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1183.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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rungsjahr 2004 auf die rechtskräftige Veranlagung der Steuerperiode 2002 und damit auf das Einkommen 2002 abgestellt werde. Die Steuerperiode 2003 sei noch nicht veranlagt und könne deshalb nicht berücksichtigt dass es sich bei der EL im Kanton Zug um lediglich 1300 Fälle handelt, welche individuell zu verarbeiten sind. Diese Fälle werden auch bloss alle vier Jahre nachgeprüft und zwar durch zwei Personen mit Steuererklärung. Die Kommissionsminderheit wies darauf hin, dass die Steuererklärungen jedoch erst veranlagt seien, wenn die Jugendlichen bereits im 20. Altersjahr stünden. Diese massive Verspätung könne für
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1183.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
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Steu- ererklärung ab und ist deshalb klar bundesrechtswidrig. Die definitiven 6 1183.5 - 11437 Veranlagungen erfolgen ein bis drei Jahre nach Ende des betreffenden Steuer- jahres. So waren im Oktober 2003
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1337.2 - Antwort des Regierungsrates
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Luftreinhaltung zu erlassen. Dieser ist am 4. Juli 2000 durch den Regierungsrat des Kantons Zug verabschiedet worden (vgl. http://www.zug.ch/afu/ und "Zuger Luft - keine Entwar- nung", Blickpunkt Umwelt Nr steile Zunahme von 10'000 auf 54'000 Tonnen registriert, wofür hauptsächlich der Strassenverkehr verantwortlich war. Seither haben die Stickoxidemissionen wieder um rund 40 Prozent abgenom- men. Ein weiterer
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1334.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Die Staatswirtschaftskommission (Stawiko) geht mit der vorberatenden Kommission einig, dass die veranschlagten Kosten zu hoch sind und begrüsst die Rückweisung des Geschäftes an den Regierungsrat. Wir halten
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1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1341.3 (Laufnummer 11818) ÄNDERUNG DES STEUERGESETZES ZUSATZBERICHT UND -ANTRAG DES REGIERUNGSRATES ZU DEN VORLAGEN NRN. 1341.1/.2 - 11742/43 VOM 13. SEPTEMBER 2005 Sehr geehrte
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1341.02 - Antrag des Regierungsrates
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en sind alle diejenigen Daten von steuerpflichtigen Personen kostenlos weiterzugeben, die zur Veranlagung und Erhebung der Steuern dienen können, namentlich: a) die Personalien; b) Angaben über den Zivilstand
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1340.2 - Antwort des Regierungsrates
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also auch am Karfreitag. Diese Veranstaltung war offen- bar der Auslöser für die vorliegende Interpellation, obwohl gemäss Information des Gemeinderates Baar diese Veranstaltung ohne Reklamationen aus der 1 des Gesetzes, Veranstaltungen untersagen können, wenn diese dem Sinn des Feiertages klar widersprechen. Dies wird bei lauten und bestimmte Bevölkerungskreise störenden Veranstaltungen der Fall sein. Falls 27. März 2004 eine sog. "XXL-Party" geplant. Die dorti- gen Gemeindebehörden konnten jedoch die Veranstalter dazu bewegen, den Anlass nur am 24. (Donnerstag) und 26. (Samstag) März 2005, jeweils von 20.00
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1340.1 - Interpellationstext
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1340.1 (Laufnummer 11737) INTERPELLATION VON URSULA BIERI BETREFFEND VERANSTALTUNGEN AM HOHEN DONNERSTAG UND KARFREITAG VOM 19. MAI 2005 Kantonsrätin Ursula Bieri, Baar, sowie drei während des ganzen Jahres und prak- tisch rund um die Uhr in unserem Kanton mehr oder weniger alle Veranstaltungen möglich sind bzw. dafür die Bewilligung erteilt werden muss. Einschränkungen, wie sie z.B. im Baar vom 22. April 2005 an den Regierungsrat zeigt sehr deutlich auf, dass einerseits derartige Veranstaltungen ohne weiteres aufgrund der heutigen Gesetzgebung möglich sind und andererseits Einschränkungen
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1354.2c - Beilage 3
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aufmerksam zu machen. Die Adres- satinnen und Adressaten werden aufgrund ihrer Anmeldungen über die Veranstaltungen und Tätigkeiten informiert. Es wird eine Zunahme der Besuchenden durch vermehrtes Marketing erhofft
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1354.2a - Beilage 1
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Auflage 16. Wie viel Zeit wendeten Sie für das Ausfüllen dieses Fragebogens auf? 17. Bemerkungen: Verantwortliche Person für allfällige Rückfragen