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1182.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ssion in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Konkordat Dritten widerrechtlich zufügen. Die Verantwortlichen können von Dritten nicht belangt werden. Im Übrigen gilt das Staatshaftungsrecht des Kantons übernimmt der Kanton Luzern bei Bautätigkeiten der Schule auf deren Rechnung die Funktion und Verantwortung eines Bauherrn. d) Für die Aufbauphase der IPH stellt der Kanton Luzern die notwendigen Räumlichkeiten
1182.2 - Antrag des Regierungsrates
ssion in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Konkordat Dritten widerrechtlich zufügen. Die Verantwortlichen können von Dritten nicht belangt werden. Im Übrigen gilt das Staatshaftungsrecht des Kantons übernimmt der Kanton Luzern bei Bautätigkeiten der Schule auf deren Rechnung die Funktion und Verantwortung eines Bauherrn. d) Für die Aufbauphase der IPH stellt der Kanton Luzern die notwendigen Räumlichkeiten
1182.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1182.4 (Laufnummer 11469) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEN BEITRITT ZUM KONKORDAT VOM 25. JUNI 2003 ÜBER ERRICHTUNG UND BETRIEB EINER INTERKANTONALEN POLIZEISCHULE HITZKIRCH
1183.1a - Beilage
dagegen abgezogen. 2 Massgebend sind nach kantonalem Steuerrecht die Steuerwerte der letzten Veranlagungsperiode bzw. der letzten Zwischenveranlagung. Bei Neuzuzügern sind die Werte der Nachtragssteuer-Erklärung
1084.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
on von Christoph Straub zur Erheblicherklärung im Sinne der Erwägungen beantragt. Die Vorlage veranschaulicht einen Abschnitt der Spitalplanung. Sie dreht sich um das Vorgehen, die Ziele und Empfehlungen Erhöhung des Kre- dits um Fr. 350'000.-- auf Fr. 650'000.-- (GS 27, 99). Am 29. Oktober 1998 verabschiedete der Kantonsrat das neue Spitalgesetz (BGS 826.11) und beschloss, das Gesetz dem Volk zur Abstimmung Verwaltungsrat der SBZ AG genehmigte diese Grundlagen in seiner Sitzung vom 25. Januar 2000 und verabschiedete das auf diesen Annahmen beruhende Raumprogramm aufgrund der Planungsdaten und Eckwerte. Zusa
1093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
öffentlichen Veranstaltung wie Markt, Jahrmarkt, Chilbi, Stadt-, Dorf- und Quartierfest Waren oder Dienst- leistungen zur Bestellung oder zum Kauf anbietet; - in einem vom Veranstalter räumlich abgegrenzten Hilfspersonen nunmehr zusätzlich im Stunden- ansatz bezahlt werden. Auf diese Weise können die veralteten und zu tiefen Halb- tagesansätze des Verwaltungsgebührentarifs angepasst werden. 1093.1 - 11090 einer ordnungsgemässen Durch- führung der Versteigerung zuziehen, so kann sie im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Polizeischutz an das Polizeikommando richten. Wird dem Gesuch entsprochen, so geht
1093.4 - Anträge der Justizprüfungskommission
-schreiber Fr. 100.–/Std. Hilfsperson Fr. 60.–/Std. Ziff. 107: Bei Versteigerungen unter Leitung und Verantwortung einer vom Ge- meinderat bestimmten Gantbeamtung: Wird der Auftrag zur Durchführung der Versteige-
1093.2 - Antrag des Regierungsrates
-schreiber Fr. 100.–/Std. Hilfsperson Fr. 60.–/Std. Ziff. 107: Bei Versteigerungen unter Leitung und Verantwortung einer vom Ge- meinderat bestimmten Gantbeamtung: Wird der Auftrag zur Durchführung der Versteige-
1117.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1117.1 (Laufnummer 11150) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UMBAU DES REGIERUNGSGEBÄUDES INSBESONDERE DES KANTONSRATSSAALES BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 6. MAI 2003
1117.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1117.3 (Laufnummer 11235) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND UMBAU DES REGIERUNGSGEBÄUDES, INSBESONDERE DES KANTONSRATSSAALES BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 26

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