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2077.1 - Motionstext
des Rechtsfriedens zu erlassen. Leider sind aktuell die Vor- schriften mindestens teilweise etwas veraltet und nicht mehr ganz aktuell. Nachbarn müs- sen wissen, welche Bestimmungen gelten und nicht einfach
2081.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2081.2 Laufnummer 13954 Motion von Arthur Walker und Dominik Lehner betreffend Änderung der Schulgesetzgebung "die Sekundarstufe 1 als gemeindliche Schule" "die kantonalen Gymnasien als Sc
2079.2 - Antwort des Regierungsrates
würden aber andererseits mit der Übernahme von Spezialaufgaben im Sinne eines Kompetenzzent- rums Verantwortung für die Vertragspartnerinnen und -partner übernehmen. Letztlich entscheidet der Kantonsrat bzw
2081.1 - Motionstext
Vorlage Nr. 2081.1 Laufnummer 13898 Motion von Arthur Walker und Dominik Lehner betreffend Änderung der Schulgesetzgebung "die Sekundarstufe 1 als gemeindliche Schule" "die kantonalen Gymnasien als Sc
2086.2 - Antwort des Regierungsrates
allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Die Kontrollen in diesem Bereich lie- gen in der Verantwortung der erwähnten Paritätischen Kommissionen, welche wiederum Vorgaben vom SECO via Leistungsvereinbarung
2085.2 - Antwort des Regierungsrates
sich zurzeit in der Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Dezember durch den Bildungsrat verabschiedet werden. Schliesslich hat die Direktion für Bildung und Kultur im Juni dieses Jahres die Erweiterung
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
um ein amtl i- ches Dokument oder um eine andere Unterlage handelt, ist allenfalls zwischen den Verantwor t- lichen des Archivs und der sachlich zuständigen Behörde zu klären. § 16 Abs. 2 legt schliesslich Durchbruch zu verhelfen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, die an einer besonderen Veranstaltung über die Motion Schleiss/Villiger orientiert wurden, begrüssen es, dass das Öffentlichkeitsprinzip
2226.3a - Synopse
2 Über die Amtsübergabe ist ein Protokoll zu erstellen. § 16 Verantwortlichkeit 1 Die disziplinarische und zivilrechtliche Verantwortlichkeit ist im Verantwortlich- keitsgesetz1) geregelt. § 17 Rechtsschutz haften die Vertragsparteien entsprechend ihrem Anteilsverhältnis bei der Beitragspflicht. 3 Die Verantwortlichkeit der Organe des Zweckverbandes richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen. § 49 Reglemente "Öffentlichkeitsge- setz" vom 3. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2226.3 (Laufnummer 14465) § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eige- nem Namen und
1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Unterricht noch sonst eine schulische Veranstaltung stattfindet. An unterrichtsfreien Tagen haben nur die Schülerinnen und Schüler frei, wogegen die Lehrpersonen an Veranstaltungen (z.B. Lehrerinnen- und Lehrerweiter- ein: ƒ Ein Ausschuss der Schulpräsidenten- und der Rektorenkonferenz klärte die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Gemeinde. Er fasste seine Ergebnisse zuhanden der Steuergruppe beabsichtigen, diese Rechtslage bezüglich der in einigen Gemeinden eingeführ- ten Jokertagen nach Verabschiedung dieser Revision auch durchzusetzen. In § 62 wird neu geregelt, dass die Schulpräsidentin bzw
1456.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1456.1 (Laufnummer 12099) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. JUNI 2006 Sehr ge

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