL- UND UMWELTVERTRÄGLICHE FINANZIERUNG DES NEUEN FINANZAUSGLEICHS VOM 22. SEPTEMBER 2003 Die Alternati
1171.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
höchstens in etwa gleich teuer werde wie das bisherige Bussystem. Fünf Punkte sind schliesslich verantwortlich dafür, dass heute mit systembedingten Mehrkosten von Fr. 2,5 Mio. gerechnet werden muss, nämlich:
1171.2 - Antrag des Regierungsrates
Kantonsratsbeschluss betreffend Genehmigung der Abstimmung des Zuger Busnetzes auf die Stadtbahn Zug und eines vorgezogenen Budgetkredits 2005 vom ……………… Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf §
1183.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
könnte nicht mehr ausschliesslich auf rechtskräftig veranlagte Steuerfaktoren abstel- len, sie hätte vielmehr vorfrageweise die entsprechenden Veranlagungen vorzuneh- men und nachträglich zu überprüfen, ob definitive Abrechnung erfolgt, sobald die entspre- chende Veranlagung in Rechtskraft erwachsen ist. Bis zum Vorliegen der rechtskräf- tigen Veranlagung wird das Gesuch um Berücksichtigung des Zwischenjahres Durchführungsstelle bedeutete dies, dass sie in beiden Fällen nach Vorliegen der rechtskräftigen Veranlagungen die verfügten Neuberechnungen nachträglich zu überprüfen und bei Abweichungen zu korrigieren hätte
1182.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. November 2004
ssion in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Konkordat Dritten widerrechtlich zufügen. Die Verantwortlichen können von Dritten nicht belangt werden. Im Übrigen gilt das Staatshaftungsrecht des Kantons übernimmt der Kanton Luzern bei Bautätigkeiten der Schule auf deren Rechnung die Funktion und Verantwortung eines Bauherrn. d) Für die Aufbauphase der IPH stellt der Kanton Luzern die notwendigen Räumlichkeiten

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