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1116.2 - Antwort des Regierungsrates
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1116.2 - 11158 Die Suchtprävention Zug führt in den Jugendtreffs innerhalb dieser drei Monate Veranstaltungen (Podiumsdiskussionen, Vorträge) zu den Themen Sucht und Prävention durch. b) Kampagne „Sucht
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1140.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(zwei oder vier Jahre) respektive kurz- fristige (ein Jahr) Zeitperiode. Die folgende Tabelle veranschaulicht das Zusammenwirken der verschiedenen Instrumente: Mitwirkung bei Erstellung Mitwirkung bei Erstellung Ergebnissen und deren Wirkungen messen; - strategische und operative Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen klar trennen und stufengerecht zuweisen; - den internen und externen Wettbewerb institutionalisieren r mit einem Strukturwandel verbunden. Das Ziel besteht darin, die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen auf die opti- male Stufe zu delegieren. Kurz gesagt heisst dies: Die Legislative befasst sich
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1139.2 - Antwort des Regierungsrates
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überfordert, da diese die Probleme letztlich gar nicht ursächlich lösen kann. Gerade aus seiner Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung im Kanton Zug heraus beantragte der Regierungsrat im Frühjahr
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1137.1 - Motionstext
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Ausgabenmoratorium für 2 - 3 Jahre - Lineare Budgetkürzungen Bei genügender Selbstdisziplin aller verantwortlichen Instanzen müsste das ange- strebte Ziel mit der ersten Massnahme zu erreichen sein. Wir beantragen Lösungen bleiben die Finanzen in Kanton und Gemeinden planbar - die CVP-Fraktion will dafür Verantwortung übernehmen und durch rechtzeitiges Handeln für die nötige Transparenz sorgen. Die Zeit drängt
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1149.1a - Beilage
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Erwerbstätigkeit wird das Kind jedoch selbstständig besteuert. 3 Üben Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, die elterliche Sorge gemein- sam aus, so versteuert derjenige Elternteil das Einkommen des Franken Einkommen 64 802.50 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G Franken Einkommen 71 415.00 Franken 00 011.50 Franken mehr. 2 Für Steuerpflichtige, die gemeinsam veranlagt werden (Art. 9 Abs. 1), ist für die Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens das steuerbare G
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1149.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1149.1/1135.2/ 1134.2 (Laufnummer 11234) KANTONSRATSBESCHLUSS BETREFFEND ERGREIFUNG DES KANTONSREFERENDUMS GEMÄSS ART. 141 DER BUNDESVERFASSUNG GEGEN DAS BUNDESGESETZ ÜBER DIE Ä
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1150.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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betrieblichen Unterhalt. 2. Kostenvoranschlag Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 3'285'000.-- veranschlagt (inkl. MwSt., Preis- basis: Schweizerischer Baupreisindex April 2003) und setzen sich wie folgt MwSt.) Fr. 3'285'000.-- 3. Kostenteiler Die Kosten für das Projekt sind auf Fr. 3'285'000.-- veranschlagt (inkl. MwSt.). Diese werden auf die Rahmenkredite wie folgt aufgeteilt: Kantonsstrassen Anteil
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1165.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
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Bundesgesetz über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (Um- weltschutzgesetz; USG; SR 814.01) verabschiedete der Regierungsrat am 11. Juni 19901 einen Massnahmeplan. Im Bereich des Verkehrs sprach er sich Wesentlichen unbestritten. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt die breite Diskussion im Vorfeld der Verabschiedung des Schwerverkehrsabgabegesetzes11. b. Die ersten Vorarbeiten der Sicherheitsdirektion zur ungefähren
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1175.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1175.1 (Laufnummer 11297) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄSSER (GEWG) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 30. SEPTEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte
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1175.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Wasserbau und Gewässerschutz
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1175.3 (Laufnummer 11426) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE GEWÄSSER (GEWG) BERICHT UND ANTRAG DER KOMMISSION FÜR WASSERBAU UND GEWÄSSERSCHUTZ VOM 26. JANUAR 2004 Sehr geehrter Her