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2077.1 - Motionstext
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des Rechtsfriedens zu erlassen. Leider sind aktuell die Vor- schriften mindestens teilweise etwas veraltet und nicht mehr ganz aktuell. Nachbarn müs- sen wissen, welche Bestimmungen gelten und nicht einfach
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2081.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2081.2 Laufnummer 13954 Motion von Arthur Walker und Dominik Lehner betreffend Änderung der Schulgesetzgebung "die Sekundarstufe 1 als gemeindliche Schule" "die kantonalen Gymnasien als Sc
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2079.2 - Antwort des Regierungsrates
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würden aber andererseits mit der Übernahme von Spezialaufgaben im Sinne eines Kompetenzzent- rums Verantwortung für die Vertragspartnerinnen und -partner übernehmen. Letztlich entscheidet der Kantonsrat bzw
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2081.1 - Motionstext
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Vorlage Nr. 2081.1 Laufnummer 13898 Motion von Arthur Walker und Dominik Lehner betreffend Änderung der Schulgesetzgebung "die Sekundarstufe 1 als gemeindliche Schule" "die kantonalen Gymnasien als Sc
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2086.2 - Antwort des Regierungsrates
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allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag. Die Kontrollen in diesem Bereich lie- gen in der Verantwortung der erwähnten Paritätischen Kommissionen, welche wiederum Vorgaben vom SECO via Leistungsvereinbarung
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2085.2 - Antwort des Regierungsrates
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sich zurzeit in der Vernehmlassung und wird voraussichtlich im Dezember durch den Bildungsrat verabschiedet werden. Schliesslich hat die Direktion für Bildung und Kultur im Juni dieses Jahres die Erweiterung
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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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um ein amtl i- ches Dokument oder um eine andere Unterlage handelt, ist allenfalls zwischen den Verantwor t- lichen des Archivs und der sachlich zuständigen Behörde zu klären. § 16 Abs. 2 legt schliesslich Durchbruch zu verhelfen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden, die an einer besonderen Veranstaltung über die Motion Schleiss/Villiger orientiert wurden, begrüssen es, dass das Öffentlichkeitsprinzip
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2226.3a - Synopse
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2 Über die Amtsübergabe ist ein Protokoll zu erstellen. § 16 Verantwortlichkeit 1 Die disziplinarische und zivilrechtliche Verantwortlichkeit ist im Verantwortlich- keitsgesetz1) geregelt. § 17 Rechtsschutz haften die Vertragsparteien entsprechend ihrem Anteilsverhältnis bei der Beitragspflicht. 3 Die Verantwortlichkeit der Organe des Zweckverbandes richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen. § 49 Reglemente "Öffentlichkeitsge- setz" vom 3. Oktober 2013; Vorlage Nr. 2226.3 (Laufnummer 14465) § 54 Verantwortlichkeit 1 Eine Gemeinde, die für eine andere eine Aufgabe übernimmt, handelt in eige- nem Namen und
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1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Unterricht noch sonst eine schulische Veranstaltung stattfindet. An unterrichtsfreien Tagen haben nur die Schülerinnen und Schüler frei, wogegen die Lehrpersonen an Veranstaltungen (z.B. Lehrerinnen- und Lehrerweiter- ein: Ein Ausschuss der Schulpräsidenten- und der Rektorenkonferenz klärte die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen innerhalb der Gemeinde. Er fasste seine Ergebnisse zuhanden der Steuergruppe beabsichtigen, diese Rechtslage bezüglich der in einigen Gemeinden eingeführ- ten Jokertagen nach Verabschiedung dieser Revision auch durchzusetzen. In § 62 wird neu geregelt, dass die Schulpräsidentin bzw
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1456.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1456.1 (Laufnummer 12099) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEFIZITDECKUNGSBEITRAG AN DAS VERKEHRSHAUS DER SCHWEIZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. JUNI 2006 Sehr ge