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1413.02 - Antrag des Regierungsrates
Ersatz der Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden von a) der Veranstalterin oder vom Veranstalter eines Anlasses, der über Werbe- einnahmen oder Sponsoring finanziert wird oder bei bezieht sie. § 17 Veranstaltungen 1 Veranstaltungen auf öffentlichem oder privatem Grund mit mehr als 3000 erwarteten Personen bedürfen der Bewilligung der Polizei. 2 Veranstaltungen auf öffentlichem oder Auflagen verbunden wer- den. 4 Das Bewilligungsgesuch ist der Polizei mindestens zwei Monate vor der Veranstaltung einzureichen. 5 Der Bewilligungsentscheid ist gebührenfrei. 6. Abschnitt Haftung § 18 1. Grundsatz
1413.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.5/1413.5 (Laufnummer 12165) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER STAATSWIRTSCHAFTSKOMMISSION VOM
1413.03b - Beilage 2
eine konkrete Gefährdung besteht. Für alle Veranstalterseitig zu erbringende bzw. zu vergütende Leistungen andere Sicherheitsaufwändungen haben die Veranstalter selber aufzukommen. Hierfür kann der Einsatz Polizei bietet Instruktionen an, damit Veranstalter die mit dem Anlass zusammen- hängenden Leistungen korrekt erbringen können (Ausbildung der veranstalterseitigen OK- Funktion "Chef VOS": Verkehr-, Ordnung Notwendigkeit einzelner Massnahmen in den Bereichen Ver- kehr, Ordnung und Sicherheit aus der mit dem Verantstalter zusammen vorzunehmenden Beurteilung der Lage. • Bei Kleinst- und Kleinanlässen kann auf besondere
1413.04a - Anhang
Hoheitliche Aufgaben gemäss SVG (VZV Art. 130, PG § 1, Aufgaben, lit c, POG § 13 und 14) Einbezug Veranstalter SVG Art. 52, Ziff 3, lit a - d Einsatz Si Ass möglich Privatanzeigen (ruhender Verkehr) Gemeinde aufgeführt (Übertretung allgemeinverbindlicher Vorschriften). Somit wird die Anzeige durch die verantwortliche Person der Gemeinde oder des Amtes erstellt und die Polizei führt die Ermittlungen. Einsatz Si
1491.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
war denn auch die Feinstaubbelastung der Luft ausserordentlich hoch. Mit dem im Dezember 2006 verabschiedeten Inter- ventionskonzept Feinstaub hat der Regierungsrat reagiert und sofort umsetzbare Massnahmen Reinigungsarbeiten im öffentlichen Raum ein. II. Zusammenfassung und Schlussfolgerung Mit der Verabschiedung des Interventionskonzeptes Feinstaub sind einige der gefor- derten sofort umsetzbaren Massnahmen Gesamtprojekt wurde von der Zentralschweizer Umweltdirektoren-Konferenz (ZUDK) am 27. April 2006 verabschiedet und wird der ZUDK im Frühjahr 2007 zur Beschlussfassung un- terbreitet. 1401.2/1491.2 - 12310
1493.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
gemäss der Aufstellung auf Seite 9 wiederum in erster Linie das Zentralspital und der Strassenbau verantwortlich sind. Die Finanzrechnung auf Seite 10 weist nach, dass der Finanzierungsbeitrag der Laufenden
2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
Kantons zu fördern und überhaupt allen amtlichen Pflichten so nach- zukommen, dass ich es vor Gott verantworten kann.» 1 (unverändert) 2 Die Gelöbnisformel lautet: «Ich gelobe, die Verfassung und die Gesetze § 29 Abs. 1 dieser Geschäftsordnung. Bei Nichtgenehmigung entscheidet der Kantonsrat. 8. (neu) veranlasst bei einer allfälligen schweren Ver- letzung des Kommissionsgeheimnisses weitere Ab- klärungen gemäss
2254.2a - Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) - Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 vom 30. April 2012
Wirksamkeitsbericht Zuger Finanzausgleich (ZFA) Evaluation des Zuger Finanzausgleichs 2006-2011 Arbeitsgruppe „Wirksamkeitsbericht“ der Finanzchefs der Zuger Gemeinden vertraulich 30. April 2012 Manag
2254.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2331.1 / 2129.2 / 2141.2 / 2254.2 Laufnummer 14535 Erster Wirksamkeitsbericht des Zuger Finanzausgleichs (ZFA) 2006–2011 Motion von Philippe Camenisch, Cornelia Stocker, Alice Landtwing, A
2266.2 - Antwort des Regierungsrates
parkiert oder das Fahrzeug gegebenenfalls nicht mehr entwendet wird? Der Baudirektion und dem dafür verantwortlichen Tiefbauamt sind bis heute keine Probleme bekannt, welche durch das längerfristige Abstellen

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