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2344.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2344.2 Laufnummer 14691 14691_2344_2_Abtreibungsfinanzierung.Doc Interpellation der SVP-Fraktion betreffend Abstimmungspropaganda der staatlich finanzierten Frauenzentrale Zug für die Abtr
2329.3a - Beilage
Störungen § 13 Bewilligung § 13 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert) 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an betäubungsmittelabhängige Personen sind nur Ärzte befugt, die von der heitsdirektion auf Antrag des Kantonsarztes ermäch- tigt sind. 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an Personen mit suchtbedingten Störungen sind nur Ärztinnen oder Ärzte befugt des Gesetzes); a) Aufgehoben. b) die Erteilung von Bewilligungen an Medizinalper- sonen und verantwortliche Leiter von öffentlichen oder Spitalapotheken mit andern als eidgenössi- schen Diplomen (Art.
2329.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
die wichtigsten Punkte der Vorl a- ge vor. Er führte aus, dass die vom Bundesgesetz geforderte Verankerung des Vier-Säulen- Modells (Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression) im Kanton Zug
2329.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2014
suchtbedingten Störungen § 13 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert) 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an Personen mit suchtbedingten Störungen sind nur Ärztinnen und Ärzte be-
2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
suchtbedingten Störungen § 13 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert) 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an Personen mit suchtbedingten Störungen sind nur Ärztinnen und Ärzte be-
1077.2 - Antwort des Regierungsrates
weshalb der definitive Schaden nicht abschliessend beziffert werden könne. Gemäss § 20 des Verantwortlichkeitsgesetzes sind Ansprüche geschädigter Dritter zunächst in einem Vorverfahren geltend zu machen und nicht oder ablehnend Stellung nehmen, kann gemäss § 21 in Verbindung mit § 18 Abs. 3 des Verantwortlichkeitsgesetzes die Klage ohne Vermittlungsverfahren beim Friedens- richter direkt beim Bundesgericht nachfolgenden Jahres- rechnungen bis auf Weiteres blockiert. Gestützt auf das kantonale Verantwortlichkeitsgesetz (BGS 154.11) hat die Personal- fürsorgestiftung der Spinnerei an der Lorze in Baar mit Eingabe
1076.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
be- zeichnet. Von Seiten der Bürgergemeinde wurde erwähnt, das Museum sei in erster Linie auf Veranlassung des Kantons errichtet worden. Zudem wurde auch darauf hingewiesen, dass der in der Kantonsratsvorlage
1078.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
insofern geändert, als sich die Justizkommission des Obergerichts in ihrem Urteil vom 1. Dezember 2000 veranlasst sah, aufgrund der geltenden Rechtslage die Auffassung des Kantonsgerichts- präsidiums Zug zu bestätigen
1129.1 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1129.1 (Laufnummer 11183) STAATSRECHNUNG 2002 JAHRESRECHNUNG 2002 DER INTERKANTONALEN STRAFANSTALT BOSTADEL RECHENSCHAFTSBERICHT DES REGIERUNGSRATES FÜR DAS JAHR 2002 ZWISCHENBE
1127.2 - Antwort des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1127.2 (Laufnummer 11381) INTERPELLATION VON MORITZ SCHMID, JOSEF ZEBERG UND KARL RUST BETREFFEND ÖFFENTLICHE BAUTEN, QUALITÄTSSICHERUNG VOR ALLEM IM AUSBAUGEWERBE (VORLAGE NR.

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