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1377.2 - Antrag des Regierungsrates
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Lotterien und Wetten darf nicht in aufdringlicher Weise geworben werden. In der Werbung muss die Veranstalterin klar ersichtlich sein. 3. Aufsicht Art. 20 Die Kommission überwacht die Einhaltung der gesetzlichen nferenz Lotteriemarkt und Lotteriegesetz am 7. Januar 2005 zur Ratifizierung in den Kantonen verabschiedet Die Kantone, gestützt auf die Art. 15, 16 und 34 des BG betreffend die Lotterien und die ge-
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1377.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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erenz Lotteriemarkt und Lot- teriegesetz am 7. Januar 2005 den definitiven Vereinbarungstext verabschiedete und bevor der Regierungsrat die Vorlage Nrn. 1377.1/.2 - 11840/41 am 4. Oktober 2005 beschlossen
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1378.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1378.2 (Laufnummer 12227) MOTION VON HANS CHRISTEN, EUSEBIUS SPESCHA, BEAT STOCKER, MARTIN STUBER UND VRENI WICKY BETREFFEND PROJEKTIERUNG DER ZUGER STADTKERNENTLASTUNG (VORLAGE
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1377.5 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1377.5 (Laufnummer 11922) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND DEN BEITRITT ZUR INTERKANTONALEN VEREINBARUNG ÜBER DIE AUFSICHT SOWIE DIE BEWILLIGUNG UND ERTRAGSVERWENDUNG VON INTERKA
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1392.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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vernachlässigbar klein. 5.2. Kostenvoranschlag Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 7'170'000.-- veranschlagt (inkl. MWSt., Preis- basis: Schweizerischer Baupreisindex April 2005) und setzen sich wie folgt Eichstrasse Fr. 100'000.-- 5.3. Kostenteiler Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 7'170'000.-- veranschlagt (inkl. MWSt.). Die Aufteilung auf die Rahmenkredite richtet sich nach dem Verteilschlüssel des ebenfalls ersetzt wer- den. 3.6. Werkleitungen Die Erneuerung der Werkleitungen liegt in der Verantwortung der Werkeigentümer. Die zuständigen Stellen sind in den Planungsprozess einbezogen. 1392.1 - 11886
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1392.2 - Bericht und Antrag der Strassenbaukommission
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sich die Gemeinde Cham Gedan- ken zur Strassenraumgestaltung in ihrem Zentrum macht. Die Gemeinde veranstaltet in diesem Zusammenhang einen Studienwettbewerb, dessen Resultate im Sommer 2006 vorliegen werden täglich mehr als 20'000 Fahrzeugen nicht ausgeschlossen werden. Die Strassenentwässerung ist ausserdem veraltet und bedarf einer Erneuerung. Bis anhin ergoss sich das Strassenabwasser ohne Vorbehandlung in den
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1392.3 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Verzögerungen zur Folge, welche aus den obgenannten Gewässerschutz- und Sicherheitsgründen nicht verantwortet werden können. Für eine Strassenraumgestaltung, welche wohl Verengungen und Grünstreifen vorsehen
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1393.13 - Antrag von Alois Gössi zur 2. Lesung
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Reserven, die aufgrund der fehlenden Planungsgenauigkeit nach dem Generellen Projekt mit ca. 50 Mio. veranschlagt werden, gebraucht werden. Aber zu einem solchen späten Zeitpunkt scheint mir ein Eingreifen des der Kantonsrat bei diesem Riesenprojekt nicht die ganze Verantwortung dem Regierungsrat abgeben nach dem Generellen Projekt, sondern die Verantwortung wahrnehmen und über den weiteren Verlauf des Pro- jektes der Planung. Aktuell können wir nur jetzt mit dem Generellen Projekt Einfluss nehmen und dann verabschiedet sich der Kantonsrat und hat zu warten, bis er zur Einweihung der neuen Strasse wieder eingeladen
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1393.14 - Antrag von Rudolf Balsiger, Markus Grüring, Karl Nussbaumer und Karl Rust zur 2. Lesung
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kommt es, dass bei der Umfahrung Cham beim gleichen Verfahren geringere Kostenschätzungswerte veranschlagt werden gegenüber der Nordzufahrt? An sich müsste der minimal notwendige Zuschlag von 40 % bei
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1395.4 - Anträge der vorberatenden Kommission
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Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug Änderung vom … Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung1), beschliesst: I. Das Gesetz über die Sozialhilfe im Kanton Zug