Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

6383 Inhalte gefunden
1414.2 - Antwort des Regierungsrates
als Partei beteiligen können. Mit dieser Anforderung an die kantonalen Verfahren übernimmt und verallgemeinert das BGG den Grundsatz des heute noch geltenden Art. 98a Abs. 3 OG. Für die Kantone bedeutet dies Partei, welche die Amtshand- lung in ihrem eigenen Interesse beantragt oder durch ihr Verhalten veranlasst hat, die Kosten selber (§ 23 Abs. 1 Ziff. 1 VRG). Ist der Entscheid danach Gegenstand eines Ei
1422.2 - Antwort des Regierungsrates
aktuellen Richtplantext zu ändern. Auch bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen besteht keine Veranlassung für eine solche Initiative. Die am 6. Juni 2006 publizierte Schweizer Nachfolgestudie zur hol der Messresultate bis anhin unterschiedlich vorgingen. Aus diesem Grund hat sich die Baudirektion veranlasst gesehen, aufgrund des Bun- desgerichtsurteils vom 12. August 2003 und nach Rücksprache mit dem teilweise unmittelbar bei bewohnten Häusern. Hat der Kanton oder die Stadt jemals eine geeichte Messung veranlasst bei ei- ner dieser Kleinanlagen? Wenn Ja, bei wie vielen? Wie hoch waren die Mess- werte in den
1421.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) vom ………….. 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bs
1421.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) vom 25. Januar 2007 Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4
1422.1 - Interpellationstext
teilweise unmittelbar bei bewohnten Häusern. Hat der Kanton oder die Stadt jemals eine geeichte Messung veranlasst bei einer dieser Kleinanlagen? Wenn Ja, bei wie vielen? 1422.1 - 11983 3 Wie hoch waren die Messwerte
1428.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
um Prämienverbilligung ein- reichen müssen (im Beispiel: April 2006), noch keine definitiven Veranlagungen für die letzte Steuerperiode (2005) vorliegen; denn zu diesem Zeitpunkt (März/April 2006) müssen Eine entsprechende Regelung wurde am 18. März 2005 von der Schweizeri- schen Bundesversammlung verabschiedet (Art. 65 Abs. 1bis KVG: "Für untere und mittlere Einkommen verbilligen die Kantone die Prämien
1428.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1428.4 (Laufnummer 12096) ÄNDERUNG DES GESETZES BETREFFEND INDIVIDUELLE PRÄMIENVERBILLIGUNG IN DER KRANKENPFLEGEVERSICHERUNG BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION V
1427.1 - Postulatstext
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1427.1 (Laufnummer 12009) POSTULAT DER SVP-FRAKTION BETREFFEND ERRICHTUNG EINER PARK + RIDE - ANLAGE BEI DER STADTBAHNHALTESTELLE NEUFELD IN BAAR VOM 3. APRIL 2006 Die SVP-Frakt
1428.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Massgebend für die Berechnung der Prämienverbilligung sind die Steuerfaktoren der rechtskräftigen Veranlagung der vorletzten Steuerperiode beziehungsweise der letzten Steuerperiode für neu zugezogene Personen
1428.2 - Antrag des Regierungsrates
Massgebend für die Berechnung der Prämienverbilligung sind die Steuerfaktoren der rechtskräftigen Veranlagung der vorletzten Steuerperiode beziehungsweise der letzten Steuerperiode für neu zugezogene Personen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch