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1131.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1131.1 (Laufnummer 11186) RECHENSCHAFTSBERICHT DES VERWALTUNGSGERICHTES ÜBER DIE JAHRE 2001 UND 2002 BERICHT UND ANTRAG DER JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION VOM 4. JUNI 2003 Sehr geehrt
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2251.04 - Antrag der vorberatenden Kommission
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ng (Kommissionen) kommen für das Büro sinnge- mäss zur Anwendung. det der Kantonsrat. 8. (neu) veranlasst bei einer allfälligen schweren Verletzung des Kommissionsge- heimnisses weitere Abklärungen gemäss
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2256.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Bekämpfung von Seuchen; Schutz der Tiere bzw. Förderung des tiergerechten Umgangs bei einer verantwortbaren Nutzung unter Berücksichtigung des Tieres als Mitgeschöpf; Schutz vor Zoonosen; Schutz vor
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2260.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Vorlage Nr. 2258.4/2260.4 Laufnummer 14519 Kantonsratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit für die Erdverlegung der Verteilleitung zwischen Altgass und Herti, Einwohnergemeinden Baar und Zug Kant
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2260.3a - Synopse
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(ID 844) Spezial-Synopse KRB Planerische Voraussetzung für die Aufnahme in den Sachplan Übertragungsleitung Elektrizität [M09] Antrag des Regierungsrates vom 14. Mai 2013; Vorlage Nr. 2260.2 (Laufnumm
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2274.4a - Beilage 1
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DBFOM-Projekt unter einem einzigen langfristigen Vertrag geführt. Die Projektgesellschaft trägt die Verantwortung für die Planungs -, Bau-, Finan- zierungs- und Betriebskosten und die zeitliche Koordinierungsrisiken
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2276.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Obergericht (§ 29 Abs. 2 aVG). 2.2 Mit Beschluss vom 2. November 1990 änderte der Kantonsrat das Verantwortlichkeits ge- setz dahingehend, dass die Disziplinarbehörden neu alle Disziplinarmassnahmen einschlies Abberufungsver- fahren für gewählte Amtspersonen. Eine frühere Regelung des Gesetzes über die Verantwor t- lichkeit der Gemeinwesen, Behördemitglieder und Beamten vom 1. Februar 1979 (Verantwor t- li gestärkt werden. Dies war auch ein erklärtes Ziel der früheren Disziplinarbestimmungen des Verantwortlichkeitsgesetzes (vgl. vorstehende Ziff. 2.1). 8.4 Eine Regelung kann sinnvoll sein für Fälle, in welchen
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2337.2 - Antwort des Regierungsrates
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ung für private Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Burgbachsaal in Zug statt. An dieser Veranstaltung wurden verschied e- ne Fragen gestellt, die grösstenteils unbeantwortet blieben. Was wurde in Mandatsführung für eine zweijährige Periode bei geringem Zeitaufwand, bei geringer Schwierigkeit und Verantwortung um 300 % erhöht habe, kann so nicht bestätigt werden. Die einzelnen Bürger- und Einwohnergemeinden
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2341.2 - Antwort des Regierungsrates
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aus finanzpolitischen Gründen in Überein- stimmung mit der Kommission für Hochbauten mit der Verabschiedung der Finanzie- rungsprognose im November 2013 und einer Kürzung der Ausgaben für das Projekt Fokus hat der Regierungsrat in der Folge mit der obgenannten Reduktion zu Ha n- den des Kantonsrats verabschiedet (Vorlage Nr. 2310.1 - 14481). Es liegt zurzeit bei der vorbe- ratenden kantonsrätlichen Kommission ausdrücklich von der Etappierung ausgenommen, indem er den Projektierungs- kredit als Ganzes verabschiedet hat. Gemäss vorberatender Kommission muss nun in der Planungsphase eine mögliche Etappierung
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2338.2 - Antwort des Regierungsrates
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dem Regierungsrat zur Geneh- Seite 2/6 2338.2 - 14713 migung unterbreitet werden kann. Nach der Verabschiedung durch die Gemeinde bedü r- fen gemeindliche Bauvorschriften, Zonen- oder Bebauungspläne der