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1393.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.1 (Laufnummer 11890) "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 2. KANTONSRATSBESCHLUSS BETRE
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1393.05 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.5 (Laufnummer 11987) "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 2. KANTONSRATSBESCHLUSS BETRE
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1393.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.8 (Laufnummer 12010) "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 2. KANTONSRATSBESCHLUSS BETRE
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1393.07 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1393.7 (Laufnummer 11902) "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 1. KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND GENEHMIGUNG DES GENERELLEN PROJEKTES "KAMMERKONZEPT ENNETSEE" 2. KANTONSRATSBESCHLUSS BETRE
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1412.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ordnungswahrende Verhalten einer ande- ren Person verantwortlich ist. Dies ist bei Unmündigen und Entmündigten der Fall. Hier besteht eine Verantwortlichkeit auf Grund der elterlichen Gewalt oder der Vor- worden sein, die dazu befugt war. Ein im richti- gen Verfahren und von der zuständige Behörde verabschiedeter Erlass ist "Gesetz- gebung". Deshalb fällt auch eine von der Regierung erlassene Verordnung unter keine an sich gefährlichen, unter bestimmten Vorausset- zungen und in der richtigen Dosierung verabreichten und somit nützlichen Heilmittel aufbewahren und verwenden. Dies zeigt, dass die Polizei eine Sache
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1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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würde bedeuten, dass eben gerade die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und dem Veranstalter und der Veranstalterin erschwert würde, bestünde dann doch kein Anreiz mehr für die Veranstaltenden, in Absprache mit der Bestimmung betreffend Tragung der Kosten für polizeiliche Leistungen durch Veranstalter und Veranstalterinnen von Anlässen zu einer eingehenden Diskussion in der Kommission geführt. Wichtig in Kommission, es bei der vom Regierungsrat vorgeschlage- nen Regelung zu belassen, wonach Veranstalter oder Veranstalterinnen eines Anlas- ses, der über Werbung oder Sponsoring finanziert oder bei dem ein Teilnahme-
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1412.02 - Antrag des Regierungsrates
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die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören oder die für solches Verhalten verantwortlich sind. 2 Geht eine Gefährdung oder Störung der öffentlichen Sicherheit und Ord- nung unmittelbar
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1411.2 - Antwort des Regierungsrates
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1411.2 (Laufnummer 12038) INTERPELLATION VON MARTIN STUBER BETREFFEND PERSONALSITUATION UND VERANTWORTUNG DES KANTONS BEZÜGLICH KUNSTHAUS ZUG (VORLAGE NR. 1411.1 – 11954) ANTWORT DES REGIERUNGSRATES VOM subventionierten privaten Trägerschaft. Entsprechend werden keine Vorgän- ge kommentiert, die in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen. 1. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Entwicklung der Personalsituation
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1412.03b - Beilage 2
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eine konkrete Gefährdung besteht. Für alle Veranstalterseitig zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen andere Sicherheitsaufwändungen haben die Veranstalter selber aufzukommen. Hierfür kann der Einsatz Polizei bietet Instruktionen an, damit Veranstalter die mit dem Anlass zusammen- hängenden Leistungen korrekt erbringen können (Ausbildung der veranstalterseitigen OK- Funktion "Chef VOS": Verkehr-, Ordnung Notwendigkeit einzelner Massnahmen in den Bereichen Ver- kehr, Ordnung und Sicherheit aus der mit dem Verantstalter zusammen vorzunehmenden Beurteilung der Lage. • Bei Kleinst- und Kleinanlässen kann auf besondere
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1412.01a - Beilage
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Hoheitliche Aufgaben gemäss SVG (VZV Art. 130, PG §1, Aufgaben, lit c, POG § 13 und 14) Einbezug Veranstalter SVG Art. 52, Ziff 3, lit a - d Einsatz Si Ass möglich Privatanzeigen (ruhender Verkehr) Gemeinde aufgeführt (Übertretung allgemeinverbindlicher Vorschriften). Somit wird die Anzeige durch die verantwortliche Person der Gemeinde oder des Amtes erstellt und die Polizei führt die Ermittlungen. Einsatz Si