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1460.1a - Beilage
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Beschluss über das Inkrafttreten, wird die KK eine Liste derjenigen Vollzugsinstitu- tionen zu verabschieden haben, welche unter neuem Recht den Status von Konkordatsinsti- tutionen gemäss Art. 11 haben unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugseinrichtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugseinrichtung die Ver- setzung selber vornehmen
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1460.2 - Antrag des Regierungsrates
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unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
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1460.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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konferenz am 5. Mai 2006 das Ergebnis nochmals eingehend, nahm ihrerseits letzte Anpassungen vor und verabschiedete die so bereinigte Vereinbarung einstimmig. Damit war das Revisionsverfahren auf der Konkordatsebene
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1459.1 - Motionstext
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Der Bildungsrat trägt keine entsprechende Verantwortung. Er ist ein Kostenfaktor der durch die verantwortlichen Organe ersetzt werden kann. Somit beantrage ich „der Bildungsrat“ sei abzuschaffen. __________
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1460.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
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1460.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Februar 2007
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unter Angabe der Gründe von der Vollzugsbehörde selbst oder auf Antrag der Vollzugsein- richtung veranlasst werden. Bei hoher Dringlichkeit kann die Vollzugsein- richtung die Versetzung selber vornehmen
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1461.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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einem Einzelfall das Konkordat noch Sinn mache. Mit der Aufhebung des Konkordates wäre der darin verankerte Rechtsschutz für juristische oder natürliche Personen, die einen Kleinkredit zu gewerblichen oder
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1466.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Absicht der Gesellschafterversammlung der Eishockey-Liga, ab 2012 keine Spiele der Nationalliga A im veralteten Stadion mehr zu bewilligen, gegen das Flickwerk einer Renovation. - Die wesentliche kantonale und Mängel, die mit einer Sanierung allein nicht behoben werden können. Dies betrifft insbesondere das veraltete Kühlsystem der Eisanlagen, die Schall- und Wärmedämmung, die Beleuchtung und die Sicher- heit der Infrastruktur für Anlässe wie Gene- ralversammlungen, Messen, Ausstellungen und vielfältige Veranstaltungen zur Ver- fügung stehen, da regional ein ausgewiesener Bedarf für Hallen und Freiflächen mit den
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1465.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1464.3/1465.3 (Laufnummer 12194) GESETZ ÜBER DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR UND KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND FESTLEGUNG DER BAHNHALTESTELLEN UND DER KNOTENPUNKTE DES ÖFFENTLICHEN V
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1466.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Festlegung eines kantonalen Beitrages auch die in § 22 des neuen Polizei-Organisations- gesetzes verankerte Absicht des Kantons, die Sicherheitskosten während der EVZ Spiele vollumfänglich auf die Stadt