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2059.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2059.1 Laufnummer 13813 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Kantonsstrasse F, Alte Stein- hauser-/Hinterbergstrasse, Teilstrecke Knoten Alpenblick
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2058.2 - Antwort des Regierungsrates
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Die Energiewirtschaft, wie sie vom eidgenössischen Energiegesetz für die Versorgung des Landes verantwortlich gemacht wird, wartet auf Rahmenbedingungen, die Bund und Kanton verfas- sungsgemäss festlegen
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2060.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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Grundsatzentscheid aufheben, um eine neue Kan- tonsstrasse erstellen zu können. Der vom Kantonsrat verabschiedete Richtplan enthält heute klare und anders lautende Aussagen. Hinzu kommt ein weiteres, aus Sicht
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2060.7a - Beilage Revisionsbericht 48a-2020
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Werkverträge/Aufträge Während der Prüfungshandlungen wurden weitere Unterlagen eingesehen. Die Verantwortung zur Erstellung der Kredit-Schlussabrechnung liegt bei der zuständigen kantona- len Stelle, während
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2060.7 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Schäden an Nachbargebäuden und Witte- rung im Kostenvoranschlag mit zirka 15 % der Gesamtkosten veranschlagt worden sind, haben sich nicht eingestellt. Somit entfällt ein weiterer , nicht geringer Kostenfaktor
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2066.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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im 2066.1 - 13840 Seite 9/10 Vertrauen auf die bisherige Rechtsgrundlage bautechnische Planungen veranlasst haben und nun am Ende der Bemühungen vor verschlossenen Toren stünden, wenn nicht dieser Über- ist jedoch immer wieder ein Thema von Gesprächen der kantona- len Energiefachstelle mit den Verantwortlichen der Gemeinden. 3. VOM KRB ENERGIEBEITRÄGE I ZUM KRB ENERGIEBEITRÄGE II Ein kantonales Förderprogramm
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2065.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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ganisationen unverantwortlich. 3. Kritische Punkte 3.1. Die Verantwortung des Regierungsrates und der Erklärungsbedarf des verantwortlichen Polizei-Kommandanten Nach der Inbetriebnahme des Polycom-Netzes , zur eigenen Sicherheit und zur Sicherheit der Benützer. 3.7. Fehlende Störsicherheit infolge veralteter Technologie aus den 80er Jahren Das Polycom-Funk-System kann - genau wie das bisherige - durch seitens der Ex- perten aus Bern keine befriedigende Antworten zu hören waren: • POLYCOM ist technisch veraltet und geht dem Ende des System- Lebenszyklus zu. • Das laut BABS geplante Nachfolgesystem bedingt
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2065.4 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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kritisierten insbesondere die Monopolstellung des Anbieters, der das System unterliege. Die Technik sei veraltet und habe ihren Life-cycle erreicht. Man kaufe ein altes System teuer ein. Die Sprachqualität der Polycom kritischen Mitgliedern an die Kommissionssitzung eingeladen. Weiter erläuterten die Verantwortlichen der Blaulichtorganisationen (Polizei, Ret- tungsdienst, Feuerwehr und Zivilschutz) ihre Bedürfnisse rungsschutzes und der Einsatzkräfte sicherzustellen. Mit der Einsetzung dieser Kommission sei die Verantwortung dafür breiter abgestützt worden. Die Polizei und die Notorganisation müssen in Ereignisfällen
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2070.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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und hätte die begleiteten Ausgänge gemäss Vollzugs- auftrag auszuführen. Der Entscheid und die Verantwortung über die Vollzugsöffnungen lägen jedoch bei der Strafvollzugsbehörde des Kantons Basel-Stadt.
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2068.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2012
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Gesetz über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsgesetz, GeoIG-ZG) vom 29. März 2012 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 46 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Geoinformation (GeoIG)