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1460.1a - Beilage
Beschluss über das Inkrafttreten, wird die KK eine Liste derjenigen Vollzugsinstitu- tionen zu verabschieden haben, welche unter neuem Recht den Status von Konkordatsinsti- tutionen gemäss Art. 11 haben unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugseinrichtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugseinrichtung die Ver- setzung selber vornehmen
1460.2 - Antrag des Regierungsrates
unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
konferenz am 5. Mai 2006 das Ergebnis nochmals eingehend, nahm ihrerseits letzte Anpassungen vor und verabschiedete die so bereinigte Vereinbarung einstimmig. Damit war das Revisionsverfahren auf der Konkordatsebene
1459.1 - Motionstext
Der Bildungsrat trägt keine entsprechende Verantwortung. Er ist ein Kostenfaktor der durch die verantwortlichen Organe ersetzt werden kann. Somit beantrage ich „der Bildungsrat“ sei abzuschaffen. __________
1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einem Einzelfall das Konkordat noch Sinn mache. Mit der Aufhebung des Konkordates wäre der darin verankerte Rechtsschutz für juristische oder natürliche Personen, die einen Kleinkredit zu gewerblichen oder
1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Absicht der Gesellschafterversammlung der Eishockey-Liga, ab 2012 keine Spiele der Nationalliga A im veralteten Stadion mehr zu bewilligen, gegen das Flickwerk einer Renovation. - Die wesentliche kantonale und Mängel, die mit einer Sanierung allein nicht behoben werden können. Dies betrifft insbesondere das veraltete Kühlsystem der Eisanlagen, die Schall- und Wärmedämmung, die Beleuchtung und die Sicher- heit der Infrastruktur für Anlässe wie Gene- ralversammlungen, Messen, Ausstellungen und vielfältige Veranstaltungen zur Ver- fügung stehen, da regional ein ausgewiesener Bedarf für Hallen und Freiflächen mit den
1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1464.3/1465.3 (Laufnummer 12194) GESETZ ÜBER DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR UND KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTLEGUNG DER BAHNHALTESTELLEN UND DER KNOTENPUNKTE DES ÖFFENTLICHEN V
1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Festlegung eines kantonalen Beitrages auch die in § 22 des neuen Polizei-Organisations- gesetzes verankerte Absicht des Kantons, die Sicherheitskosten während der EVZ Spiele vollumfänglich auf die Stadt

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