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2251.11 - Antrag des Büros des Kantonsrates zur 2. Lesung
jederzeit eine Stellvertretung übernehmen können. 4. Sobald das Büro das Reglement in zweiter Lesung verabschiedet hat, kann das Büro unter Einbezug der Baudirektion und der Staatskanzlei 2015 einen Bericht und § 10 Abs. 1 der GO KR, wonach die Stimmenzählenden für die elektronische Ab- stimmungsanlage verantwortlich sind. Neu werden für jeweils zwei Jahre zwei stellve r- tretende Stimmenzählende gewählt. Es
2251.11a - Beilage
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1109) [M04] Ergebnis 1. Lesung im Büro des Kantonsrats vom 16. Juni 2014 (= Beilage zur Vorlage 2251.11) Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kanton
2253.1 - Interpellationstext
unterstützt. Dabei scheint es sich eher um ei- nen gewinnorientierten Anlass einer privaten Veranstaltungsfirma zu handeln, die dafür erst noch hor- rende Eintrittspreise von 108 bis zu 450 Franken verlangt in keiner Weise für die breite Bevölkerung gedacht sein. Wie konnte es passieren, dass diese Veranstaltung mit 50'000 Franken aus dem Sport-Toto-Fonds unter- stützt wird? Was sind die Kriterien aufgrund
2315.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ergeben sich Einsparungen durch den Wegfall der Portokosten ihrer Eingaben. Die elektronische Verarbeitung der Eingaben in den Fachanwendungen ermöglicht Prozessop- timierungen und dadurch schnellere, werden vorgängig eingeladen, der Finanzdirektion die für die Online-Auftritte der Gemeinden verantwortlichen Personen zu melden, welche an der Erarbeitung und Abnahme der Detailspezifikation mitwirken eTax), welche Dienste der Identifikationslösung in Anspruch nehmen, sind von den fachanwendungs- verantwortlichen Behörden zu budgetieren und sind nicht Bestandteil dieser Vorlage. 6.2. Laufende Rechnung Die
2283.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
verfahren eingebracht wurde. Die Raumplanungs- kommission findet es sinnvoll, wenn sich die Verantwortlichen der Mittelschulen und jene des- öffentlichen Verkehrs austauschen und die Stundenpläne der Schulen
2324.1 - Interpellationstext
Vorlage Nr. 2324.1 Laufnummer 14522 Interpellation von Esther Haas betreffend Streichung des Halbanschlusses Bibersee aus dem Richtplan des Kantons Zug vom 28. November 2013 Kantonsrätin Esther Haas,
2342.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Interessenvertretung») – belassen (§ 12 Abs. 1 DMSG). Der Regierungsrat hält an der vom Parlament verabschiedeten Fassung fest, wonach der kanton a- len Denkmalkommission auch in Zukunft eine wichtige Rolle nachvollziehbar sind. Dieses A n- liegen soll mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen – der Verankerung der regelmässi- gen Aktualisierung des Inventars und der Möglichkeit zur vertraglichen Untersc sollen die Gebote der Vollständigk eit und der periodischen Aktualisierung des Inventars gesetzlich verankert werden. Erhalt für spätere Generationen Ziel einer Unterschutzstellung ist die dauernde Erhaltung
2346.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
formell-gesetzlichen Grundlage bedarf, weil besonders schützenswer- te Personendaten erhoben und verarbeitet werden, ist die entsprechende Regelung im Perso- nalgesetz vorzunehmen. Die Frage einer Person im Falle einer Vorstrafe) im W i- derspruch zu dem in der Bundesverfassung und im Völkerrecht verankerten Grundsatz der Verhältnismässigkeit steht, der bei der Einschränkung von Grundrechten beachtet werden diese in schwierigen Situationen begleiten. Der mit Regierungsratsbeschluss vom 14. Juni 2011 verabschiedete Anhang zur Leistungsver- einbarung bezüglich der Übertragung öffentlicher Aufgaben umfasst die
2345.1 - Motionstext
Verurteilung wegen den ge- nannten Delikten eine Kündigung zwingend ist . Begründung: Pädosexuell veranlagte Männer und Frauen fühlen sich zu Kindern hingezogen und suchen sich oft Berufe aus, in welchen
2328.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates und des Obergerichts
breite Unterstützung der Motion der Kantonsräte Burch und Balmer im Vernehmlassungs- verfahren veranlasste den Regierungsrat und das Obergericht, nach einer Lösung zu suchen, welche den Bedürfnissen der Urkunden, Belegsammlungen und Klientendossiers gewähren, sofern nicht diesbezüglich eine gesetzlich verankerte Meldepflicht (z.B. für die Ve r- anlagung von Grundstückgewinnsteuern) besteht. In der Praxis kommt n Urkundspersonen. Auf den vom Regierungsrat am 26. Februar 2008 zu Handen des Kantonsrates verabschiedeten Revis i- onsentwurf trat der Kantonsrat anlässlich seiner Sitzung vom 2. Juli 2009 auf Antrag

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