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2247.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2247.2 Laufnummer 14494 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Familienpolitik muss Wahlfreiheit zur Lebensform ermöglichen (Vorlage Nr. 2247.1 - 14322) Antwort des Regierungsrates vom
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2251.05 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Begriffen der Oberaufsicht und der Visitation befasst. Es ist ihr ein grosses Anliegen, die Verantwortlichkeiten der Stawiko im neu- en §18 klar zu regeln und die geltende Praxis ihrer Prüfungstätigkeit
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2315.3a - Beilage 1
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Stipendien und Darle- hen 4 221 DBK AKU Zusagen Ateliers 4 222 SD - Einspracheentscheid über Veranlagungen und Verfü-gungen über Ersatzbefreiung oder Ermässigung 3 223 SD - Bewilligung von Tombolas mit Ausnahmebewilligung im Waffenrecht für Angehörige bestimmter Staaten 3 80 SD - Einsprachen gegen Veranlagung der Ersatzabgabe 3 81 BD TBA Konzession zur Sondernutzung von Kantons- strassenparzellen (Werk für Umweltschutz Meldeformular für Laserveranstaltungen Amt für Umweltschutz Meldeformular für Veranstaltungen über 93dB(A) Amt für Verbraucherschutz Mitteilung der Chemikalien-Ansprechperson Amt für Ver
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2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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Ar- beitsweisen möglich werden. Solange Papiereingaben und elektronische Eingaben nebeneinander verarbeitet werden mü s- sen, ergeben sich keine personellen Einsparungen. Im Kanton Zug besteht zudem ein ist erforderlich, um die Verfügbarkeit und die Performance (= Leistungsfähigkeit bezüglich der Verarbeitung von Daten) der E-Government-Dienstleistungen sicherstellen zu können. Da alle Behörden des Kantons stelle und damit der Service Public verbessert. Sofern die EDV-Hilfsmittel eine elektronische Verarbeitung der Eingabe ermöglichen, dürften Prozessoptimierungen und dadurch auch schnellere, qualitativ
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2336.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2336.1 Laufnummer 14542 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für den Landerwerb und für die Realisierung von Neu- und Um- bauten für das Kantonale Gymnasium in Menzingen (kgm) Beri
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2335.13b - Beilage 2
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der Forderung nach einer Direktzahlung für ein Projekt, für welches sich die Ge- meinden weder verantwortlich noch beteiligt zeichnen, wird nach Ansicht des Ge- meinderates der Bogen massiv überspannt. Sie
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2335.9 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
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Stadtrat beschloss in der Folge am 27. Mai 2014 sich im Umfang von 3 Millionen Franken an den veranschlagten Investitionskosten von 18,7 Millionen Franken für eine Dreifachsporthalle zu beteiligen. Der Differenz von 8,2 Millionen Franken von zwei Einzelturnhallen, die mit 10,5 Millionen Franken veranschlagt wurden, zur Dreifachsporthalle mit 18,7 Millionen Franken, schien ihnen nicht plausibel zu sein , wo man fest mit höheren Vorbereitungskosten rechnet und dort bereits 2,26 Millionen Franken veranschlagt hat. Dafür konnte man im Gegenzug bei der Dreifachsporthalte die Kosten für Unvorhergesehenes
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2335.9a - Beilage
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entspricht. Ob sich diese Annahme bestätigt, kann erst im Regelbetrieb überprüft werden. Die veranschlagten Personalkosten von 155'000 Franken für die Dreifachsporthalle KSZ li egen deutlich unter den bei der Dreifachsporthalle detaillierter zu erläutern bzw. zu be- gründen. Das Verhältnis der veranschlagten Vorbereitungsarbeiten beträgt 1 : 2,7. Mantellinie Bau / Flächenbedarf Zwei übereinander liegende Raumhöhe minimiert und dem bestehenden Spielfeldniveau angepasst. Fazit: Die um den Faktor 2,7 höher veranschlagten «Vorbereitungsarbeiten» (BKP 1) bei der Drei- fachsporthalle sind begründbar und sachlich ge
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2328.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2015
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und Ver- messungsamt zur Eintragung an (Art. 963 Abs. 3 ZGB). 5 [Geschäftsnummer] § 10d (neu) Verantwortlichkeit 1 Die Urkundspersonen, mit Ausnahme der Rechtsanwältinnen und Rechts- anwälte, unterstehen Interessen der Beteiligten unparteilich. 2 Sie übt die notarielle Tätigkeit unabhängig und auf eigene Verantwortung aus. § 10b (neu) Sorgfaltspflichten 1 Die Urkundsperson hat die Beurkundung mit Sorgfalt vorzubereiten
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2329.1a - Beilage
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Behandlung von Personen mit suchtbedingten Störungen § 13 Bewilligung 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an be- täubungsmittelabhängige Personen sind nur Ärzte befugt, die von der heitsdirektion auf Antrag des Kantonsarztes ermächtigt sind. 1 Zur Verschreibung, Abgabe und Verabreichung von Betäubungsmitteln an Per- sonen mit suchtbedingten Störungen sind nur Ärztinnen oder Ärzte 4 des Gesetzes); a) Aufgehoben. b) die Erteilung von Bewilligungen an Medizinalpersonen und verantwortliche Leiter von öffentlichen oder Spitalapotheken mit andern als eidgenössischen Diplomen (Art. 9