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1446.1b - Beilage 2
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Lässt sich voraussehen, dass der Zeuge auch einer zweiten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst der Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 Wer als Zeuge unberechtigt die Aussage verweigert Lässt sich voraussehen, dass der Zeuge auch einer zweiten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erken- nende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert
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1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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Aufsicht über die Staatsanwaltschaft durch das Obergericht ist im Kanton Zug in der Verfassung verankert (§ 54 Abs. 2 KV). Ein Systemwechsel könnte nicht mit einer Gesetzesänderung vollzogen werden, sondern von sechs Monaten wird voraussichtlich auch in der neuen Schweizerischen Straf- prozessordnung verankert werden. Mit einem Strafbefehl können in diesem Fall auch Einziehungsmassnahmen verbunden werden 36 GOG wird die neue geschaffene Funktion der Haftrichterin bzw. des Haftrich- ters gesetzlich verankert und dem Strafgericht zugewiesen. Es wird auf Ziffer IV.2 verwiesen. Die Haftrichterin bzw. der
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1446.2 - Antrag des Obergerichtes
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Lässt sich voraussehen, dass der Zeuge auch einer zweiten Vorladung nicht Folge leisten werde, so veranlasst die Staatsanwaltschaft oder der erkennende Richter seine polizeiliche Vorführung. 3 unverändert
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1446.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1446.3 (Laufnummer 12152) VORZEITIGE EINFÜHRUNG DES STAATSANWALTSCHAFTSMODELLS IN DER ZUGER STRAFJUSTIZ ÄNDERUNG KANTONALER ERLASSE BERICHT UND ANTRAG DER ERWEITERTEN JUSTIZPRÜF
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1339.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Hochschul- als auch den Berufsbildungsteil aufgelöst und deren Angebote und Tätigkeiten in den Verantwortungsbereich des Kantons Zürich übertragen. • Der Aufhebungszeitpunkt wird auf den 31. Dezember 2006 festgelegt nominal aber prozentual, markant zurück. Die Schul- leitung mit ihren Mitarbeitenden und die verantwortlichen Organe waren erfolgreich bestrebt, durch Dienstleistungen, Forschungs- und Entwicklungsaufträge
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1341.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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privilegiert besteuerte Gesellschaft (Holding-, Domizil- oder gemischte Gesellschaft). Zur Veranschaulichung des Sachverhaltes hat uns die Steuerverwaltung folgende Grafik zur Verfügung gestellt: H. Holding
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1342.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Massnahmen muss das Innovationsnetzwerk Folgendes anbieten: • Veranstaltungsreihe zum Thema Innovation mit mindestens vier Veranstaltungen pro Jahr; • Entwicklung neuer Ausbildungsmodule in Innovation Personelle und finanzielle Konsequenzen 6. Antrag 1. Das Wichtigste in Kürze Im September 2001 verabschiedete der Kantonsrat nach umfangreichen Vorarbeiten der Volkswirtschaftsdirektion den Kantonsratsbeschluss Regierungsrat ein Bericht zum Vorprojekt und ein Antrag an den Kantonsrat eingereicht. Der Kantonsrat verabschiedete im September 2001 den "Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Innovations-
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1341.06 - Anträge der vorberatenden Kommission
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en sind alle diejenigen Daten von steuerpflichtigen Personen kostenlos weiterzugeben, die zur Veranlagung und Erhebung der Steuern dienen können, namentlich: a) die Personalien; b) Angaben über den Zivilstand
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1341.08 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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en sind alle diejenigen Daten von steuerpflichtigen Personen kostenlos weiterzugeben, die zur Veranlagung und Erhebung der Steuern dienen können, namentlich: a) die Personalien; b) Angaben über den Zivilstand
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1341.11 - Ablauf der Referendumsfrist: 6. Juni 2006
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en sind alle diejenigen Daten von steuerpflichtigen Personen kostenlos weiterzugeben, die zur Veranlagung und Erhebung der Steuern dienen können, namentlich: a) die Personalien; b) Angaben über den Zivilstand