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1131.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1131.1 (Laufnummer 11186) RECHENSCHAFTSBERICHT DES VERWALTUNGSGERICHTES ÜBER DIE JAHRE 2001 UND 2002 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 4. JUNI 2003 Sehr geehrt
2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
ng (Kommissionen) kommen für das Büro sinnge- mäss zur Anwendung. det der Kantonsrat. 8. (neu) veranlasst bei einer allfälligen schweren Verletzung des Kommissionsge- heimnisses weitere Abklärungen gemäss
2256.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Bekämpfung von Seuchen;  Schutz der Tiere bzw. Förderung des tiergerechten Umgangs bei einer verantwortbaren Nutzung unter Berücksichtigung des Tieres als Mitgeschöpf;  Schutz vor Zoonosen;  Schutz vor
2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
Vorlage Nr. 2258.4/2260.4 Laufnummer 14519 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Kant
2260.3a - Synopse
(ID 844) Spezial-Synopse KRB Planerische Voraussetzung für die Aufnahme in den Sachplan Übertragungsleitung Elektrizität [M09] Antrag des Regierungsrates vom 14. Mai 2013; Vorlage Nr. 2260.2 (Laufnumm
2274.4a - Beilage 1
DBFOM-Projekt unter einem einzigen langfristigen Vertrag geführt. Die Projektgesellschaft trägt die Verantwortung für die Planungs -, Bau-, Finan- zierungs- und Betriebskosten und die zeitliche Koordinierungsrisiken
2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Obergericht (§ 29 Abs. 2 aVG). 2.2 Mit Beschluss vom 2. November 1990 änderte der Kantonsrat das Verantwortlichkeits ge- setz dahingehend, dass die Disziplinarbehörden neu alle Disziplinarmassnahmen einschlies Abberufungsver- fahren für gewählte Amtspersonen. Eine frühere Regelung des Gesetzes über die Verantwor t- lichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten vom 1. Februar 1979 (Verantwor t- li gestärkt werden. Dies war auch ein erklärtes Ziel der früheren Disziplinarbestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes (vgl. vorstehende Ziff. 2.1). 8.4 Eine Regelung kann sinnvoll sein für Fälle, in welchen
2337.2 - Antwort des Regierungsrates
ung für private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Burgbachsaal in Zug statt. An dieser Veranstaltung wurden verschied e- ne Fragen gestellt, die grösstenteils unbeantwortet blieben. Was wurde in Mandatsführung für eine zweijährige Periode bei geringem Zeitaufwand, bei geringer Schwierigkeit und Verantwortung um 300 % erhöht habe, kann so nicht bestätigt werden. Die einzelnen Bürger- und Einwohnergemeinden
2341.2 - Antwort des Regierungsrates
aus finanzpolitischen Gründen in Überein- stimmung mit der Kommission für Hochbauten mit der Verabschiedung der Finanzie- rungsprognose im November 2013 und einer Kürzung der Ausgaben für das Projekt Fokus hat der Regierungsrat in der Folge mit der obgenannten Reduktion zu Ha n- den des Kantonsrats verabschiedet (Vorlage Nr. 2310.1 - 14481). Es liegt zurzeit bei der vorbe- ratenden kantonsrätlichen Kommission ausdrücklich von der Etappierung ausgenommen, indem er den Projektierungs- kredit als Ganzes verabschiedet hat. Gemäss vorberatender Kommission muss nun in der Planungsphase eine mögliche Etappierung
2338.2 - Antwort des Regierungsrates
dem Regierungsrat zur Geneh- Seite 2/6 2338.2 - 14713 migung unterbreitet werden kann. Nach der Verabschiedung durch die Gemeinde bedü r- fen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne der

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