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2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2059.1 Laufnummer 13813 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Kantonsstrasse F, Alte Stein- hauser-/Hinterbergstrasse, Teilstrecke Knoten Alpenblick
2058.2 - Antwort des Regierungsrates
Die Energiewirtschaft, wie sie vom eidgenössischen Energiegesetz für die Versorgung des Landes verantwortlich gemacht wird, wartet auf Rahmenbedingungen, die Bund und Kanton verfas- sungsgemäss festlegen
2060.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Grundsatzentscheid aufheben, um eine neue Kan- tonsstrasse erstellen zu können. Der vom Kantonsrat verabschiedete Richtplan enthält heute klare und anders lautende Aussagen. Hinzu kommt ein weiteres, aus Sicht
2060.7a - Beilage Revisionsbericht 48a-2020
Werkverträge/Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während
2060.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Schäden an Nachbargebäuden und Witte- rung im Kostenvoranschlag mit zirka 15 % der Gesamtkosten veranschlagt worden sind, haben sich nicht eingestellt. Somit entfällt ein weiterer , nicht geringer Kostenfaktor
2066.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
im 2066.1 - 13840 Seite 9/10 Vertrauen auf die bisherige Rechtsgrundlage bautechnische Planungen veranlasst haben und nun am Ende der Bemühungen vor verschlossenen Toren stünden, wenn nicht dieser Über- ist jedoch immer wieder ein Thema von Gesprächen der kantona- len Energiefachstelle mit den Verantwortlichen der Gemeinden. 3. VOM KRB ENERGIEBEITRÄGE I ZUM KRB ENERGIEBEITRÄGE II Ein kantonales Förderprogramm
2065.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
ganisationen unverantwortlich. 3. Kritische Punkte 3.1. Die Verantwortung des Regierungsrates und der Erklärungsbedarf des verantwortlichen Polizei-Kommandanten Nach der Inbetriebnahme des Polycom-Netzes , zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Benützer. 3.7. Fehlende Störsicherheit infolge veralteter Technologie aus den 80er Jahren Das Polycom-Funk-System kann - genau wie das bisherige - durch seitens der Ex- perten aus Bern keine befriedigende Antworten zu hören waren: • POLYCOM ist technisch veraltet und geht dem Ende des System- Lebenszyklus zu. • Das laut BABS geplante Nachfolgesystem bedingt
2065.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
kritisierten insbesondere die Monopolstellung des Anbieters, der das System unterliege. Die Technik sei veraltet und habe ihren Life-cycle erreicht. Man kaufe ein altes System teuer ein. Die Sprachqualität der Polycom kritischen Mitgliedern an die Kommissionssitzung eingeladen. Weiter erläuterten die Verantwortlichen der Blaulichtorganisationen (Polizei, Ret- tungsdienst, Feuerwehr und Zivilschutz) ihre Bedürfnisse rungsschutzes und der Einsatzkräfte sicherzustellen. Mit der Einsetzung dieser Kommission sei die Verantwortung dafür breiter abgestützt worden. Die Polizei und die Notorganisation müssen in Ereignisfällen
2070.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und hätte die begleiteten Ausgänge gemäss Vollzugs- auftrag auszuführen. Der Entscheid und die Verantwortung über die Vollzugsöffnungen lägen jedoch bei der Strafvollzugsbehörde des Kantons Basel-Stadt.
2068.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2012
Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) vom 29. März 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG)

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